Mal gespannt, was die Antwort meiner Datenschutzanfrage dazu sagt.
Die Weitergabe meiner Daten an Dritte (PAV) und dortige Bescheiderstellung widerspricht m.E. allen Regeln.
Der BS/die LRA bestätigt ja in einem fort, dass die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.
Wahrscheinlich ist die PAV aber dann ein "Vierter". Und dann wärs zulässig.
Im Übrigen ist es so, dass man sich auf die Fahnen geschrieben hat, die Stellenanzahl des BS zu reduzieren.
Eine Fremdvergabe originärer Tätigkeiten führt dann mit (hohen) Kosten zu einem Effekt der Personaleinsparung. (Outsourcing)
Toll. Super gemacht. "Spare, koste es was es wolle!"
Wenn schon die LRA's ihren ureigensten Aufgaben (u.a. Bescheide) nicht nachkommen und dies an einen Dritten auslagern (BS) und der
das einen Vierten (!) auslagert... dann schreibe ich mir bald die Bescheide selber und dann sind die wenigstens richtig.
VG rave
"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."
'Where there is oppression the masses will rebel!'
Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!