Nach unten Skip to main content

Autor Thema: SCHLÜSSELFRAGE an den MDR & Co. - Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung  (Gelesen 6800 mal)

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038



SCHLÜSSELFRAGE an den MDR & Co.

Freie Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung nach Artikel 5 Grundgesetz



Sieglinde Baumert ging sogar für ihre Grundrechte und Überzeugung ins Gefängnis. Zeigen wir dem MDR und & Co., dass wir nicht locker lassen, bis wir eine klare Antwort auf eine Schlüsselfrage bekommen haben.

Frau Sieglinde Baumert wurde in der JVA Chemnitz aufgrund einer Erzwingungshaft untergebracht. Sie nahm ihr Recht auf freie Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung nach Artikel 5 Grundgesetz wahr. Sie will die unerwünschte öffentlich-rechtliche Medienoption nicht. Eine aufgezwungene Minderung, des ohnehin kleinen Medienbudgets durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeitrag, bedeutet eine finanzielle Teilhinderung und einen Zwangsverzicht der von uns gewählten Informationsquellen. Diese finanzielle Teilhinderung ist mit dem Artikel 5 Grundgesetz und der ungehinderten Unterrichtung nicht vereinbar.

Wir alle haben miterlebt, wozu der Druck der Öffentlichkeit fähig ist. Der MDR machte einen Rückzieher und hat die Freilassung aus der Haft aufgrund der sich in der ganzen Welt verbreitenden Nachricht über die Unverhältnismäßigkeit veranlasst.

Damit wir finanziell ungehindert über die Finanzierung unserer Medienoption entscheiden können, müssen wir alle anpacken und eine Antwort fordern.

Die folgende alles entscheidende Schlüsselfrage und in der letzten Instanz ihre Beantwortung durch das Bundesverfassungsgericht wird über die Freiheit in Deutschland entscheiden. Wenn die Anstalten/Politiker bereits vorher den Mut aufbringen und dem Bürger entgegen kommen, können sie einen noch größeren Schaden für die Gesellschaft verhindern.

Helfen wir ihnen durch unsere zahlreichen Anschreiben/E-Mails und unser entschlossenes Handeln.

Deshalb - lass uns Druck, Druck und nochmals Druck ausüben, bis wir frei entscheiden können.


VORLAGE:

Zitat
An Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
MDR Zuschauerservice
04360 Leipzig
Tel.: 0341-3 00 96 96
Fax: 0341-3 00 65 37
Internet: www.mdr.de
E-Mail: zuschauerservice@mdr.de


Betr.: Offene Frage nach Freilassung von Sieglinde Baumert

Sehr geehrte Damen und Herren des MDR,

Sieglinde Baumert ist nun nach zwei Monaten Haft auf freiem Fuß. Mit der Rücknahme des Haftbefehlantrags zeigt der MDR, dass er imstande ist zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden und die Verhältnismäßigkeit für ihn ebenfalls kein Fremdwort ist.

Frau Baumert nahm ihr Grundrecht auf freie Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung nach Artikel 5 Grundgesetz wahr. Sie will, wie einige Millionen Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Medienoption in Deutschland auch, für sie die unerwünschte Quelle nicht nutzen und das knappe Geld für die eigene Unterrichtung verwenden. Eine sachgerechte Differenzierung nach Nutzern und Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Medienoption unter Maßgabe eines besonderen Vorteils der zahlenden Gruppe gegenüber der Allgemeinheit findet im Moment noch gar nicht statt. Zur Gruppe der Nichtnutzer zählen auch Millionen Bürger, die aus schlichter Sorge vor Repressalien trotz Nichtnutzung weiterzahlen.

Ihre Medienoption für Information und Unterhaltung ist nur eine gewöhnliche Quelle aus einem beinah unendlichen Meer an Informations- und Unterhaltungsmöglichkeiten. Eine aufgezwungene Minderung, des ohnehin häufig kleinen Medienbudgets durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeitrag, bedeutet eine finanzielle Teilhinderung/Lenkung und einen Zwangsverzicht der selbstgewählten Informationsquellen. Jegliche auferlegte Kosten, gleichgültig in welcher Höhe, bedeuten eine Teilhinderung. Die finanzielle Teilhinderung/Lenkung ist mit dem Artikel 5 Grundgesetz und der ungehinderten Unterrichtung nicht vereinbar.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verweigerte in seiner Presserklärung vom 18.03.2016 die Rechtsprechung nach geltendem Recht, in dem es die Urteile der Kollegen anderer Gerichte verkannte, die Hinweise der Anwälte in der Verhandlung sowie auch die eigene Rechtsprechung und die des Bundesverfassungsgerichts ignoriert hat. Genaue Informationen zu den vielen Aspekten (Art. 3 und  5 Grundgesetz, Belastung des Medienbudgets, Verlust der Akzeptanz, Staatsabhängigkeit, Verweigerung der Rechtsprechung nach geltendem Recht, …) vermittelt dieser Artikel eines Klägers vor dem BVerwG:

http://online-boykott.de/de/nachrichten/148-bundesverwaltungsgericht-verweigert-die-rechtsprechung-nach-geltendem-recht
 
Frage:
Erkennt der MDR das Grundrecht der ungehinderten Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung/Lenkung und dadurch den Zwangsverzicht der selbst gewählten Informationsquellen aufgrund des Rundfunkbeitrags nach Artikel 5 Grundgesetz an?


