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Umfrage

Wieviele bislang noch nicht erfasste Wohnungen/ Beitragsschuldner sind Dir bekannt?

1 Wohnung/ Beitragsschuldner
12 (70.6%)
2 Wohnungen/ Beitragsschuldner
4 (23.5%)
3 Wohnungen/ Beitragsschuldner
0 (0%)
4 Wohnungen/ Beitragsschuldner
1 (5.9%)
mehr als 4 Wohnungen/ Beitragsschuldner
0 (0%)

Stimmen insgesamt: 16

Autor Thema: Umfrage zur Dunkelziffer nicht erfasster Wohnungen/ Beitragsschuldner  (Gelesen 3666 mal)

f

faust

"Jeder Wohnungsinhaber muss zahlen ..."

... damit hat man sich - wie wir wissen - sehrsehr weit rausgelehnt !

Aber es kommt noch besser: Ein Kollege von mir, der noch dazu im selben Viertel wohnt (keine WG) wie ich, ist nach eigenem Bekunden bis zum heutigen Tage noch nicht ein einziges Mal (... auch nicht NACH dem Datenabgleich! ) von "unseren Freunden"  (#) (#) (#) behelligt worden.

Nun würde mich doch mal ein Blick in die Runde interessieren:
Sind euch noch mehr solcher Fälle bekannt - wie hoch könnte die Dunkelziffer sein ???
Kann das unser Handeln irgendwie beeinflussen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juni 2016, 03:21 von Bürger«

Uwe

  • Moderator++
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Ich kenne auch jemanden, deren Tochter (22 Jahre, anderer Nachname) bei der Mutter wohnt und sie hat auch noch nie was
vom BS gehört.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juni 2016, 03:22 von Bürger«
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f

faust

... das fängt ja gut an  (#) (#) (#) !


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juni 2016, 03:22 von Bürger«

  • Beiträge: 710
Die ungleichmäßige Einziehung ist bekannt, trotz immer wiederkehrender Floskeln dass dieses System eine gleichmäßige Einziehung ermögliche.
Wir zahlen nicht nur für andere innländische Bürger sondern auch für andere außerhalb der Grenzen, Frankreich, Schweiz, Polen etc....dazu Sozialhilfe-empfänger, Verweigerer und eben nicht erfasste Bürger.
Falls dadurch eine Erhöhung der Beiträge entstünde, ist das sicher ein Grund zur Beanstandung. Selbst wenn man sich deswegen auch noch eine Minderung der Beiträge leisten könnte.

Das geringere Übel ist vermutlich ein gesetztesverstoß der Meldeflicht, als sich mit dem Konstrukt Beitragsservice zu beschäftigen.


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

  • Moderator
  • Beiträge: 11.582
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Umfrage hinzugefügt - siehe oben > bitte ausfüllen
Nicht aussagekräftigen Thread-Betreff "Jeder Wohnungsinhaber muss zahlen ..."
geändert in
"Umfrage zur Dunkelziffer nicht erfasster Wohnungen/ Beitragsschuldner"

...ich kenne mind. 1 nicht erfasste/n Wohnung/ Beitragsschuldner.


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v
  • Beiträge: 1.199
Mir ist mind. eine Firma bekannt, die bisher noch nie vom BS belästigt wurden und nicht zahlt. Könnte evtl. damit zusammen hängen, dass dort zu viele Rechtsanwälte beschäftigt sind.


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 3.235
Um nicht auf 100% unbehelligte Wohnungsinhaber zu kommen, muss die Null zur Abstimmung hinzugefügt werden:
Ich kenne niemanden, der bisher noch nicht erfasst wurde.


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L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Mir ist mind. eine Firma bekannt, die bisher noch nie vom BS belästigt wurden und nicht zahlt.

Es handelt sich nicht zufällig um ein Inkasso-Unternehmen aus Köln-Bocklemünd? Falls ja: warum muss dieses Unternehmen nicht zahlen?

Könnte evtl. damit zusammen hängen, dass dort zu viele Rechtsanwälte beschäftigt sind.

Das halte ich für unwahrscheinlich. Falls dieses Unternehmen nicht zahlt, aus welchem Grund ist dies der Fall?

Und gibt es eine Möglichkeit, gegen dieses Unternehmen aufgrund nicht bezahlter Rundfunkbeiträge vorzugehen?


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T
  • Beiträge: 3
Mir sind sowohl Wohnungen bzw. deren Inhaber bekannt, die noch nie angeschrieben wurden, als auch Wohnungsinhaber, die zwar angeschrieben wurden, aber die die Briefe ungeöffnet wieder beim nächsten Postamt als unzustellbar abgegeben haben. Offensichtlich geht die GEZ dann automatisch davon aus, dass der Adressat dort nicht mehr wohnt. Außerdem kenne ich Leute, die in den letzten Jahren im Schnitt 1-2 mal im Jahr ihren Wohnsitz gewechselt haben (meistens von WG zu WG oder in Singlewohnungen) und auch einige Monate gar nicht gemeldet waren (Auslandsaufenthalt). Da blickt die GEZ dann gar nicht mehr durch. Es gibt auch Leute, bei denen die Anschrift von der GEZ nicht korrekt ermittelt worden war, z.B. zweiter Vorname fehlt oder Vornamen vertauscht usw.

Wenn man dieses Durcheinander bedenkt, sind wir von "Beitragsgerechtigkeit" sehr weit entfernt.


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.582
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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Um nicht auf 100% unbehelligte Wohnungsinhaber zu kommen, muss die Null zur Abstimmung hinzugefügt werden: Ich kenne niemanden, der bisher noch nicht erfasst wurde.
Die Prozentanzeige ist für diese Umfrage nicht relevant. lässt sich aber leider nicht ausblenden.
Die Umfrage soll (und kann) lediglich Anhaltspunkte über die mögliche Anzahl unbehelligter Wohnungen/ Beitragsschuldner liefern.
Repräsentativ ist die Umfrage ja ohnehin nicht... ;)


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  • Beiträge: 1.199
...
Es handelt sich nicht zufällig um ein Inkasso-Unternehmen aus Köln-Bocklemünd? Falls ja: warum muss dieses Unternehmen nicht zahlen?
...

Nein, hat mit der Mafia nicht das geringste zu tun. Ist ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen.

Und gibt es eine Möglichkeit, gegen dieses Unternehmen aufgrund nicht bezahlter Rundfunkbeiträge vorzugehen?

Sehe ich nicht den geringsten Grund für. Oder wollen wir jetzt die Mafia unterstützen statt zu boykottieren?!?



Edit "Bürger":
Bitte beim Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Umfrage zur Dunkelziffer nicht erfasster Wohnungen/ Beitragsschuldner
Danke für die Berücksichtigung.


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

 
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