Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Brief an Beitragsverweigerer in Erzwingungshaft  (Gelesen 4908 mal)

a
  • Beiträge: 35
Brief an Beitragsverweigerer in Erzwingungshaft
Autor: 29. Februar 2016, 09:15
Edit "Bürger":
Dieser Thread muss geprüft und daher vorübergehend geschlossen werden.
Uns liegen bislang (leider?) keine ausreichenden oder gar verlässlichen Informationen über den genauen Hergang und die genauen Umstände vor.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis.

Rein vorsorglich hier der Hinweis, dass nach bisheriger Kenntnis und Erfahrungswerten eine Zahlungsverweigerung in Sachen "Rundfunkbeitrag" (erst recht nicht bei Beschreiten des Rechtswegs) nicht "einfach so" zu einer Haft führt.
Dem muss i.d.R. schon sehr viel vorausgegangen sein - nicht ausgeschlossen sind auch noch andere Umstände, die nicht im Zusammenhang mit dem sog. "Rundfunkbeitrag" stehen.

siehe bitte weitere Hinweise in hiesigem Thread unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17724.msg116211.html#msg116211

----------



Hallo zusammen,
da wir uns wohl langsam daran gewöhnen müssen, daß Zahlungsverweigerer eingeknastet werden um die Vermögensauskunft zu erzwingen möchte ich einer aktuell in JVA Chemnitz einsitzenden Frau einen aufmunternden Brief schreiben.
Da das mein erster Brief in den Knast ist hätte ich dazu ein paar Fragen, vieleicht hat jemand Erfahrung:

Erhalten Häftlinge in (Einzel) Erzwingungshaft überhaupt Post?

Werden auch Schreiben von alternativen Zustelldiensten angenommen -will nicht den Post-Moloch unterstützen?

Was ist die genaue Anschrift? Auf der Page der JVA Bremervörde Z.B. steht "...Adressieren Sie demnach wie folgt:
(Name des Inhaftierten)
Strasse der JVA
PLZ Bremervörde"

Bei der JVA Chemnitz steht unter Postanschrift:
Justizvollzugsanstalt Chemnitz
Reichenhainer Straße 236
09125 Chemnitz
Also einfach Justizvollzugsanstalt Chemnitz durch (Name des Inhaftierten) ersetzen?

Offensichtlich werden die Briefe entweder vorher durch Richter oder JVA Personal gelesen und auf unerlaubte Beilagen geprüft bzw. im Beisein eines Vollzugsbeamten geöffnet, darf ich den Häftling zum Durchhalten ermuntern oder werden solche Schreiben zensiert?

Gibt es noch Besonderheiten zu beachten, hab etwas von "Handschriftlicher Adressierung auf dem Umschlag" gelesen, ist das Pflicht?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Februar 2016, 20:54 von Bürger«

  • Beiträge: 3.237
Es dürfte während einer Erzwingungshaft etwas lockerer zugehen im Umgang mit dem Häftling, er ist ja kein Schwerverbrecher. Unter den Namen der JVA setzt man dann wohl den Namen des Inhaftierten als Adresse. Sicherlich darf man alles schreiben außer Fluchtpläne. Eine Hörzu wäre unangemessen als Beilage, eine Feile sowieso. Jeder Häftling bekommt seine Post. Im Falle eines Zwangsbeitragsverweigerers sind Briefe mit Durchhalteparolen sowie neuesten Urteilen sicherlich Balsam auf die geschundene Seele.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

E
  • Beiträge: 44
Ja, lasst uns Briefe an sie schreiben!!!
Darauf bin ich noch gar nicht gekommen. Gute Idee, danke!

Ich habe spontan eine Email an die JVA geschrieben, weil ich selbst vermutlich bald Betroffene bin, und schon mal die Haftbedingungen erfragen wollte. Frau Baumert lies ich Grüße ausrichten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Mein aktueller Status:
Erster Termin zur Vermögensauskunft durch Einreichen der Erinnerung ans Amtsgericht verzögert.
Außerdem Strafantrag gegen BS und GV gestellt.
Klage evtl. damit: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=8416.0;attach=4406

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
@EvaA

Sei ganz beruhigt,

1. werde ich Dich besuchen kommen

2. werde ich nach Deiner Post schauen

3. werde ich Deine Blumen gießen


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. März 2016, 05:24 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
da wir uns wohl langsam daran gewöhnen müssen, daß Zahlungsverweigerer eingeknastet werden um die Vermögensauskunft zu erzwingen möchte ich einer aktuell in JVA Chemnitz einsitzenden Frau einen aufmunternden Brief schreiben.

