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Autor Thema: Verwaltungshelfer - ein Fund  (Gelesen 1795 mal)

K
  • Beiträge: 2.246
Verwaltungshelfer - ein Fund
Autor: 31. März 2016, 23:42
Urteilsbegründung des VG Lüneburg  6 A 199/15

hier gefunden:
Urteil Druckdienstanbieter welcher Bescheide für Beitragsservice druckt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18047.msg118748.html#msg118748

Dies erscheint mir in einem anderen Zusammenhang >> was ist BS; was darf BS und was nicht << wichtig:

Zitat
... Es ist allgemein anerkannt, dass sich eine Behörde auch ohne besondere rechtliche Grundlage zur Erfüllung ihrer Aufgaben eines Privaten bedienen kann, wenn dieser als sogenannter Verwaltungshelfer unselbständig nach Weisung und im Namen des Verwaltungsträgers einzelne Aufgaben verrichtet, ohne eigene Entscheidungsbefugnisse oder eine eigene Gestaltungsmacht zu besitzen (vgl. dazu nur Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Aufl. 2015, § 1 Rn. 64f., m.w.N.).


Gruß
Kurt


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. April 2016, 02:30 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 376
  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Re: Verwaltungshelfer - ein Fund
#1: 01. April 2016, 00:10

Mal gespannt, was die Antwort meiner Datenschutzanfrage dazu sagt.
Die Weitergabe meiner Daten an Dritte (PAV) und dortige Bescheiderstellung widerspricht m.E. allen Regeln.
Der BS/die LRA bestätigt ja in einem fort, dass die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.
Wahrscheinlich ist die PAV aber dann ein "Vierter". Und dann wärs zulässig.

Im Übrigen ist es so, dass man sich auf die Fahnen geschrieben hat, die Stellenanzahl des BS zu reduzieren.
Eine Fremdvergabe originärer Tätigkeiten führt dann mit (hohen) Kosten zu einem Effekt der Personaleinsparung. (Outsourcing)
Toll. Super gemacht. "Spare, koste es was es wolle!"

Wenn schon die LRA's ihren ureigensten Aufgaben (u.a. Bescheide) nicht nachkommen und dies an einen Dritten auslagern (BS) und der
das einen Vierten (!) auslagert... dann schreibe ich mir bald die Bescheide selber und dann sind die wenigstens richtig.

VG rave


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  • IP logged
"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

 
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