Ich weiss nicht warum nicht gelesen wird, was geschrieben wird
Es wurde schon mehrfach darauf hingewiesen, dass sich der Antragsgrund über den beigefügten Leistungsbescheid ergibt. User A hätte überhaupt nicht gewusst, was da noch begründet werden müsste. Die Absicht von User A wurde von der LRA erkannt->Treffer versenkt !
Statt noch über andere Versandformen sinnlos zu philosophieren, sollte begriffen werden, dass User A das nicht zum Spaß mitteilt.
Und warum sollte man jemanden, der nicht mal seinen Beitragsbescheid liest, empfehlen sich mit den Verwaltungsvollstreckungsgesetz zu befassen, dass nicht einmal Fachanwälte verstehen? Was soll das werden-Beschäftigungstherapie ?
Anrufen ? Das ist Schall und Rauch, nicht rechtssicher, Zeit- u. Geldverschwendung
Und übrigens: ein begründeter Widerspruch hat genauso wenig aufschiebende Wirkung, wie ein begründeter. Man muss nicht nur den Widerspruch begründen, sondern auch die aufschiebende Wirkung. Das steht übrigens auch im Beitragsbescheid in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Man braucht nämlich als Beitragszahler kein Jurastudium abgelegt zu haben.