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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Brandenburg => Thema gestartet von: scottel am 24. Januar 2018, 14:19

Titel: Lohn-/Kontopfändung ohne Vermögensauskunft möglich ?
Beitrag von: scottel am 24. Januar 2018, 14:19
Hallo zusammen,

Person A zahlt seit 2013 keinen Rundfunkbeitrag ( vorher wegen Schwerbehinderung befreit ) und erhät regelmässig Mahnungen und Bescheide denen widersprochen wird ( ohne jedoch Klage zu erheben ).
Vor etwa 3 Jahren wollte die Gemeinde vollstrecken, da seinerzeit aber eine Klage am VG anhängig war wurde davon abgesehen. Es gibt also einen vollstreckbaren Titel.

Person A hätte kein Problem damit den Gerichtsvollzieher zu empfangen und aus der Not heraus unter Vorbehalt eine Ratenzahlung anzubieten, möchte dies jedoch herauszögern und auf eine Entscheidung des EuGH warten.
Ein "Antrag auf Ruhen des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens aufgrund der Vorlage an den EuGH" wird kurzfristig gestellt.

Schlimmer wäre jedoch eine Pfändung, dies hat immer unangehme Folgen.


Person A hat nun folgende konkrete Frage:

Muss vor einer Pfändung grundsätzlich eine Vermögensauskunft eingeholt werden bzw. muss zuerst anderweitig versucht werden das Geld einzutreiben oder darf ein Gerichtsvollzieher ohne Ankündigung pfänden ?

Danke schon mal für zahlreiche Antworten.

Gruß

Thomas
Titel: Re: Lohn-/Kontopfändung ohne Vermögensauskunft möglich ?
Beitrag von: Lev am 24. Januar 2018, 17:01
Zitat
Person A hat nun folgende konkrete Frage:

Muss vor einer Pfändung grundsätzlich eine Vermögensauskunft eingeholt werden bzw. muss zuerst anderweitig versucht werden das Geld einzutreiben oder darf ein Gerichtsvollzieher ohne Ankündigung pfänden ?
- Auskunft wird eingeholt. Ob bei Person A, ist eine andere Frage. (VwVG-Brandenburg) 
https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212929#2

- Teil zwei deiner Frage:
Zitat
§ 28 Androhung des Zwangsmittels
(1) Zwangsmittel sind vor ihrer Anwendung schriftlich anzudrohen. Dem Vollstreckungsschuldner ist in der Androhung zur Erfüllung der Verpflichtung eine angemessene Frist zu bestimmen.

Bin aber kein Experte für das Land Brandenburg.
Titel: Re: Lohn-/Kontopfändung ohne Vermögensauskunft möglich ?
Beitrag von: pinguin am 24. Januar 2018, 17:19
@Lev

Zu erst ist ja wohl mal zu prüfen, ob eine Pfändung überhaupt statthaft sein kann; dafür hat es eine bundesweite Tabelle als Grundlage, ab welchem Betrag überhaupt gepfändet werden darf. Und dann sind die Ausführungen von BAG und BSG zu beachten, denn gerade bestimmte Lohnbestandteile wie Erschwerniszulagen und Aufwandsentschädigungen sind grundsätzlich unpfändbar und herauszurechnen. Es hat hier sogar Beispielrechnungen des Bundes.
Titel: Re: Lohn-/Kontopfändung ohne Vermögensauskunft möglich ?
Beitrag von: Lev am 24. Januar 2018, 18:08
@pinguin
Zu erst ist ja wohl mal zu prüfen, ob eine Pfändung überhaupt statthaft sein kann; dafür hat es eine bundesweite Tabelle als Grundlage, ab welchem Betrag überhaupt gepfändet werden darf.

Vorher von Lev:
- Auskunft wird eingeholt. Ob bei dir, ist eine andere Frage. (VwVG-Brandenburg)

Warum wird wohl Auskunft eingeholt?
Danke pinguin!
Titel: Re: Lohn-/Kontopfändung ohne Vermögensauskunft möglich ?
Beitrag von: pinguin am 24. Januar 2018, 20:13
Warum wird wohl Auskunft eingeholt
Blanke Theorie; die Praxis ist anders.