- woher wissen wir, dass es kein Fake ist?
- geht es dabei nur um Rundfunkbeitrag oder mehr?

bitte hier anonymisiert Haftbefehl etc. hochladen, ansonsten ist es nur heiße Luft.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Leider keine heiße Luft.

Die, die der nächste Inhaftierung ins Auge blickt (EvaA) kenne ich nicht nur
persönlich, sondern war zusammen mit ihr wegen dieses angedrohten Haftbefehls erst bei der Staatanwaltschaft, wurde
abgewiesen und letzte Woche innerhalb der 2 Wochen Beschwerdefrist darauf bei der Generalstaatsanwaltschaft.
Bislang noch keine Antwort.

Dieser Rechtsstaat ist einfach nur noch traurig. :-\


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. März 2016, 05:24 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Moderator
  • Beiträge: 11.692
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Dieser Thread muss geprüft und daher vorübergehend geschlossen werden.
Uns liegen bislang (leider?) keine ausreichenden oder gar verlässlichen Informationen über den genauen Hergang und die genauen Umstände vor.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis.

Rein vorsorglich hier der Hinweis, dass nach bisheriger Kenntnis und Erfahrungswerten eine Zahlungsverweigerung in Sachen "Rundfunkbeitrag" (erst recht nicht bei Beschreiten des Rechtswegs) nicht "einfach so" zu einer Haft führt.
Dem muss i.d.R. schon sehr viel vorausgegangen sein - nicht ausgeschlossen sind auch noch andere Umstände, die nicht im Zusammenhang mit dem sog. "Rundfunkbeitrag" stehen.

Die hier angedeutete "Erzwingungshaft" zur "Abgabe der Vermögensauskunft" ist das letztmögliche Zwangsmittel. Weitaus üblicher ist der Eintrag ins Schuldnerverzeichnis - und weitaus einfacher wäre, die 500€ Grenze abzuwarten, um dann die Vermögensauskünfte bei Dritten einholen zu können.
Die "Erzwingungshaft" muss vom Gläubiger i.d.R. extra beantragt werden, die Haftkosten müssen vom Gläubiger (zumindest vorerst) getragen werden und sie ist nach bisheriger Kenntnis regelmäßig NICHT Bestandteil der Vollstreckungsersuchen von ARD-ZDF-GEZ.
Ganz im Gegenteil steht in den bislang bekannten Vollstreckungsersuchen von ARD-ZDF-GEZ regelmäßig:

Zitat
[...] Für den Fall, dass unsere Forderung [mind. 500 €] übersteigt, beantragen wir, bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und dem Bundeszentralamt für Steuern die in § 802l Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 ZPO bestimmten Daten abzurufen. [...]

Siehe auch unter
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

sowie unter
neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13065.0.html



...von "Erzwingungshaft" schon mal keine Rede - und die mögliche Schwelle von 500€ für Drittauskünfte wird sogar "generös" auf eine 1000€-Schwelle angehoben.

Im Übrigen kann diese "Erzwingungshaft" in jedem Moment abgewendet werden, sobald die Vermögensauskunft abgegeben oder Teilzahlungen vereinbart werden usw.

Dies nur zur kurzen Information, um zu verdeutlichen, dass Zahlungsverweigerung nicht quasi "automatisch" mit Haft einhergeht - und allein in Sachen Rundfunkbeitrag bislang auch nicht bekannt waren!
Zu den derzeit kursierenden Berichten fehlen die erforderlichen Informationen, um diese verlässlich einordnen und bewerten zu können.

Siehe auch im Forum u.a. unter
Erzwingungshaft: Wer zahlt die Kosten?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9938.msg68346.html#msg68346

Alle Angaben ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!

Weitere Infos u.a. unter
https://encrypted.google.com/search?hl=en&q=erzwingungshaft%20verm%C3%B6gensauskunft


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Februar 2016, 20:52 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben