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Autor Thema: Klagen mit RA in der 1. Instanz am VG Berlin  (Gelesen 2750 mal)

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Klagen mit RA in der 1. Instanz am VG Berlin
Autor: 03. November 2014, 21:35
Person G möchte Interessenten finden,  die sich schon in der 1. Instanz von einem Anwalt (RA Bölck) vor dem VG Berlin vertreten lassen möchten. Mit im "Boot" sitzen zwei weitere Personen, die der Person G bekannt sind.

Wer mitmachen möchte, gerne Nachricht per PN

Zitat
2. Ein Angebot für die Klage zum Pauschalhonorar von 400 Euro netto (d.h. 476 Euro inkl. MwSt.) pro Person gilt immer dann für die erste Instanz, wenn sich aus dem Zuständigkeitsbereiches eines Verwaltungsgerichtes http://zustaendiges-gericht.de zehn Leute zusammenfinden, die klagen. Es werden Einzelklagen geführt, allerdings können Abläufe - insbesondere die mündliche Verhandlung - zusammengefasst werden. Dadurch gibt es den Kostenvorteil gegenüber einer einzelnen Beauftragung zum Stundenhonorar. Wichtig: Es muss bereits ein negativer Widerspruchsbescheid vorliegen ODER seit Eurem Widerspruch müssen bereits drei Monate vergangen sein, ohne dass ein Widerspruchsbescheid ergangen ist. Erst dann kann geklagt werden.

Quelle: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck 
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11090.30.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. November 2014, 15:49 von Bürger«

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  • Beiträge: 448
In der ersten Instanz habe ich selbst Klage erhoben, und das wollte ich unbedingt so: ich will mich vor Gericht selbst ausdrücken, ohne die Verzerrungen durch einen Anwalt.

Aber für die eventuelle zweite Instanz werde ich einen Anwalt und auch viel Geld brauchen. Wenn mal einen Treffen mit Bölck gibt, will ich vielleicht dabei sein.


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s
  • Beiträge: 141
Das mit dem Angebot zu zehn Personen am gleichen VG hatte sich schnell erledigt und als nicht praktikabel leider erwiesen, unter anderem weil die Zeitpunkte des erlangen der Widerspruchsbescheide unterschiedlich lange braucht.
Person G hat zur Fristwahrung ende November am VG Berlin Klage eingereicht mit der Bitte um Fristverlängerung für eine ausführliche Klagebegründung. Da es von Anfang an die Absicht von Person G war sich anwaltlich vertreten zu lassen hat Person G RA Bölck mit der Klagebegründung beauftragt. Ziel ist es mit einer schlüssigen Argumentation bis zum BVfG zu gelangen.



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  • Beiträge: 710
Hier nochmal Bölck
vom 5.4.2016 by epochtimes.de (falls nicht schon irgendwo vorhanden.
http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/gez-gegner-treten-beim-bundesverfassungsgericht-mit-plan-b-an-a1319617.html


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

 
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