Wäre Auskunft eingeholt worden, hätte bei mir keine Pfändung stattfinden dürfen, denn ca. die Hälfte meines Einkommens besteht aus Erschwerniszulagen und Aufwandsentschädigungen, die gemäß BAG pfändungsfrei und daher herauszurechnen sind, der dann noch verbleibende Rest ist unterhalb der Grenze, ab der Pfändungen überhaupt zulässig sind.
Titel: Re: Lohn-/Kontopfändung ohne Vermögensauskunft möglich ?
Beitrag von: Lev am 24. Januar 2018, 20:32
@pinguin
Es ging hier nicht um deinen Fall und es wäre hilfreich, dass zu berücksichtigen.
Zitat
Wäre Auskunft eingeholt worden, hätte bei mir keine Pfändung stattfinden dürfen, denn ...

Danke
Titel: Re: Lohn-/Kontopfändung ohne Vermögensauskunft möglich ?
Beitrag von: Miki0815 am 24. Januar 2018, 21:10
Hallo

@ Person A aus Startbeitrag

Dem Gerichtsvollzieher könnte z.B. vom Gläubiger Deine Bankverbindung mitgeteilt worden sein, weil Du schon mal an diesen überwiesen hast. Dann kann der Gerichtsvollzieher (GVZ) auch ohne Vermögensauskunft eine Konto-Pfändung veranlassen.

Der Gläubiger könnte beim GVZ auch beantragt haben eine Drittauskunft des Bundeszentralamtes für Steuern einzuholen (§ 802i ZPO). Da stehen dann auch Deine aktuelle/n Bankverbindung/en drin. Auch dann kann der GVZ eine Konto-Pfändung bei Deiner Bank veranlassen.

@ pinguin

Der Gläubiger pfändet immer nur den pfändbaren Betrag, mehr darf er nicht. Was bei einer Pfändung der pfändbare Betrag ist, muß der sog. Drittschuldner ermitten, also die Bank oder der Arbeitgeber. Diese müssen dabei diverse Pfändungsfreigrenzen und/oder unpfändbares berücksichtigen. Was dann darüber hinaus geht erhält der Gläuübiger, natürlich max. nur in Höhe seiner Forderung.

Miki
Titel: Re: Lohn-/Kontopfändung ohne Vermögensauskunft möglich ?
Beitrag von: cleverle2009 am 24. Januar 2018, 21:43
ZPO
§ 1
Sachliche Zuständigkeit

Die sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt.

Gerichtsverfassungsgesetz
§ 13
Vor die ordentlichen Gerichte gehören die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die Familiensachen und die
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Zivilsachen) sowie die Strafsachen, für die nicht entweder
die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten begründet ist oder auf Grund von
Vorschriften des Bundesrechts besondere Gerichte bestellt oder zugelassen sind.


15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
§ 10 Vollstreckung
Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt.


Daher:
Nichts mit ZPO. Der Gerichtsvollzieher darf so nicht tätig werden. Die Rundfunkanstalt muss wie jeder andere angeblicher Gläubiger zu Gericht gehen und die behauptete Forderung gerichtlich einklagen.

Der Rundfunk und die damit verbundenen Gerichte flüchten sich mangels gültigen Rechts in die Zivilprozessordnung. Das bedeutet Anwendung falscher Gesetze.

Strafgesetzbuch
§ 339
Rechtsbeugung

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung
Titel: Re: Lohn-/Kontopfändung ohne Vermögensauskunft möglich ?
Beitrag von: pinguin am 25. Januar 2018, 00:29
Es ging hier nicht um deinen Fall
Es ist ein Beispiel für die gelebte Praxis in diesem Bundesland, dem des TE.
Titel: Re: Lohn-/Kontopfändung ohne Vermögensauskunft möglich ?
Beitrag von: Lev am 25. Januar 2018, 00:35
@scottel
Miki0815 hat deine Frage im Detail beantwortet und das richtig. :)
Person A hätte kein Problem damit den Gerichtsvollzieher zu empfangen und aus der Not heraus unter Vorbehalt eine Ratenzahlung anzubieten, möchte dies jedoch herauszögern und auf eine Entscheidung des EuGH warten...

