Ich habe mir überlegt,gegen die Beitragsbescheide bzw. wegen einer evtl. Zwangsvollstreckung vor dem VG hier in Bayern zu klagen,...
Weiter gehe ich davon aus, daß die Zwangsvollstreckung aufgehoben werden würde, da ich Klage und Antrag auf Eilrechtschutz beantragt habe.
...
Somit wäre es dann an der Zeit, daß ich meine Klagebegründung an das Gericht sende. ...
Ich erhalte ein Schreiben vom VG mit dem Hinweis, daß in der Klage kein Kostenfestsetzungsantrag enthalten war.
Das Gericht wird davon ausgehen, daß sich die Klage "gegen erlassene Nutzungsbescheide" richtet (was sind denn Nutzungsbescheide? ...)
Nun müsste ich wohl in wenigen Tagen Antwort an das VG schreiben und klarstellen, was genau Gegenstand der Klage ist und einen korrekten Antrag stellen.
Habt ihr dazu Tips für mich? Insbesondere wie es sich mit dem Kostenfestsetzungsantrag verhält??
klingt verwirrend für mich.
Kostenfestsetzungsantrag? - könnte so etwas gemeint sein: "beantrage ich, die Kosten des Verfahrens der Gegenseite aufzuerlegen"? Ich glaube, so ein Antrag sollte in der Klageschrift enthalten sein, möglicherweise auch im Aussetzungsverfahren. Die Gegenseite wird jedenfalls beantragen, dich die Kosten tragen zu lassen...! (Evtl. auch Antrag zur Höhe des festzusetzenden Streitwertes stellen??)
Wenn man nicht versteht, was das Verwaltungsgericht meint oder möchte, kann man sehr gut dort anrufen und nachfragen. Oder hingehen, sich beraten bzw. bei der Formulierung von Anträgen helfen lassen.
"Nutzungsbescheid"? - wäre auch so ein Begriff, den ich mir mindestens telefonisch erklären ließe. (sollten etwa
Festsetzungsbescheide gemeint sein?)
Mir ist auch nicht ganz klar, von welcher Ausgangslage du ausgehst. Sollte in dem Fall etwa eine Zwangsvollstreckung konkret eingeleitet worden sein trotz laufenden Widerspruch- und Aussetzungsantragsverfahren? Wären etwa bisher keine entsprechenden Bescheide ergangen bzw. zugestellt worden? Läge als noch gar kein rechtskräftiger Vollstreckungstitel vor?
Sollten nicht von dir bereits bei Einreichung der Klage evtl. schon irgendwelche Anträge formuliert worden sein? Wenn ja - wie würden die aussehen? Könntest du die hier einstellen/zeigen?
In meiner Phantasie
bei der Klage, die du einreichen würdest,
a) könnte es sich um eine
Untätigkeitsklage handeln, um den BR/BS dazu zu bewegen, endlich Widerspruchsbescheide zu erlassen? (weil du erst dann gegen die Beitragsverpflichtung bzw. den RBStV klagen könntest - und dies unbedingt
jetzt schon willst?)
b) oder handelt es sich um eine
Feststellungsklage, mit der festgestellt würde, dass bisher keine Bescheide (Widerspruchsbescheid, Verbescheidung des Aussetzungsantrags) erlassen wurden und dass deshalb die Zwangsvollstreckung rechtswidrig war?
c) oder um eine
Anfechtungsklage, mit der der RBSTV, also die grundsätzliche Beitragspflicht angegriffen würde... ? (in Ermangelung eines Widerspruchsbescheides?
Wäre denn diese Klageart überhaupt jetzt zulässig???)
Wenn ich die Wahl hätte, würde ich b) wählen, da mir die Erfolgsaussichten und Perspektiven am günstigsten erschienen. Es kommt aber auf die Ausgangslage an und darauf, was man bezweckt.
Ich müsste mich bei der Wahl der Klageart und der Formulierung entsprechender Anträge wohl vom Gericht unterstützen lassen, da ich mir die unterschiedlichen Herangehensweisen tatsächlich nur ausdenken kann und selbst nichts konkreteres wüsste.
Ich male mir aus, dass es schon wesentlich ist, sich zu entscheiden für eine Klageart, siehe hier
http://www.juraforum.de/lexikon/klagearten-im-oeffentlichen-recht.
Es scheint mir nämlich so, als könne eine Klage als nicht statthaft abgewiesen werden o. ä., wenn die Bedingungen nicht stimmen, wenn man also eine falsche Klageart wählt...? Dann hätte man das Verfahren schnell verloren - wär ja blöd, oder?
Du schreibst:
Das Gericht wird davon ausgehen, daß sich die Klage "gegen erlassene Nutzungs [- äh, Festsetzungs??? -] bescheide" richtet
spricht das Gericht dann also von
c) einer Anfechtungsklage (s. o.) ? -
welche aber womöglich gar nicht statthaft wäre
Für die Wahl der Klageart und die Formulierung der Anträge sind meiner vorsichtigen laienhaften Meinung nach Unterstützung oder Vorlagen nötig. Vom Verwaltungsgericht? Vom Forum...?
Ich hoffe, es findet sich jemand, der Möglichkeiten solch einer Geschichten besser, realistisch und detailreich einzuschätzen weiß