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Autor Thema: Privat befreit (ALG2 Aufstocker) aber Gewerbe zu Hause nicht befreit?  (Gelesen 6695 mal)

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Nachdem man von seiner Stadt (Finanzverwaltung) im BL Brandenburg  (nach 15 Jahren GEZ- und Beitragsentzug) "endlich" eine Forderungsaufstellung mit den üblichen Androhungen bekommen hatte, ist man erstmal den "legalen" Weg gegangen und hat erfolgreich nachträglich eine Befreiung bekommen, da man ALG2 Aufstocker ist und selbständig.

Man geht davon aus, dass aufgrund dieser Informationen nun ein Schreiben kam, dass man doch bitte den Gewerbeort und Kfz angeben soll.

Nun ja, aufgrund des geringen Einkommens ist man ja befreit. Gilt das jetzt rückschlüssig auf das Gewerbe oder ist das Einkommen bei Gewerbe egal? Oder ist das Gewerbe zuhause in der Privatwohnung grundsätzlich befreit?
Vermutung liegt nahe, dass die das Gewerbe zu Hause berechnen wollen, da ja Privat befreit ist.

Falls das nicht klappt, bleibt das Kfz. Pervers ist das schon...privat befreit, privat Kfz befreit, Gewerbe zu Hause womöglich befreit, Kfz gewerblich nicht (das gleiche dann).

Ein Schlupfloch wäre allerdings noch: das Kfz ist nicht auf den Betroffenen angemeldet, sondern auf ein Elternteil. Die wohnen woanders und zahlen normal. Daher besitze er kein Kfz, nutze es nur. Ich denke das geht den BS nichts an. Zur Tätigkeit ist ein Kfz nicht zwingend notwendig.

Es geht nicht unbedingt um die knapp 6 Euro....auch wenn das 71 im Jahr sind...aber es ist was Grundsätzliches. Und bei dem Eingangssatz ala "unabhängiges und vielfältiges usw. Programm" kommt einem was hoch.

Ich weiß nicht ob diese Konstellation schon mal im Forum kam. Gewerbe zuhause habe ich gesehen. aber nicht mit Befreiung privat. Oder gibt es dazu was nachzulesen wie es der BS handhabt.
Man hat vor, erstmal nicht zu reagieren. Allerdings hat man gelesen, dass es als Unternehmen weniger einfach sein soll, als Privatperson.

Danke an Wissende


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Grundsätzlich ist der Gewerbebetrieb beitragspflichtig, wenn das Verfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten als rechtmäßig ansieht...
1 KFZ ist im Grundbeitrag enthalten.
Das KFZ muß natürlich auf den Gewerbebetrieb angemeldet sein, damit es überhaupt beitragspflichtig werden kann, auch wenn es eine Abfrage des BS beim EMA gibt, so ist die automatische Halterabfrage glücklicherweise noch nicht realisiert.
Solange der Gewerbebetrieb sich totstellt, also gar nichts mitteilt, gibt es wohl nur Belästigungsschreiben, denn wie soll der Belästigungsservice den Beitrag ermitteln, setzt er sich doch aus Anzahl der Mitarbeiter, KFZ und Beherbergungszimmern zusammen.
Sollte zuviel per Bescheid festgesetzt werden, bleibt dem Betrieb immer noch die Möglichkeit zu widersprechen und die wahren Verhältnisse oder weniger darzulegen.
Der Beitrag wäre immer fällig, egal wie wenig Gewinn der Betrieb erwirtschaftet oder gar Verluste macht.


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Ok ,danke erstmal. Das Kfz ist nicht auf den Betrieb angemeldet.

Gut, ist der Betrieb befreit, oder eher nicht, wenn er in der privaten Wohnung ist, welche aufgrund ALG2 Aufstocker befreit ist?
Die Regelung besagt ja, dass die Betriebsstätte in der Wohnung befreit ist.
Ist das grundsätzlich oder abhängig von der Situation, -> ob die Wohnung zahlt oder befreit ist?


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Ok ,danke erstmal. Das Kfz ist nicht auf den Betrieb angemeldet.

Gut, ist der Betrieb befreit, oder eher nicht, wenn er in der privaten Wohnung ist, welche aufgrund ALG2 Aufstocker befreit ist?
Die Regelung besagt ja, dass die Betriebsstätte in der Wohnung befreit ist.
Ist das grundsätzlich oder abhängig von der Situation, -> ob die Wohnung zahlt oder befreit ist?

Die Betriebsstättendefinition bezgl. des Rundfunkbeitrags ist offensichtlich Auslegungssache.

Unter

Wissenswertes rund um den Begriff „Betriebsstätte”
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/unternehmen_und_institutionen/betriebsstaette/

findet man einige Informationen dazu und evtl. auch einige Argumentationsmöglichkeiten um der Beitragspflicht zu entgehen.

z.B. unter dem Punkt Was ist mit einem eingerichteten Arbeitsplatz gemeint?