L würde sich sehr freuen, wenn Miki0815 dazu auch noch was sagen könnte?
Titel: Re: Lohn-/Kontopfändung ohne Vermögensauskunft möglich ?
Beitrag von: Dr. Oggelbecher am 25. Januar 2018, 00:54
Es wurde glaube ich noch nicht erwähnt, das zumeist (habe keine gesetzl. Grundlage vorliegen) ab einem Betrag von 500 EUR und mehr über die Finanzämter (siehe oben) der Arbeitgeber ermittelt werden darf, sofern eine Zwangsvollstreckung durchgeführt wird. Dann kann z.B. eine Gehaltspfändung kommen (mein Fall). Dass diese beim öffentlichen Rundfunk nicht rechtens ist, ist an dieser Stelle leider nicht hilfreich, denn in einem Macht-Staat tut die Behörde das, was sie kann und eben nicht nur, was sie darf. Sonst wären wir ja alle nicht hier ;)
Titel: Re: Lohn-/Kontopfändung ohne Vermögensauskunft möglich ?
Beitrag von: scottel am 25. Januar 2018, 12:39
Danke erstmal für die vielen Beiträge.

So richtig schlauer bin ich leider noch nicht geworden.

Irgendwie hat man das Gefühl dass jeder tut was er will und keiner was er soll  :o

Da noch nie gezahlt wurde dürften die Kontodaten weder der LRA noch dem BS vorliegen.

Die Gesamtsumme der Forderung hat in inzwischen die 500€-Grenze überschritten, trotzdem wundert es mich dass sich in der Richtung so lange nichts tut.

Heute Abend geht der Antrag auf Aussetzung raus, passieren wird da nicht viel. Der BS ( nicht die LRA ) hat zuletzt sinngemäß geschrieben dass Schreiben zum Sachverhalt nicht mehr beantwortet werden  ::).

Gruß
Thomas 
Titel: Re: Lohn-/Kontopfändung ohne Vermögensauskunft möglich ?
Beitrag von: noGez99 am 25. Januar 2018, 13:37
Möglich ist auch noch eine Verfassungsbeschwerde:


Daher kann man auf jeden Akt der hoheitlichen Gewalt (Bescheid, Widerspruchbescheid, Zwangsvollstreckung) jetzt direkt Verfassungsbeschwerde einreichen.
Achtung, man hat maximal 1 Monat um die Verfassungsbeschwerde mit Begründung einzureichen, siehe:

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

Profät Diabolo hat ein Muster generiert, das hier im Forum zu finden ist:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148174.html#msg148174
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg150746.html#msg150746
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg151024.html#msg151024
Titel: Re: Lohn-/Kontopfändung ohne Vermögensauskunft möglich ?
Beitrag von: drboe am 25. Januar 2018, 13:40
@Lev: ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bank von @pinguin die Details der Zusammensetzung seiner monatlicher Eingänge kennt. Ein Eingang ist kaum so detailliert, dass er eine Aufteilung nach den erwähnten Erschwerniszulagen und Aufwandsentschädigungen enthält. Und ob der Grund für regelmäßige Zahlungen an Dritte z. B. auf freiwilliger Basis erfolgt oder auf Grund gerichtlicher Verfügungen wird man Kontobewegungen schwerlich ansehen. Ich kann mich auch nicht erinnern meine Bank jemals über die Zahl meiner Kinder informiert zu haben. Was ich aber sicher weiß ist, dass sich Mitbürger, denen es verdammt dreckig geht, von Drohungen einschüchtern lassen und selbst dann zahlen, wenn ihre Einnahmen weit unter der Pfändungsgrenze liegen.

M. Boettcher
Titel: Re: Lohn-/Kontopfändung ohne Vermögensauskunft möglich ?
Beitrag von: pinguin am 25. Januar 2018, 16:30
@drboe
Freilich weiß die Bank nicht, wie sich der Lohn zusammensetzt, kann sie ja auch nicht wissen, ist doch regelmäßig nur der Nettolohn als Gesamtbetrag aufgeführt.

Und ob der Grund für regelmäßige Zahlungen an Dritte z. B. auf freiwilliger Basis erfolgt oder auf Grund gerichtlicher Verfügungen wird man Kontobewegungen schwerlich ansehen.
Auf dem Kontoauszug steht immerhin "Drittschuldnerverfügung", aber auch das Wort "Pfändung"; anhand der danebenstehenden Zuordnungsnummern läßt sich das auch rückverfolgen.

Userin Grit wird ja auch noch Beispiele bringen können, was ihre Erfahrung mit dem RBB betrifft; da wurde gestern ja auch ein Thema eröffnet.

