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Autor Thema: Münchener Zeitungs-Verlag klagt wegen des Rundfunkbeitrags gegen den BR  (Gelesen 17589 mal)

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ZusatzrenteHaetteIchAuchG

Für mich sieht das alles nach ein abgekartetes Spiel aus!?
Erstaunlich ist, dass weder "Münchner Merkur" noch "tz" über diesen großartigen Erfolg berichten.
Jedenfalls, habe ich nichts dergleichen weder bei "Münchner Merkur" noch bei "tz"gefunden.
Warum denn eigentlich nicht?
Was haben sie davon es nicht zu veröffentlichen?

Wurde hier nur ein Show-Prozess geführt um später niemand vorwerfen zu können, mann hätte dem Zeitungsverlag freiwillig Zugeständnisse gemacht?
Jetzt kann man sagen: Nun, das (un)abhängige Gericht hat jetzt so entschieden und wir von BR müssen uns dem fügen und es akzeptieren. Ohhhhhhhhh...
Oder was soll von einer solchen Nicht-Berichterstattung des Betroffenen gehalten werden?


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  • Beiträge: 811
...vielleicht einfach mal beim Münchener Merkur oder der Tz nachfragen? Kostet doch nichts... ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. September 2016, 18:48 von Bürger«
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

  • Moderator
  • Beiträge: 3.233
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Oder was soll von einer solchen Nicht-Berichterstattung des Betroffenen gehalten werden?

Vieleicht möchte die Münchner Zeitung den Tag nicht vor dem Abend loben. In der ersten Instanz hatte die Zeitung "verloren". Der BR wird wohl in Berufung gehen, dann geht das Spielchen weiter.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Bislang versäumt - hier der Nachtrag, weil immer wieder interessant und weiterverwertbar ;)

Siehe zwischenzeitliches Ergebnis unter
Urteil: Zeitungsverlag muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen (08/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20041.0.html



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