Zitat
[...]
Werden in der Betriebsstätte nur gelegentlich Tätigkeiten ausgeführt, besteht keine Beitragspflicht. Für die
konkrete Bewertung kommt es auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls an.
[...]


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

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und noch mal Danke für dein Mitwirken und den Austausch.

naja, es ist schon regelmäßig.

eine Frage drüber ist dieser Satz:
Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind ausschließlich Betriebsstätten beitragsfrei, die sich innerhalb einer Wohnung befinden, für die bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt wird.

Die Frage ist für mich, wie ist die Definition bei ALG2 Befreiung. Ist man theoretisch Zahler, aber braucht nicht? Oder gilt der beitragsfreie Wohnraum als nicht bezahlt?
Also unter "nicht bezahlt" verstehe ich eher Weigerer ;)

Also ich meine das so, wenn ich das mal vergleichen darf, mit einem Unternehmen.

Unternehmen A zahlt keine Steuer weil es nicht angemeldet ist.
Unternehmen B zahlt keine Steuer weil es zu viel Vorsteuer bezahlt hat und keine Gewinne macht, ist aber als steuerpflichtig angemeldet.
Unternehmen B zählt zu den Steuern zahlenden Unternehmen im Gesamten.
Finanzamt schmeißt ne Party für alle steuerlichen Unternehmer...B darf auch kommen. A natürlich nicht.

So meine ich ob die private Wohnung, die zwar befreit ist, bereits als "zahlender Wohnraum" zählt.


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[...]
naja, es ist schon regelmäßig.

eine Frage drüber ist dieser Satz:
Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind ausschließlich Betriebsstätten beitragsfrei, die sich innerhalb einer Wohnung befinden, für die bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt wird.
[...]

Das scheint eine komplizierte Konstellation zu sein, da die Definition von

Zitat
...,  für die bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt wird

in diesem Zusammenhang Interpretationsspielraum bietet.

Nimmt man es wörtlich, so wird ja nicht gezahlt, da eine Befreiung besteht.
Klarer wären Formulierungen in die Richtung ..., für die bereits eine Rundfunkbeitragspflicht besteht.

Vermutlich wird es sehr schwierig hier jemanden zu finden, der praktische Erfahrungen mit exakt dieser Konstellation hat. 
Anscheinend versucht der BS jetzt mit aller Macht über die Betriebsstättenschiene Beiträge abzupressen, da er im privaten Bereich gescheitert ist.


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Ich kann ja mal anrufen ohne meine private Mitgliedsnummer anzugeben.
Falls ich mich Ende des Jahres vom ALG2 abmelden kann, wird dann in der privaten Wohnung der Beitrag fällig.
Spätestens dann wirds wieder ernst.


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mündliche Aussage am Telefon:
" wenn der privat befreit ist, dann ist das Gewerbe in der Wohnung auch befreit"


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mündliche Aussage am Telefon:
" wenn der privat befreit ist, dann ist das Gewerbe in der Wohnung auch befreit"

Na immerhin ein erster Hinweis hinsichtlich dieser bisher ungewöhnlichen Konstellation. Allerdings sollte man mündlichen Aussagen am Telefon (evtl. durch eine Studentische Hilfskraft in einem Callcenter in Sonstwo) kein Vertrauen schenken, sofern man das Ganze nicht schriftlich hat.

Sollte sich die mündliche Aussage am Telefon von einer in der Sache kompetenten und autorisierten Stelle schriftlich bestätigen lassen, dann ...

  • hätten wir hier einen dokumentierten Fall bezgl. dieser seltenen Konstellation und somit einen Mehrwert für dieses Forum
  • einen weiteren Beweis dafür wie dreist dieser Verein vorgeht, denn dem BS liegen die Daten hinsichtlich der privaten Befreiung offenkundig vor (-> Schikane, Nötigung, ...)
  • ein Indiz für bewusste Irreführung von Betroffenen hinsichtlich der verschleiernden Formulierungen auf den eigenen Informationsseiten (http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/unternehmen_und_institutionen/betriebsstaette/)
  • ein weiteres Argument um diesem Verein die Stirn zu bieten, einhergehend damit einer fiktiven Person evtl. rein fiktiv weiter helfen zu können
  • und noch viel mehr ...

Also dran bleiben, denn weitere fiktive Informationen sind willkommen  :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. April 2016, 22:22 von Shuzi«
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Hi.das heißt X sollte auf das Schreiben reagieren?

