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Autor Thema: Beschluss AG (Erinnerung wg. fehlender Bescheide abgelehnt) > wie reagieren?  (Gelesen 25460 mal)

S
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Na nichts leichter als das :)

Edit "Bürger":
Dokument-Anonymisierung wurde vorsorglich ergänzt.
Bitte immer und überall im Forum den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Dies gilt auch für alle Dokumente.

Der Beispiel-Beschluss des fiktiven LG München (29.05.2015, Az. 16 T 5867/15) wurde bereits am Anfang dieses Threads gepostet unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15704.msg104531.html#msg104531
und wurde daher gelöscht.

Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2015, 18:21 von Bürger«

K
  • Beiträge: 4
@Seventysix:
Willst Du damit sagen, der gepostete, fiktive Beschluss (ohne Datum) des AG könnte rein theoretisch nach der Verfügung des LG im August (Antowrt #4 von Dolphin) erlassen worden sein? Dann würde sich das AG ja auch eine fiktive, bereits überholte REchtsprechung des LG München beziehen.
Sehe ich das richtig?


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S
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Ja, da hast du richtig erkannt, der gepostete Beschluss des AG ist nach dem Beschluss des LG ergangen. Und ja, sie beziehen sich auf überholte Rechtssprechungen sowie die Argumentation nach BGH ./. LG Tübingen. Frustrierend...


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Für Euch zur Info, eine fiktive Beschwerde gab es.
Danach wurde die Vollstreckung zurück gezogen.
AG und LG überschneiden sich manchmal ;-)


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P
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Zitat
Danach wurde die Vollstreckung zurück gezogen.

Aus Sicht einer PersonX ist das dazu hier ein neue Information. Sind bereits die Dokumente tatsächlich vorhanden, welche eine Rücknahme anzeigen, dann wäre es nett diese hier in A-Form einzustellen.


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steht auf seite 1


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Person A hat einen fiktiven "gelben Brief" gestern erhalten.
Was heißt denn genau Ausstandsverzeichnis?
Gilt das als zugestellte Festsetzungsbescheide?
Achso, Haftbefehl wird nicht erhoben  ;D


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b
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@Dolphin
Könntest du mir das AZ von der in Beitrag #4 angehängten Verfügung nennen, damit ich das bei meiner Beschwerde mit einpflegen kann? Gerne auch per PN.

Macht es (noch) Sinn, sich in einer neuen fiktiven Erinnerung nach § 766 ZPO auf diese Verfügung zu beziehen?
Falls ja, kann mir - zur Weitergabe an die fiktive Person B. - jemand das Az. nennen?


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