Hoffe auf Ihre schnelle Antwort und verbleibe mit den besten Grüßen
XXX


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. April 2016, 10:22 von Viktor7«

T
  • Beiträge: 545
Zitat
Eine aufgezwungene Minderung, des ohnehin kleinen Medienbudgets durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeitrag, bedeutet eine finanzielle Teilhinderung und einen Zwangsverzicht der von uns gewählten Informationsquellen.

Viktor,
weißt Du, wie hoch das Medienbudget ist oder hast Du vielleicht eine Quelle?
Ist das eine Art Pauschale?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

Z

ZusatzrenteHaetteIchAuchG

Frage: Erkennt der MDR das Grundrecht der ungehinderten Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung/Lenkung und dadurch den Zwangsverzicht der selbst gewählten Informationsquellen aufgrund des Rundfunkbeitrags nach Artikel 5 Grundgesetz an?

Natürlich erkennt MDR das Grundrecht der ungehinderten Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung/Lenkung.

- Ironie Anfang von Person A-
Nicht der MDR ist Schuld daran, dass sich viele Menschen offensichtlich selbst freiwillig gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG als unmitelbar geltendes Recht bei der Beschaffung von Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen behindern, sondern die Menschen selbst, in dem Sie für unbestellte/unerwünschte Dienstleistungen freiwillig Geld ausgeben, die sie nicht haben wollen.
- Ironie Ende von Person A -

Wie hoch von jedem Einzelnen sein Medienbudget ist, entscheidet schließlich jeder selbst für sich.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. April 2016, 15:04 von Bürger«

T
  • Beiträge: 545
Zitat
Wie hoch von jedem Einzelnen sein Medienbudget ist, entscheidet schließlich jeder selbst für sich.

Dann bestimme ich, daß ich ab sofort ein Medienbudget von 0 EUR habe.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

Z

ZusatzrenteHaetteIchAuchG

Zitat
Wie hoch von jedem Einzelnen sein Medienbudget ist, entscheidet schließlich jeder selbst für sich.
Dann bestimme ich, daß ich ab sofort ein Medienbudget von 0 EUR habe.

Schließlich kann Ihnen auch niemand vorschreiben, wieviel Geld Ihnen für dieses Grundbedürfnis, wie auch für Grundbedürfnis anderer Art, Ihnen zu Verfügung stehen darf, auch wenn der Eine oder Andere sich das Recht nimmt, genau dies bestimmen zu wollen.

Wenn ich mir heute 15 verschiedene Zeitungen kaufen will, dann mache ich das.
Wenn ich heute 5 mal Im Restaurant essen gehen will, dann mache ich das.
Wenn ich die ganze Woche ins Kino gehen will, dann mache ich das.
Es ist immer die Frage, ob ich mir solche Bedrüfnisse auch finanziel leisten kann oder will und wie oft.
Es kann sein, dass ich manchmal nur 4 mal ins Kino gehe. Dafür gehe ich vielleicht einmal ins Theater.
Damit bestimme ich einzig und allene darüber, wieviel Geld ich dafür ausgeben will und wieviel nicht.
In diesem Fall vergleiche ich auch, ob ich gleiche/ähnliche Leistungen auch qualitativer und günstiger mir beschaffen kann.
Was für mich qualitativ, günstig ist, entscheide ich selbst für mich. (Angebot und Nachfrage des Wettbewerbers. - Wir leben doch in einer freien Marktwirtschaft)

Es geht um mein Geld, dass ich mir jeden Tag hart erarbeiten muss.
ICH PERSÖNLICH BENÖTIGE NIEMAND, DER MICH BEVORMUNDET UND MIR SOLCHE ENTSCHEIDUNGEN ABNIMMT!!!

Erst, wenn jeder für sich persölich eine solche Entscheidung getroffen hat, dann wird sich allgemein etwas ändern.
Außer, man läst sich diese Entscheidung freiwillig abnehmen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. April 2016, 15:05 von Bürger«

T
  • Beiträge: 545
Mich brauchen Sie nicht belehren. Ich bin seit 2013 im Zahlungsstreik.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Zitat
Eine aufgezwungene Minderung, des ohnehin kleinen Medienbudgets durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunkbeitrag, bedeutet eine finanzielle Teilhinderung und einen Zwangsverzicht der von uns gewählten Informationsquellen.

