Hallo zusammen,
Person A hat mittlerweile der Übertragung der Entscheidung auf den Berichterstatter zugestimmt.
Nun hat Person A gestern folgendes Schreiben erhalten:
Die Klage, die Person A im Jahr 2014 eingereicht hatte, betraf nur die Rundfunkbeiträge bis einschl. 31.08.2013.
Im Antrag auf Eilrechtsschutz wurde von Person A kein Zeitraum genannt. Der Zeitraum nach dem 31.08.2013 könnte aber nun durch einen neuen Antrag "abgedeckt" werden.
Die Rundfunkgebühr für Dezember 2012 beabsichtigt Person A nun zu bezahlen da dies kein Gegenstand der Klage war.
Was meint Ihr dazu? Irgenwelche Tipps um den Antrag auf Eilrechtsschutz noch näher zu begründen?
Was passiert nun als nächstes nachdem das Verfahren wieder aufgerufen wurde? Wird in absehbarer Zeit ein Verhandlungstermin festgelegt?
Besten Dank im voraus!