Nach unten Skip to main content

Autor Thema: FRAGE//Termin APRIL// Ordnungsgemässe Verhandlung? sowie Einzelrichter?  (Gelesen 3196 mal)

s
  • Beiträge: 33
  • Status: Klage eingereicht
Hallo, Klage der Person A wurde 11/2014 eingereicht.
Jetzt war ich in Leipzig Zuhörer (unbekannterweise mit vielen von Euch) und schwups,
hast nicht gesehen bekam Person A nun vom VG Post für den Verhandlungstermin am 28.04.2016.

Die von Person A abgelehnte Übertragung auf den Einzelrichter wg. grundsätzlicher Bedeutung wurde nicht zugestimmt (s.Anhang).

Fragen zum Ablauf einer ordnungsgemäßen Verhandlung (1. Instanz -ggf. kann man das auch sticken und für Laien wie Person A ausweiten):
(1) Sollte Person A als Kläger nicht die schriftliche Klageerwiederung des Beklagten frühzeitig vor dem Verhandlungstermin bekommen?
Wo ist das verankert?
(Warum muss sonst Person A die Klage doppelt ausführen)

(2) Kann Person A verlangen dass auf Ihre wichtigsten Themen der Klageschrift in der Klageerwiderung argumentative konkret eingegangen wird?
Wo wäre das verankert?

(3) Kann sich Person A vor der mündlichen Verhandlung an das BundesVG wenden, da die Verhandlung auf den Einzelrichter verlagert wurde?
Auf was müsste sich Person A berufen?

(4) Wie sieht ein Befangeheitsantrag aus? Welche Elemente muss er beinhalten ? Kann dieser vor Verhandlungstermin gestellt werden? Oder kann IN der mündlichen Verhandlung nach Bedarf eine Befangeheitsprüfung vom Kläger beantragt werden?

(5) Kann Antrag auf Ruhendstellung vor dem Verhandlungstermin gestellt werden?
(5.1) Mit der Begründung der offenen Urteile des BVG am 15.06. auch wenn diese 1. Instanzen aus NRW und nicht Bayern betreffen?
(5.2) Oder mit der Begründung, dass Urteile vom 18.03. sehr wahrscheinlich noch vom BVerfG geprüft werden?
Oder?

Person A bedankt sich ausdrücklich!

P.S: Bitte um Nachsicht für ggf. Überschneidende Beiträge- Person A benötigt Unterstützung, Frau wird nächste Woche operiert und Person A hat mittlwerweile vier kleine Kidiis (sie alle mal irgendwann ein WOhnung haben), d.h. die Zeit für mehrere Tage googeln wie zur Zeit der Klageerstellung ist vorbei!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

s
  • Beiträge: 33
  • Status: Klage eingereicht
Ich muss nochmal Fragen: gibt es jemand der ein paar Tipps hat?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

n
  • Beiträge: 1.452
Zitat
Person A benötigt Unterstützung, Frau wird nächste Woche operiert und Person A hat mittlwerweile vier kleine Kidiis (sie alle mal irgendwann ein WOhnung haben), d.h. die Zeit für mehrere Tage googeln wie zur Zeit der Klageerstellung ist vorbei!

Vielleicht aus medizinischen Gründen Verschiebung beantragen? Es kann ja wirklich nicht so eilig sein wenn die Klage 11/2014 eingereicht wurde.

Eventuell zum Arzt und ein Attest beantragen?

Zitat
(5) Kann Antrag auf Ruhendstellung vor dem Verhandlungstermin gestellt werden?
(5.1) Mit der Begründung der offenen Urteile des BVG am 15.06. auch wenn diese 1. Instanzen aus NRW und nicht Bayern betreffen?
(5.2) Oder mit der Begründung, dass Urteile vom 18.03. sehr wahrscheinlich noch vom BVerfG geprüft werden?
Oder?
Das würde eine andere Person auch sehr interessieren!



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

c
  • Beiträge: 1.025

(1) Sollte Person A als Kläger nicht die schriftliche Klageerwiederung des Beklagten frühzeitig vor dem Verhandlungstermin bekommen?

man kann wegen solcher und anderer Fragen notfalls direkt beim Verwaltungsgericht anrufen. Sie werden und sollten bestimmt mit Auskunft weiterhelfen (Amtsermittlungs-, Aufklärungspflicht/Untersuchungs-
grundsatz, § 86 VwGO, vielleicht hilft der weiter?).
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__86.html

Zitat
(2) Kann Person A verlangen dass auf Ihre wichtigsten Themen der Klageschrift in der Klageerwiderung argumentative konkret eingegangen wird? Wo wäre das verankert?