Untätigkeit RBB und Ankündigung Zwangsvollstreckung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26045.msg164239.html#msg164239

Übrigens; meine Kommentare in diesem Thema sind durch aus passend zum Thementitel und geben die Realität wieder, die hier abweichend von jenem ist, wie es in der Theorie sein soll.
Titel: Re: Lohn-/Kontopfändung ohne Vermögensauskunft möglich ?
Beitrag von: drboe am 25. Januar 2018, 17:30
@pinguin: ich meinte eigentlich Unterhaltszahlungen (auf Grund von Festsetzungen) z. B. an den Ex-Partner oder Angehörige, oder freiwillige Zuschüsse, z. B. weil man Eltern oder Geschwister bezuschusst. Kurz: die Bank kann ggf. nicht mit letztlicher Sicherheit wissen, ob dem Kontoinhaber genügend Geld zur Verfügung steht, selbst wenn der Eingang über der Pfändungsgrenze für eine allein lebende Person liegt. Sie kennt seine Verpflichtungen ebenso wenig wie nicht zu berücksichtigende Anteile an den Eingängen.

M. Boettcher
Titel: Re: Lohn-/Kontopfändung ohne Vermögensauskunft möglich ?
Beitrag von: Miki0815 am 25. Januar 2018, 20:49
Hallo!

@ cleverle2009

Ich bin schon der Meinung, dass die ZPO gilt.

Als Beispiel mal das
Verwaltungsvollstreckungsgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsVwVG)
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2655-SaechsVwVG

- lt. §  Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 2. Alternative ist der MDR bei der Vollstreckung von RFBeiträgen Vollstreckungsbehörde,
- da aber der MDR nicht über eigene Vollstreckungsbedienstete verfügt, darf er sich der Gerichtsvollzieher bedienen - § 14 Abs. 2 Satz 1 1. Halbsatz,
- und jetzt der Sprung zur ZPO: § 14 Abs. 2 Satz 2: "Wird die Beitreibung durch Gerichtsvollzieher durchgeführt, gelten die Vorschriften des Achten Buches der Zivilprozessordnung entsprechend ..."  8)

@ Lev

"Zahlung unter Vorbehalt" hat noch nie was gebracht, das Geld ist weg und eine fiktive Person L müsste sich dann später dieses ggf. zurückerstreiten, wahrscheinlich -erklagen. Bei Ratenzahlung könnte eine fiktive Person L bei einer günstigen Entscheidung des BVerfG und/oder des EuGH dann einfach die Zahlungen einstellen ...
Titel: Re: Lohn-/Kontopfändung ohne Vermögensauskunft möglich ?
Beitrag von: scottel am 13. Mai 2018, 12:45
Nun hat die Gemeinde die Zwangsvollstreckung angekündigt, allerdings ist der Gläubiger:

Rundfunk Berlin Brandenburg
c/o Beitragsservice
Köln

Ich finde leider den Leitfaden nicht um nachzuschauen wie die nächsten Schritte aussehen könnten ( der Gläubiger ist ja augenscheinlich der BS ).
Auch hat jemand erfolgreich eine ersuchende Stellen von der Tatsache überzeugen können dass der BS nicht rechtsfähig ist, leider finde ich diesen Thread nicht auf die Schnelle :(

Es wäre super wenn jemand die Links zur Hand hätte, natürlich suche ich selbst noch weiter.

Die letzte Frist läuft am 22.05. ab, insofern müsste ich diese Woche etwas unternehmen.

Vielen Dank und schönen Muttertag euch allen.

Gruß

Thomas
Titel: Re: Lohn-/Kontopfändung ohne Vermögensauskunft möglich ?
Beitrag von: faust am 13. Mai 2018, 16:00
... mein Beitrag wird zu einem  guten Teil die Verwirrung weiter erhöhen, weil er zeigt, dass wir uns eben doch in einem rechtsfreien Raum befinden, in dem die  BEHÖRDE  machen kann was sie will und dass jeder Fall a weng anders liegt - seis drum:

Mir ist ein Fall in Sachsen bekannt, in dem der Rundfunk hinter dem Rücken des (von ihm selbst beauftragten!) Gerichtsvollziehers (d.h. ohne diesen zu informieren !) eine Lohnpfändung "angeschoben" hat. - Gestoppt wurde das Ganze mit einer Vollstreckungsgegenklage, die bis zum heutigen Tage (es sind jetzt ca. 8 Monate vergangen) noch nicht mal vom VG ein Aktenzeichen zugewiesen bekommen hat - da hat irgendwer aus irgendwelchen Gründen  >:D wohl verdammt kalte Füße bekommen ...