Ja, A ist gestern Abend auch noch dahinter gekommen, dass der Normalbeitrag von 17,50EUR/Monat auf 3 Jahre dann die 630EUR ergibt...
Ja, es geht bei A um ein Drittelbetrag, und ja, bei A geht es letztendlich nur um die Vergangenheit, eigentlich ab dem Zeitraum vor dem Vergleich, rechtlich letztendlich um ~140EUR aus 2013 und 2014.
Nein, laufende Beiträge zahlt A nicht, denn der NDR würde diese wohl auf die älteste Schuld anrechnen, hier 2013/2014. Es würden dann sowieso immer wieder laufend neue Bescheide kommen, da die Beiträge für 2013 und 2014 nicht ausgeglichen werden würden, und quasi immer eine Schuld bleibt. Außerdem war bis zum Zeitpunkt des Urteils vom BVerfG nicht klar, wie es mit den Beiträgen weitergeht, auch aus diesem Grund folgten keine Zahlungen. Die Frage an den NDR, ob man für einen festen Zeitraum bezahlen kann, wurden nicht beantwortet. A kennt sich da nicht genau aus, und wenn man erstmal gezahlt hat...
Hätte der NDR im Widerspruchsbescheid eingelenkt, also die Beiträge für 2013 und 2014 nicht mehr gefordert, hätte A nicht geklagt und die Sache vorerst auf sich beruhen lassen, also, A hätte seine Beiträge ab 2015 gezahlt, zwar widerwillig, aber eben bezahlt. Irgendwann möchte A ja auch seine Ruhe haben.
Bei dem Vergleich ist A davon ausgegangen, dass man wie der Vertreter vom NDR sagte, Zitat: "Wir werden dann zukünftig wieder mit der Beitragspflicht für den Betrieb auf Sie zukommen." Zukünftig, laut Verständnis von A also ab dem Zeitpunkt des Vergleichs, nicht rückwirkend. Genau das macht ja einen Vergleich aus...
A hat heute beim Gericht angerufen. Das Gericht erklärte, dass es sich einem Streitwertkatalog bediene, welche regelmäßig aktualisiert wird. Bei Streitsachen bezüglich Rundfunkbeitrag kommten also erstmal grundsätzlich 630EUR Streitwert zuzüglich die Werte der Bescheide dazu...passt aber nicht zu der Verdreifachung des §52...
A kann jetzt dem Gericht schreiben, und die Sachlage darlegen, eben, dass es nur um die Vergangenheit geht sowie nur um einen Drittelbetrag. Weiterhin kann man eine Mahnsperre einrichten lassen, bis darüber entschieden wird. A wird das dann wohl in Anspruch nehmen.