„Rundfunkbeiträge“ fallen unter den Begriff der „öffentlichen Abgaben“ im Sinne von § 80 Absatz 2 Nr. 1 VwGO
Nach § 80 Absatz 1 Satz 1 VwGO haben Widersprüche und Anfechtungsklagen aufschiebende Wirkung.
Nach § 80 Absatz 2 Nr. 1 VwGO entfällt die aufschiebende Wirkung jedoch bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten.
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...und vielen Dank an Kurt, nur wäre es für fiktive Person hochinteressant, ob dies bereits in vergangenen Fällen vor dem VG gefruchtet hat, oder die Justitiare sich nicht an den Begrifflichkeiten (Anforderung öffentlicher Abgaben) aufhalten. Aus diversen Quellen wurde auch schon unterrichtet, dass dies die 1. Instanzen oft nicht davon abhält, die Begehren der LRFA für begründeter darzulegen, und somit die weitere Vollstreckung zulassen.
Und wenn ohnehin die VGe in ständiger Rechtsprechung in Bezug auf die Rundfunkgebühren, die Antragsrücknahme beim Kläger anfragen, stellt sich die Frage ob bei Verneinung dessen die vollen Kosten beim Antragsteller alias fiktive Person L im Ergebnis zurückblieben.
Denn wie es fiktive Person EVH bereits erwähnte, werden bei fehlen finanzieller Mittel auch die juristischen Argumente und Maßnahmen knapp, solle es an höhere Instanzen gehen.. somit ist es sehr an fiktiver Person L gelegen die Sache so lange wie möglich inklusive Aussetzung der Vollziehung zu behandeln, in der Hoffnung auf einen Termin am BVerfG.
Eine weiter Frage wäre noch ob die Antragsrücknahme evtl. doch die Chance für den Kläger bietet, dass dennoch im Klageverfahren keine Vollstreckung erfolge und die Kosten für den Antrag somit gespart wären...?
Das Kern-Thema dieses Threads hier lautet
VG beabsichtigt Übertragung auf Einzelrichter
Abschweifende und vollkommen andere Themenkreise berührende Diskussionen zu anderen Themen wie z.B. "Vollstreckung trotz Widerspruch"/ "Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid"/ "Antrag auf Eilrechtsschutz" sind der Ordnung und Übersicht sowie der zielgerichteten Diskussion halber hier bitte nicht fortzuführen.
Zu diesen Themen gibt es bereits mannigfaltige Abhandlungen.
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Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.