Zum zweiten Stichpunkt: Nun ja, die wissen ja nicht, dass X das Gewerbe im Wohnraum ausübe. die haben wohl anhand des ALG2 Bescheides gesehen, dass X ein Gewerbe ausübe und wollen erstmal wissen wo es ist. Selbst wenn der BS direkte Daten vom Gewerbe- oder Finanzamt hat, heißt gleiche Anschrift nicht gleich auch Arbeitsplatz im Wohnraum (leider).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. April 2016, 22:35 von Uwe«

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Wer "privat" befreit ist .... ist demzufolge auch ( wenn überhaupt KFZ auf die Person zugelassen ist ) "gewerblich" befreit.
Die "Befreiung" besteht doch aufgrund des "niedrigen H4 Satz Einkommens" das Gewerbe ändert doch an "dem Einkommen" nichts ...
Selbsständig und Hartz4 ..wie auch immer DAS EINKOMMEN ist zu niedrig um BEITRAGSPFLICHTIG zu sein.


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Hi und danke für die Teilnahme.
Das dachte ich auch, erst.
Nur warum kommt dann ein Schreiben, wo es um den Ort und das Kfz geht?
eventuell nur wegen der "Datenkrake"?

Allerdings, Klein(st)unternehmer müssen doch auch Beiträge zahlen, oder? Und die haben vielleicht sogar weniger Am ende übrig - wobei die dann wieder bei ALG2 reinfallen könnten. Das wäre den Umständen entsprechend möglich.

ps
wie wäre es denn wenn das gewerblich genutzt Kfz auf den Gewerbetreibenden angemeldet wird. Wäre es auch frei, da das erste Kfz frei ist, oder holt man sich hier den Beitrag? ich meine sowas gelesen zu haben bei Gewerbe in Wohnung, also dass der Betriebsort frei ist, das Kfz nicht.


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Nur warum kommt dann ein Schreiben, wo es um den Ort und das Kfz geht?
Warum nicht .... auf Dummfang gehen und "probieren" ( wer wehrt sich prozentual....)

Allerdings, Klein(st)unternehmer müssen doch auch Beiträge zahlen, oder?

Wenn das Einkommen ( egal durch was...) nicht 17 € über dem H4 Satz liegt ..... steht doch der gerichtskostenfreie
Klageweg gegen den Ablehnungsbescheid des Befreiungsantrages zur Verfügung.

Auch hier: Berufsfachschüler, kein Einkommen, keine staatl. Förderung: Klage gg. GEZ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18063.msg118421.html#msg118421
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18063.msg118351.html#msg118351


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Hi.das heißt X sollte auf das Schreiben reagieren?

Zum zweiten Stichpunkt: Nun ja, die wissen ja nicht, dass X das Gewerbe im Wohnraum ausübe. die haben wohl anhand des ALG2 Bescheides gesehen, dass X ein Gewerbe ausübe und wollen erstmal wissen wo es ist. Selbst wenn der BS direkte Daten vom Gewerbe- oder Finanzamt hat, heißt gleiche Anschrift nicht gleich auch Arbeitsplatz im Wohnraum (leider).

Eine fiktive Person S könnte dazu folgende Gedanken haben:

Sofern es sich nicht um ein Schreiben mit dem Charakter eines BESCHEIDes handelt, (Rechtbehelf in hellgrau auf einer Rückseite) muß nicht zwingend darauf geantwortet werden.
Vermutlich handelt es sich dabei um eine Art "Antwortbogen", bei dem man verschiedene Optionen auswählen kann. Sollte dem so ein, wählt man einfach die Optionen "kein gewerblich genutztes KFZ vorhanden" und "keine Betriebsstätte vorhanden" aus und schickt das zurück an den BS. Falls es sich nicht um eine Art "Antwortbogen" handelt, kann es nicht schaden darauf entsprechend schriftlich zu antworten, indem man erklärt, dass kein gewerblich genutztes KFZ existiert und ein vermutetes regelmäßiges Gewerbe, wenn überhaupt, innerhalb der beitragsbefreiten Wohnung ausgeübt wird.

Nur warum kommt dann ein Schreiben, wo es um den Ort und das Kfz geht?
Warum nicht .... auf Dummfang gehen und "probieren" ( wer wehrt sich prozentual....)
[...]

Eine fiktive Person S könnte dazu bereits den folgende Gedanken gehabt haben:

Zitat
Anscheinend versucht der BS jetzt mit aller Macht über die Betriebsstättenschiene Beiträge abzupressen, da er im privaten Bereich gescheitert ist.

Also besser vorbeugen (wehren) als aussitzen  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Mai 2016, 00:23 von Shuzi«
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Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

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Info.

Habe alles angegeben (außer Kfz, was eh nicht über mich läuft) und siehe da, Gewerbe in der Wohnung ist befreit.
Ob die jetzt die Beitragsbefreiung für die Wohnung beachtet haben bzw. überhaupt gesehen haben, kann ich nicht sagen. Sind ja zwei verschiedene Beitragsnummern.


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