Mir ist nicht ganz klar, worauf deine Fragen abzielen. geht es möglichst darum, Zeit zu gewinnen, den Verhandlungstermin zu verschieben und um argumentative Hilfe diesbezüglich? oder....

Zitat
(4) Wie sieht ein Befangeheitsantrag aus? Welche Elemente muss er beinhalten ? Kann dieser vor Verhandlungstermin gestellt werden? Oder kann IN der mündlichen Verhandlung nach Bedarf eine Befangeheitsprüfung vom Kläger beantragt werden?

.... geht es dir darum: Es liegt keine gegnerische Klageerwiderung/ Stellungnahme bisher vor, so dass ein vorschnelles Urteil und Befangenheit des Richters zu befürchten ist? Ein Urteil, das sich einfach am mainstream der Gerichte orientiert?

Dann wäre es - meiner laienhaften Einschätzung nach - wohl schon wichtig, das Gericht zu Punkt 1) und 2) zu befragen (telefonisch/schriftlich - beides). Eventuell die Besorgnis der Befangenheit schon mal zaghaft mit andeuten?

Zitat
5) Kann Antrag auf Ruhendstellung vor dem Verhandlungstermin gestellt werden?
(5.1) Mit der Begründung der offenen Urteile des BVG am 15.06. auch wenn diese 1. Instanzen aus NRW und nicht Bayern betreffen?
(5.2) Oder mit der Begründung, dass Urteile vom 18.03. sehr wahrscheinlich noch vom BVerfG geprüft werden?

klar müsste das gehen. und ich würde das machen...!

Wenn sich hier niemand mehr äußert...,

... einfach mal einen Brief schreiben mit Antrag auf Ruhendstellung und gleichzeitiger Nachfrage und Bitte bzgl. Zusendung der Klageerwiderung, gegenenfalls großzügigen Terminsverschiebung zum Lesen / Durcharbeiten der gegnerischen Stellungnahme etc... Dies einfach mal nachdrücklich tun. Wenn die §§ nicht bekannt sind, so muss ein Verwaltungsgericht dennoch die Anträge entsprechend deuten... (§86 VwGO). Zu verlieren hat man nichts.

ganz evtl. mal im VwGO stöbern / lesen z.B. hier: https://www.jurion.de/Gesetze/VwGO/54


PS_ man kann theoretisch die Sache auch laufen lassen oder die Klage zurück-
nehmen und in einem neuen Anlauf den Rechtsweg erneut beschreiten, wenn die zeitlichen Umstände besser und die familiäre Situation entspannter ist? :-* :) :)
oder um Terminsverschiebung bitten aus Abwesenheitsgründen (Urlaub z.B.), wegen Krankheit? 8) 





Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2016, 20:25 von cecil«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

s
  • Beiträge: 33
  • Status: Klage eingereicht

(1) Sollte Person A als Kläger nicht die schriftliche Klageerwiederung des Beklagten frühzeitig vor dem Verhandlungstermin bekommen?

man kann wegen solcher und anderer Fragen notfalls direkt beim Verwaltungsgericht anrufen. Sie werden und sollten bestimmt mit Auskunft weiterhelfen (Amtsermittlungs-, Aufklärungspflicht/Untersuchungs-
grundsatz, § 86 VwGO, vielleicht hilft der weiter?).
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__86.html

Wurde heute gemacht, sehr freundliches Telefonat. Die Dame wahr sehr sehr verwundert, dass seit 1 1/2 Jahren der Ball bei der Rundfunkanstallt und Ihnen liegt, und noch nicht einmal eine Klageerwiederung herausging. Sie will alles klären.

Zitat
Zitat
(2) Kann Person A verlangen dass auf Ihre wichtigsten Themen der Klageschrift in der Klageerwiderung argumentative konkret eingegangen wird? Wo wäre das verankert?

Mir ist nicht ganz klar, worauf deine Fragen abzielen. geht es möglichst darum, Zeit zu gewinnen, den Verhandlungstermin zu verschieben und um argumentative Hilfe diesbezüglich? oder....

Zum einem: Person K weiß eben nicht was in so einem Verfahren der "normale" Ablauf ist. Daher die Frage. Person K hätte  erwartet, dass sie eine Klageerwiederung erhalten muss, warum sollte sonst Person K alles zweifach einreichen - wenn nicht auch die beklagte Person B alles zweifach einreichen müsste.

