Nachdem man von seiner Stadt (Finanzverwaltung) im BL Brandenburg (nach 15 Jahren GEZ- und Beitragsentzug) "endlich" eine Forderungsaufstellung mit den üblichen Androhungen bekommen hatte, ist man erstmal den "legalen" Weg gegangen und hat erfolgreich nachträglich eine Befreiung bekommen, da man ALG2 Aufstocker ist und selbständig.
Man geht davon aus, dass aufgrund dieser Informationen nun ein Schreiben kam, dass man doch bitte den Gewerbeort und Kfz angeben soll.
Nun ja, aufgrund des geringen Einkommens ist man ja befreit. Gilt das jetzt rückschlüssig auf das Gewerbe oder ist das Einkommen bei Gewerbe egal? Oder ist das Gewerbe zuhause in der Privatwohnung grundsätzlich befreit?
Vermutung liegt nahe, dass die das Gewerbe zu Hause berechnen wollen, da ja Privat befreit ist.
Falls das nicht klappt, bleibt das Kfz. Pervers ist das schon...privat befreit, privat Kfz befreit, Gewerbe zu Hause womöglich befreit, Kfz gewerblich nicht (das gleiche dann).
Ein Schlupfloch wäre allerdings noch: das Kfz ist nicht auf den Betroffenen angemeldet, sondern auf ein Elternteil. Die wohnen woanders und zahlen normal. Daher besitze er kein Kfz, nutze es nur. Ich denke das geht den BS nichts an. Zur Tätigkeit ist ein Kfz nicht zwingend notwendig.
Es geht nicht unbedingt um die knapp 6 Euro....auch wenn das 71 im Jahr sind...aber es ist was Grundsätzliches. Und bei dem Eingangssatz ala "unabhängiges und vielfältiges usw. Programm" kommt einem was hoch.
Ich weiß nicht ob diese Konstellation schon mal im Forum kam. Gewerbe zuhause habe ich gesehen. aber nicht mit Befreiung privat. Oder gibt es dazu was nachzulesen wie es der BS handhabt.
Man hat vor, erstmal nicht zu reagieren. Allerdings hat man gelesen, dass es als Unternehmen weniger einfach sein soll, als Privatperson.
Danke an Wissende