Person A hat einen Bescheid nicht erhalten. Dies hat Person A im Widerspruch vermerkt.
Der SWR Stuttgart glaubt der Argumentation von Person A nicht, einen Bescheid n i c h t erhalten zu haben.
Ich zitiere aus dem Schreiben von ARD ZDF Deutschlandradio an Person ASehr geehrte Person A,
wir haben Sie bereits mehrfach aufgefordert, Ihr Beitragskonto auszugleichen. Zuletzt wurde ein Beitrag von 181,82 EUR angemahnt. Trotz unserer nachdrücklichen Aufforderung haben Sie unsere Forderung bisher nicht ausgeglichen. Das Beitragskonto weist aktuell einen Gesamtrückstand von 767,96 EUR auf.
Eine Zwangsvollstreckung können Sie nur abwenden, indem Sie den geforderten Betrag innerhalb von 5 Tagen einzahlen und uns eine Kopie des Zahlbelegs übermitteln.
Person A kann die Forderung von ARD UND ZDF Deutschlandradio in Höhe von 181,82 EUR nicht nachvollziehen.
Zudem geht dies auch nicht aus dem Schreiben "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" von ARD ZDF Deutschlandradio hervor.
Die Höhe der Forderung in Höhe von 181,82 EUR können nicht von einem fehlendem Festsetzungsbescheids stammen.
Da die Summe für das Fehlen eines Festsetzungsbescheides 61,94 EUR nebst Säumniszuschlag beträgt.
Im Schreiben der Klageabweisung des SWR Stuttgart an das VerWG soll Person A insgesamt 3 Festsetzungsbescheide erhalten haben.1.
Kläger Person A legte Widerspruch gegen 2 Festsetzungsbescheide Widerspruch ein
Kläger Person A teilte mit, dass er für den Zeitraum von ...... bis ...... keinen Festsetzungsbescheid erhalten habe.
Die Beklagte SWR wies Kläger Person A hin, dass ein solcher Bescheid verschickt worden sei und es zu keinem Postrückläufer gekommen sei.
2.
Festsetzungsbescheid vom ....... (den Person A nicht erhalten hat)
Zitat:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Festsetzungsbescheid vom ...... aufgehoben wurde.
Der Säumniszuschlag in Höhe von 8,00 EUR wurde ausgebucht.
"Es wird darauf hingewiesen, dass der Festsetzungsbescheid vom ...... aufgehoben wurde".
Was bedeutet: das der Festsetzungsbescheid aufgehoben wurde?
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Schreiben des SWR vom ....... in der Verwaltungsrechtsache Person A./.Südwestrundfunk ruft der Beklagte das Verfahren wieder an.Überdies erklärt sich der Beklagte mit einer Entscheidung des Gerichts des Gerichts unter Verzicht auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung ebenso wie mit einer Übertragung auf den Einzelrichter sowie einer Entscheidung durch Gerischtsbescheid bzw. den Berichterstatter einverstanden.
Person A erhielt in der Verwaltungsrechtsache Person A gegen SWR wg. Rundfunkbeitrag vom VerWG folgendes Schreiben:Sehr geehrte Person A
mit Schriftsatz vom ........ wurde das mit Beschluss vom ...... zum Ruhen gebrachte Verfahren seitens des Beklagten wieder angerufen.
siehe:
VerwG Karlsruhe: Wiederanrufung des Verfahrens nach Ruhen des Verfahrenshttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19445.0.htmlEtwa einen Monat bzw. sehr zeitnah nach dem Schreiben des SWR an das Verwaltungsgericht Karlsruhe und der Beantwortung des Schreibens durch das Verwaltungsgericht Karlruhe, erfolgte die "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" durch den Beitragsservice ARD - ZDF - Deutschlandradio in Köln.
Es ist davon auszugehen, dass hier ein Zusammenhang bestehen kann, dass das Ruhen des Verfahrens seitens des Beklagten wieder angerufen wurde.
Es erfolgt von Person A keine Klagerücknahme
Welche geeigneten probaten Mittel kann Person A anwenden, um die Zwangsvollstreckung abzuwenden?
Welche erstrebenswerte Massnahmen kann Person A gegen die Ankündigung der Zwangsvollstreckung anwenden?
Sollte die Zwangsvollstreckung dem VerWG mitgeteilt werden, obwohl die Klage nicht zurück genommen wird?