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Autor Thema: Lohn-/Kontopfändung ohne Vermögensauskunft möglich ?  (Gelesen 15381 mal)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@pinguin: ich meinte eigentlich Unterhaltszahlungen (auf Grund von Festsetzungen) z. B. an den Ex-Partner oder Angehörige, oder freiwillige Zuschüsse, z. B. weil man Eltern oder Geschwister bezuschusst. Kurz: die Bank kann ggf. nicht mit letztlicher Sicherheit wissen, ob dem Kontoinhaber genügend Geld zur Verfügung steht, selbst wenn der Eingang über der Pfändungsgrenze für eine allein lebende Person liegt. Sie kennt seine Verpflichtungen ebenso wenig wie nicht zu berücksichtigende Anteile an den Eingängen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

M
  • Beiträge: 41
Hallo!

@ cleverle2009

Ich bin schon der Meinung, dass die ZPO gilt.

Als Beispiel mal das
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsVwVG)
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2655-SaechsVwVG

- lt. §  Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 2. Alternative ist der MDR bei der Vollstreckung von RFBeiträgen Vollstreckungsbehörde,
- da aber der MDR nicht über eigene Vollstreckungsbedienstete verfügt, darf er sich der Gerichtsvollzieher bedienen - § 14 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz,
- und jetzt der Sprung zur ZPO: § 14 Abs. 2 Satz 2: "Wird die Beitreibung durch Gerichtsvollzieher durchgeführt, gelten die Vorschriften des Achten Buches der Zivilprozessordnung entsprechend ..."  8)

@ Lev

"Zahlung unter Vorbehalt" hat noch nie was gebracht, das Geld ist weg und eine fiktive Person L müsste sich dann später dieses ggf. zurückerstreiten, wahrscheinlich -erklagen. Bei Ratenzahlung könnte eine fiktive Person L bei einer günstigen Entscheidung des BVerfG und/oder des EuGH dann einfach die Zahlungen einstellen ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Januar 2018, 00:36 von Bürger«

s
  • Beiträge: 65
Nun hat die Gemeinde die Zwangsvollstreckung angekündigt, allerdings ist der Gläubiger:

Rundfunk Berlin Brandenburg
c/o Beitragsservice
Köln

Ich finde leider den Leitfaden nicht um nachzuschauen wie die nächsten Schritte aussehen könnten ( der Gläubiger ist ja augenscheinlich der BS ).
Auch hat jemand erfolgreich eine ersuchende Stellen von der Tatsache überzeugen können dass der BS nicht rechtsfähig ist, leider finde ich diesen Thread nicht auf die Schnelle :(

Es wäre super wenn jemand die Links zur Hand hätte, natürlich suche ich selbst noch weiter.

Die letzte Frist läuft am 22.05. ab, insofern müsste ich diese Woche etwas unternehmen.

Vielen Dank und schönen Muttertag euch allen.

Gruß

Thomas


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f

faust

... mein Beitrag wird zu einem  guten Teil die Verwirrung weiter erhöhen, weil er zeigt, dass wir uns eben doch in einem rechtsfreien Raum befinden, in dem die  BEHÖRDE  machen kann was sie will und dass jeder Fall a weng anders liegt - seis drum:

Mir ist ein Fall in Sachsen bekannt, in dem der Rundfunk hinter dem Rücken des (von ihm selbst beauftragten!) Gerichtsvollziehers (d.h. ohne diesen zu informieren !) eine Lohnpfändung "angeschoben" hat. - Gestoppt wurde das Ganze mit einer Vollstreckungsgegenklage, die bis zum heutigen Tage (es sind jetzt ca. 8 Monate vergangen) noch nicht mal vom VG ein Aktenzeichen zugewiesen bekommen hat - da hat irgendwer aus irgendwelchen Gründen  >:D wohl verdammt kalte Füße bekommen ...


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