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Autor Thema: Schadensersatzklage?  (Gelesen 6028 mal)

P
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Schadensersatzklage?
Autor: 03. Januar 2016, 18:54
Hallöle ihr,

Zur Zeit wartet der Landesverwaltungsgerichtshof Mannheim auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts um meine Klage  gegen die GEZ-gebühr abschliessend zu beurteilen. Mal warten was kommt. Dank der Hilfe eines willigen Anwaltes der mit richtig viel Biss daran geht.
Schwäche  der GEZ -Gegner ist ja oftmals, dass sich  ein Anwalt   für die geringe Verfahrensgebühr , die sich nach dem Sreitwert richtet, keine große Arbeit macht. Erst recht nicht nach soviel Negativurteilen. Ich habe   den mir empfohlenen Anwalt gefragt was er für seine "echte" Hilfe  bis hin zum Bundesgericht haben möchte. Und diesen Betrag bezahlt, auch wenn ich dafür viele Jahre die GEZ -Gebühr bezahlen könnte.
Jetzt kommen mir andere Ideen von denen ich nicht weiss ob die schon einer ausprobiert hat.
Als da wäre:
Schadensersatzklage( als Volk?als Einzelperson?), da durch bewiesen manipulative Lügenberichterstattungen das Wahlverhalten von ansonsten uninformierten Bürgern gänzlich in die  von den jeweils regierenden Parteien gewünschte Richtung generiert wird und dadurch eine Politik stattfindet  welche nicht nur das Volksvermögen , sondern auch das Volk und das Land gefährdet. Auch die bewiesenen Abweichungen von den Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages als Grundlage zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrages könnten dazu hilfreich sein.
Oder :
Anfechtungsklage , weil wir sonst durch die Gebühr  das Begehen von eigentlich strafbewehrten Handlungen  z.B. veruntreuen von Steuergeldern in Form von ESM,Eurobonds, ect.  finanzieren, also  Beihilfe schaffen.

Oder wegen dem Urteil des Verfassungsgerichtes( 2012?), wonach seit  den fünfziger Jahren keine Wahl Verfassungsgemäß war, somit nicht legitimierte Organe einen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag paraphierten.


Könnt ihr euch vorstellen das daraus Angriffspunkte entstehen könnten?
Klagen würde ich vereinzelt finanziell unterstützen.


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K
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Re: Schadensersatzklage?
#1: 03. Januar 2016, 21:06
Könnt ihr euch vorstellen das daraus Angriffspunkte entstehen könnten?

Nein. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann die öffentliche Meinung so manipulieren, wie er möchte. Dafür ist er schließlich da. Seien wir ehrlich: Rundfunk ist ein Machtmittel. Und wer dieses Machtmittel kontrolliert, kontrolliert die öffentliche Meinung. Das war seit dem Bestehen der Rundfunktechnologie so, und das wird auch immer so bleiben. Wer dieser Manipulation entgehen möchte, der kann dies ganz leicht tun: Ausschalten!


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Re: Schadensersatzklage?
#2: 03. Januar 2016, 22:50
Ein Problem dabei ist, dass fast 90 % der Bürger sich manipulieren lassen und dazu gezwungen werden, zu bezahlen. Viele würden lieber nicht bezahlen, weil sie das "System Propagandafunk" durchschaut haben, aber sie sind für den aktiven Widerstand zu schwach, finanziell, geistig oder wie auch immer. Sogar von den 10 % der Rundfunkverweigerer sind nicht alle in der Lage, sich zu wehren.
Erst durch das Internet wird es doch überhaupt erst möglich, dieses System des manipulierenden Rundfunks zu durchschauen. Da jedoch nicht jeder diese offensichtlichen Ungerechtigkeiten mitbekommt, bleibt es beim geringen Widerstand, den der Rundfunk nach Mafiamanier mit gekauften oder manipulierten Politikern und Richtern locker niedermacht. Von daher ist auch vorläufig mit Schadensersatz nicht zu rechnen. Noch scheint alles legitim zu sein, es können also keine Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Selbst die offensichtlichsten Fehler der Gesetze und Urteile werden als Sieg des Rundfunks präsentiert: "Alles legitim, keine Rechtsverstösse erkennbar." Auch dass bereits festgestellt wurde, dass der Rundfunkstaatsvertrag in Teilen nicht mit der Verfassung vereinbar ist, interessiert niemanden, genau so wenig, wie die Tatsache, dass alle Wahlen nicht verfassungsgemäß waren. Es bleibt also nur, den Kampf gegen dieses Unrechtssystem so lange zu führen, bis das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof für uns entscheidet. Dann erst können Schadensersatzforderungen gestellt werden, welche dann vermutlich nur die Kosten der Klage umfassen können.
Abschalten ist Grundvoraussetzung, um selbst wieder klar denken zu können. Dann muss man zwar trotzdem bezahlen, aber die Abneigung gegen den Zwang wird fühlbarer.


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Z
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Re: Schadensersatzklage?
#3: 04. Januar 2016, 10:05
Ich halte es für äußerst schwierig, den Schaden finanziell zu benennen, es müßte ja auch ein "eindeutig" Schuldiger gefunden werden, ohne dies ist jede Klage völlig aussichtslos.