Viktor,
weißt Du, wie hoch das Medienbudget ist oder hast Du vielleicht eine Quelle?
Ist das eine Art Pauschale?

Für die Minderung des Medienbudgets und dadurch verursachte finanzielle Teilhinderung/Lenkung mit Zwangsverzicht der selbst gewählten Informationsquellen ist die Höhe des persönlichen Medienbudgets nicht so sehr von Bedeutung. Jegliche auferlegte Kosten, gleichgültig in welcher Höhe, bedeuten eine Teilhinderung.
ZusatzrenteHaetteIchAuchG hat das recht gut erfasst. Zum Medienbudget gehörten außerdem noch die Kosten für Technik und die laufenden monatlichen Kosten für Internetanschluss und diverse andere Vertragskosten mit dem betreffenden Anbieter oder der Presse.

Siehe dazu auch die Auflistung in dem in der Brief-/E-Mail-Vorlage genanntem Artikel:

Zitat
Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht
http://online-boykott.de/de/nachrichten/148-bundesverwaltungsgericht-verweigert-die-rechtsprechung-nach-geltendem-recht
210 € durch Zahlungszwang eingetriebene “Beiträge“ pro Jahr für die finanziell aufgedrängte öffentlich-rechtliche Medienoption sind neben den finanziellen Ausgaben für die notwendigen Gerätschaften, laufenden Kosten sowie sonstigen Bezahldienste 1) allein schon wegen ihrer Höhe ein objektives Hindernis, diese Möglichkeiten in freier Willensentscheidung und in selbstbestimmtem Umfang zu nutzen – Art. 5 Grundgesetz spricht von einer ungehinderten Unterrichtung, so dass jegliche auferlegte Kosten, gleichgültig in welcher Höhe, im Sinne des Art. 5 GG eine Hinderung darstellen.

1) Gerätschaften, laufende Kosten sowie sonstige Bezahldienste bezeichnen u. a.  Multifunktionsbildschirme, DVD- bzw. Blu-ray-Player, PCs, Notebooks, Tablets, Smartphones, SAT-Receiver, Konsolen sowie auch die laufenden Kosten für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetzugang, Kabel, Sky, Netflix, Musik- und sonstige Bezahldienste, DVD-/Blu-ray-Filme, Filmverleih, Spiele, Kino, Theater, Varieté usw.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. April 2016, 15:17 von Viktor7«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.465
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
@alle:

Zur Frage des individuellen Medienbudgets und wie dieses durch die aufgezwungene offentlich-rechtliche Medien-Option eingeschränkt wird, siehe und diskutiere bitte in bereits bestehende Diskussionen im Forum - so u.a. unter

"prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitrags
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11749.0.html


Hier aber bitte eng am Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
SCHLÜSSELFRAGE an den MDR & Co. - Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Lass uns hier regelmäßig berichten, wie die öffentlich-rechtlichen Anstalten die Beantwortung der einzigen Frage handhaben.

Scheuen sie eine klare Antwort?

Verlierern sie sich in Erklärungen zu Themen die nicht gefragt wurden?

Wie reagieren sie auf die erneute Nachfrage, weil sie der Antwort ausgewichen sind?

Wir lassen nicht locker, bis wir Klarheit geschaffen haben und unser Grundrecht der finanziell uneingeschränkten Unterrichtung als Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Programme wahrnehmen können.

Seid dabei ein neues Kapitel der Geschichte zu schreiben.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Der MDR hat bei Facebook die "Nachricht senden" Funktion freigeschaltet und bewirbt den Dialog mit:

Hier wird über Top-Themen auf MDR.DE diskutiert.

https://m.facebook.com/mdr/?tsid=0.8073349178303033

Wie wäre es, den Dialog bei Facebook auf Herz und Nieren mit der Brief-/E-Mail-Vorlage zu prüfen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Würde ich ja gerne machen,
bin aber seit "Demokratieabgabe 2013" bei ARD und ZDF gesperrt!
  :police:


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

T
  • Beiträge: 545


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Aber das ist doch der blanke Hohn:
...

Bitte beim Thema bleiben!

Hier geht es um die "SCHLÜSSELFRAGE an den MDR & Co. - Unterrichtung ohne finanzielle Teilhinderung"

Der MDR hat bei Facebook die "Nachricht senden" Funktion freigeschaltet und bewirbt den Dialog mit:

Hier wird über Top-Themen auf MDR.DE diskutiert.

https://m.facebook.com/mdr/?tsid=0.8073349178303033

Wie wäre es, den Dialog bei Facebook auf Herz und Nieren mit der Brief-/E-Mail-Vorlage zu prüfen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben