hallo!
ich schildere kurz den sachverhalt:
seit 7 jahren lebt person A in einer 3er-WG. früher hatte er sämtliche empfangsgeräte abgemeldet.
seit 2012 hat A 2 neue mitbewohner.
als dann 2013 die änderung in kraft gesetzt wurde, hatten sie die lage in der WG kurz diskutiert, aber wegen widersprüchlicher infos ist es dann versandet und, na klar, sie haben nichts gemacht.
A stockt seit 2012 auf (bezieht also leistungen) und hat sich, auch aus protest, nicht befreien lassen.
eine weitere mitbewohnerin bezog seit 2013 auch teilweise leistungen.
nur eine mitbewohnerin hat regelmässig ein eigenständiges einkommen seit 2013 erworben.
nun kam heute der brief an A vom gerichtsvollzieher, zwecks betreibung des ausstehenden betrages seit 2013.
A selbst hat allerdings erst vor 2 monaten bereits eine EV abgegeben.
jetzt stehen verschiedene optionen im raum.
-soll A sich hinstellen und sagen, hier: ich hab doch nichts
-sollte A eine rückwirkende befreiung wenigstens versuchen?
-die mitbewohnerin, welche durchgehend einkommen hat, meldet rückwirkend auf ihren namen an und die beiden anderen geben ihr 2/3 des betrags
im internet liest A ständig etwas von: WG einer befreit -> ganze WG befreit.
auf rundfunkbeitrag.de steht allerdings im WG-Beispiel, dass immer der zahlen muß der nicht befreit ist.
die WG will dies nun für die zukunft regeln. egal ob jetzt A mit seiner rückwirkenden befreiung erfolg hätte, für die zukunft könnte er sich ja befreien.
welche realistischen optionen hat die WG?
(bitte keine moralischen urteile ala diese schnarchnasen-> selber schuld)
vielen dank vorab!
ps
sollte es bereits einen passenden thread geben, bitte mergen. hab nichts passendes gefunden