Es bleibt also lediglich der monetäre "Schaden" an zuviel gezahlten Beiträgen, Auslagen zur Erlangung der Informationen, Anwaltskosten, Zinsen einklagbar.
Immer daran denken, daß der Schaden individuell (also dem einzelnen gegenüber) entstanden sein muß.
Selbst wenn Du Deinen Anteil an der Rettung Griechenlands vor der Pleite bezahlst, so doch nur bis zur Höchstsummer Deiner Steuerlast, aber die Steuer hättest Du sowieso bezahlen müssen, dann wäre das Geld für was anderes ausgegeben worden (z.B. zur Tilgung von Deutschlands Schulden...).


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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Re: Schadensersatzklage?
#4: 04. Januar 2016, 19:15
Sollte man nicht eher das "Kind beim Namen" nennen und die "Rechtsbeugung im Amt" als das eigentliche Problem bekämpfen?
Rechtsbeugung besteht seit ewigen Zeiten - wird aber erst im jetzigen digitalen Zeitalter behandelt, bzw. erwähnt,
aus Gründen die man jetzt (langsam aber sicher) erkennt...

Wie wahr: 10% der Verweigerer werden letztlich vom Staat unrechtsmäßig  verfolgt!

Strafanzeige wegen Betrug oder Rechtsbeugung wäre angebracht!
Das zur Demokratie auch eine Gerechtigkeit gehört, sollte man nicht erwähnen müssen - und dennoch geschieht es!

Verein gegen Rechtsmissbrauch
http://www.justizgeschaedigte.de/pdf/Aufruf_ao_SPD_Parteitag_26_9_2010.pdf

Zitat
Die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgericht, Frau Prof. Dr. Jutta Limbach,
hat Anfang dieses Jahrhunderts erklärt,dass zur Demokratie auch Gerechtigkeit gehört.
Dieser Forderung wird die Rechtsprechung häufig nicht gerecht.

Der Rechtsanwalt Dr. Joachim Mehringer, Heidelberg, beklagt in seinem Leserbrief in der FAZ vom 31.1.2008

„erschreckende Zustände in der Justiz“.

Der Richter i.R. Frank Fahsel berichtet in seinem Leserbrief in der SZ vom 9.4.2008, er habe während seiner Zeit
als Richter am Landgericht Stuttgart von 1973 bis 2004

„ebenso unglaubliche wie unzählige vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen" erlebt

Weiter zu lesen in einem interessanter Link von Viktor:
Die Richter von Naumburg - Wie viel Justizwillkür verträgt unser Rechtsstaat noch?
http://www.spd-eulen.de/index.php?nr=32158&menu=1



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2018, 04:31 von Bürger«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

  • Beiträge: 710
Re: Schadensersatzklage?
#5: 03. August 2016, 17:09
Nicht zu vergessen alles um Frank Fahsel-Skandale-Korruption. Ich glaube es gibt da ein Problem.

Dennoch eine Schadensersatzklage oder es wenigstens der Klage anhängen wäre auch ein Plan einer bestimmten Person X gewesen.

Zitat
Somit entstehen folgende Kosten.

Nutzung der Medien:
- Internetnutzung
-- Kosten pro Monat
-- Zeit im Internet bezüglich des Themas
-- Zeitaufwand für Recherchen im Netz
-- Emailaustausch

Berechnung der Kosten an Material:
- Papier
-- Cent Pro Papierseite
-- Druckerfarbe
-- Briefumschläge
-- Einschreiben

Sonstiges:
-- Fahrkosten zur Post (hin und zurück, aktueller Benzinpreis)
-- Fahrtkosten zum runden Tisch

Zeitaufwand insgesamt berechnet am Gehalt eines Sekretärs oder Anteile des aktuellen Gehalts (Stundenlohn)
-- Zeit zum Schreiben, Verfassen von Schriftstücken
-- für Briefe wegbringen
-- Lesen von Beiträgen, Suchen von Informationen

Nachweise:
-- Internetchronik
-- geschriebene Wörter
-- Kopien und Durchschläge
-- Rechnungen
-- Durchschnittlicher Benzinpreis
-- Wegepauschale inkl. Umwege wenn Post geschlossen
-- usw.


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: Schadensersatzklage?
#6: 03. August 2016, 17:54
Danke Shran für das Wiederfinden vom
Thema Schadensersatzklage.

Das ist, finde ich auch, doch interessant, wenn es möglich wäre und wirklich etwas bringen könnte.
Auf jeden Fall hätten sie so eine Klage auch verdient.


Aufgrund derzeitiger Aktualität, mache ich mir gerade auch Gedanken, ob dann vielleicht
-auch wenn es möglicherweise erstmal etwas eigenartig erscheint-
sogar so etwas möglich wäre ( ? ) :

Schadensersatzklage
gegen den MDR
wegen Förderung zur Entstehung von Legasthenie
( http://www.mdr.de/mediathek/infothek/audio-135486.html ,
ab ca. 01:58 Min.
die Behauptung dass die Wörter "seid" und "seit" nun eine andere Rechtschreibung erhalten ! )

Es wäre schon schade, wenn sie so etwas völlig ohne Konsequenzen ( ? ) machen könnten.