Zum anderen: Person K befürchtete, dass hier auf Grund des Urteils in Leipzig ganz platt die Details der ca. 22 seitigen Klageschrift gar nicht mehr im Detail eingegangen wird. Vor einem Urteil, möchte Person K erreichen, dass das Gericht und Person B seine Klageschrift durchgekaut und inhaliert haben! Nebenbei Zeit gewinnen ist ein netter Nebeneffekt, denn Zeit spielt mehrfach in die Hände von Person K! (bei Bedarf per PN)

Zitat
Zitat
(4) Wie sieht ein Befangeheitsantrag aus? Welche Elemente muss er beinhalten ? Kann dieser vor Verhandlungstermin gestellt werden? Oder kann IN der mündlichen Verhandlung nach Bedarf eine Befangeheitsprüfung vom Kläger beantragt werden?

.... geht es dir darum: Es liegt keine gegnerische Klageerwiderung/ Stellungnahme bisher vor, so dass ein vorschnelles Urteil und Befangenheit des Richters zu befürchten ist? Ein Urteil, das sich einfach am mainstream der Gerichte orientiert?

Dann wäre es - meiner laienhaften Einschätzung nach - wohl schon wichtig, das Gericht zu Punkt 1) und 2) zu befragen (telefonisch/schriftlich - beides). Eventuell die Besorgnis der Befangenheit schon mal zaghaft mit andeuten?

Telefonisch heute angedeutet. Danke.

Zitat
Zitat
5) Kann Antrag auf Ruhendstellung vor dem Verhandlungstermin gestellt werden?
(5.1) Mit der Begründung der offenen Urteile des BVG am 15.06. auch wenn diese 1. Instanzen aus NRW und nicht Bayern betreffen?
(5.2) Oder mit der Begründung, dass Urteile vom 18.03. sehr wahrscheinlich noch vom BVerfG geprüft werden?

klar müsste das gehen. und ich würde das machen...!

Der 1. Brief mit 2 Seiten Begründung ist gestern raus!
Das Thema "Übertragung auf den Einzelrichter" ohne Begründung wurde telefonisch hinterfragt.
Montag oder Dienstag soll sich Person K nochmals melden.
Die Dame hätte dann alles in der Akte nachggeshen und mit dem Richter geklärt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

c
  • Beiträge: 1.025
ich finde, das klingt alles sehr gut.

Zitat
Zum einem: Person K weiß eben nicht was in so einem Verfahren der "normale" Ablauf ist. Daher die Frage. Person K hätte  erwartet, dass sie eine Klageerwiederung erhalten muss, warum sollte sonst Person K alles zweifach einreichen - wenn nicht auch die beklagte Person B alles zweifach einreichen müsste.

ja, ganz sicher wird eine Klagebegründung einer Person A weitergeleitet an Person B (hier gez/BS) und Gelegenheit gegeben zur Stellungnahme. Ob eine Person B jedoch verpflichtet ist rechtlich Stellung zu nehmen, ist hier nicht bekannt. So was lässt sich eben am VG telefonisch klären, oder aber per Schriftsatz "fordern". Wenn es so ist, hätte man damit einen Antrag gestellt, dem das Gericht ggfs. folgen muss.

Wenn eine St.-nahme der Gegenseite erfolgt wäre, hätte man sie jedenfalls normalerweise zugeschickt bekommen, das erfolgt quasi automatisch.

Ich persönlich würde bei gegebenener Sachlage Terminsverschiebung beantragen (zunächst sogar Absetzung des Termins???) und mir dann auch genügend Zeit ausbedingen zum Durcharbeiten der (kommenden?, umfangreichen, juristischen, komplizierten) Stellungnahme der gez/BS.

Überhaupt: sogenannte "Notfristen" sind welche, die zwingend einzuhalten sind, sonst hat man verspielt. Aber einfache Fristen lassen sich mal kurz überschreiten - denke ich. Verschieben kann man letztere (übermäßiger Arbeitsanfall, Krankheit, Urlaub). sogar notfalls auch wiederholt? "Notfristen" lassen sich vielleicht auch verschieben??? keine Ahnung (bin da kein Jurist) denke nur und glaube, Fristverschiebungen lassen sich leichter erreichen, als man als autoritätsgläubige Person so annimmt.... notfalls halt nachfragen (Aufklärungspflicht am VG?).

Das BVerwG wirft freilich Schatten - und birgt die Chance aufs BVerfG.

Man sollte dem BS und auch dem VG nichts durchgehen lassen im Moment, finde ich.

Ein Antrag zu viel? - was macht das schon. Wir sind (am VG) ja nur Bürger und wissen nicht, wie es richtig geht...

ich freue mich, wenn mein laienhaftes Geschreibsel irgendwas klären hilft.
   


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

c
  • Beiträge: 1.025

hey,

und schau mal, ob du dann bei diesem Thema hier

Was passiert nun mit ausgesetzten Verfahren?

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17967.msg117679.html#msg117679

irgendwas hilfreiches findest.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

 
Nach oben