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. September 2016, 21:31 von Bürger«

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Re: Schadensersatzklage?
#7: 03. August 2016, 22:00
Das wurde doch schon thematisiert? Um europäisches Recht kommst aber nicht drumherum; nach diesem ist jede nationale Behörde verpflichtet, dem Bürger jenen finanziellen Schaden zu ersetzen, der diesem durch diese Behörde infolge Nichtbeachtung europäischen Rechts entsteht.

Dazu hat es sowohl eine Richtlinie wegen Schadensersatz als auch eine Verordnung dazu; beides bezieht sich dabei auf Marktmißbrauch bzw. Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 710
Re: Schadensersatzklage?
#8: 15. August 2016, 20:39
Danke Pinguin, kann man hier ins Detail gehen?
Ich habe das in einem eigenen Thread nochmals thematisiert da dieser hier langsam stagniert:

Eigene Kosten/ Aufwendungen errechnen und geltend machen > 1. Instanz VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19896.0.html


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  • Beiträge: 7.386
Re: Schadensersatzklage?
#9: 22. August 2016, 18:38
Danke Pinguin, kann man hier ins Detail gehen?
Sorry, hatte dieses Thema erst heute wieder im Fokus.

Man muß ins Detail gehen.

Der erfolgreiche Rückgriff auf europäisches Recht setzt voraus, daß Du jeden nationalen, europäisches Recht mißachtenden Rechtsverstoß nachweisen kannst.

Die europäischen Schadensersatzbestimmungen auf Grund Nichtumsetzung bzw. mangelhafter Umsetzung europäischen Rechts lassen sich hier nachlesen:

Schadensersatzrichtlinie:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1471882792056&uri=CELEX:32014L0104

Marktmißbrauchsrichtlinie:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1471882710942&uri=CELEX:32014L0057

Marktmißbrauchsverordnung:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1471882710942&uri=CELEX:32014R0596

Datenschutzgrundverordnung:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1471883154642&uri=CELEX:32016R0679

Charta der Grundrechte der Europäischen Union:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:12012P/TXT&from=EN

Und für den Rundfunkbereich ist auch die schon im Europathema erwähnte Richtlinie 2010/13/EU über audiovisuelle Mediendienste nicht unwichtig, weil sie halt auf Bestimmungen der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verweist, die im Bereich Rundfunk gegenüber dem Bürger gelten sollen.

Da muß man halt genau lesen, verstehen und berücksichtigen, daß nur die Verordnung unmittelbare Gültigkeit hat und dafür kein weiteres nationales Tätigwerden das Staates erfordert.

Daneben gilt es, sowohl die neue Datenschutzgrundverordnung zu berücksichtigen, wie auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die als Primärrecht der Union bei Umsetzung europäischen Rechts wie die EU-Verordnung in Eigenverantwortung einer jeden nationalen Stelle seit 2009 rechtsverbindlich einzuhalten ist; siehe Vertrag über die Europäische Union, Artikel 6, wie auch die Ausführungen der EU-Kommission zur Geltung der Charta. (Im Europathema bereits verlinkt).

Weiterhin gilt es, das am 21. Juni 2016 ergangene Urteil des BVerfG zur EZB, Rz. 117 und 118, heranzuziehen, nebenbei §31 BVerfG-Gesetz nicht unerwähnt zu lassen und auch Art 31 GG nachdrücklich zu erwähnen.

Die Anwendung unlauterer Geschäftspraktiken ist eindeutiges Zeichen für Marktmißbrauch; was sollte es auch sonst sein?


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

O
  • Beiträge: 9
Re: Schadensersatzklage?
#10: 02. September 2016, 13:40
Gesetzt dem Fall, jemand hätte seine Klage vor dem Verwaltungsgericht um die Schadensersatzansprüche nach Richtlinie 2014/104EU erweitert und weitgehend die Formulierung aus diesem Thread
KLAGE nach Europarecht - Ende der ARD-ZDF-GEZ Belästigung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15317.0.html
verwendet, könnte dieser jemand einige Zeit später ein Schreiben erhalten, wie es im Anhang zu finden ist.

Wenn ich in dieser Situation wäre, dann würde ich folgendermaßen vorgehen:

- Meinen Schaden grob ermitteln (ca. 30€ pro A4 Seite halte ich für angemessen), so dass der Rahmen von 5000€ einigermaßen ausgereizt, aber nicht überschritten wird.
- Keine Ansprüche aus Amtshaftung geltend machen, da die Sache sonst vor dem Landgericht mit Anwaltszwang landen wird.
- Der Weiterleitung an das Amtsgericht zustimmen.
- Gleichzeitig das Ruhen des Verfahrens beantragen, bis das Verfahren beim Verwaltungsgericht abgeschlossen ist.
- Nochmals die Aussetzung des Verfahrens beim Verwaltungsgericht beantragen, bis über die aktuell anhängigen Verfassungsbeschwerden, entschieden wurde.
- Zurücklehnen und Abwarten.

Was meint ihr dazu?


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