Da die Reaktion auf die Antwort des BS weitestgehend dem Beispiel unter
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422entspricht, ist dazu kaum noch etwas zu sagen. Es kommt auf den Versuch an.
Und sofern beim Widerspruch der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung vergessen wurde, sollte es nicht schaden, diesen hiermit nachzureichen.
Zur ersten Frage - bei der ich 2 Konstellationen sehe:
1) Person A könnte schon "übermorgen" (oder auch erst in Monaten) einen offiziellen WiderspruchsBESCHEID erhalten. Ab dessen Zustellung/ Bekanntgabe bestünde 1 Monat Frist zur Einreichung der Klage, welche aber fristwahrend vorerst auch als weitestgehend unbegründeter Klageantrag ausreichen würde - siehe dazu bitte unter
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424Im Fall 1) sprechen wir also von mind. 1 Monat bis mglw. mehreren Monaten bis zur Erfordernis einer Klageeinreichung.
2) Bei Person A wird ungeachtet der Hinweise in ihrere Reaktion die Zwangsvollstreckung angebahnt.
Dann könnte Person A mglw. schon übermorgen eine "Mahnung" im Briefkasten haben, die i.d.R. um einige Wochen der tatsächlichen Einleitung einer Vollstreckung vorausgehen würde - siehe hierzu bitte
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRAhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835denn auch da gäbe es die Möglichkeit einer weiteren Reaktion seitens Person A ganz ähnlich ihrer Reaktion auf die jetzige Antwort vom BS auf ihren Widerspruch.
Sofern ARD-ZDF-GEZ dann dennoch unbeirrt die Zwangsvollstreckung trotz unbearbeiteten Widerspruchs tatsächlich einleiten, verblieben vermutlich noch ein paar Wochen bis dann eine erste
"Ankündigung der Zwangsvollstreckung" der örtlichen Vollstreckungsstelle eintrudeln würde.
Hier könnte Person A zum letzten "Schuss vor den Bug" ansetzen und letztmalig zur Bearbeitung ihres Anliegens auffordern - siehe u.a. unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838C) bei nachweislich zugestelltem und
widersprochenem
Verwaltungsakt = "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID"
Sofern auch dies verhallen sollte, müsste Person A dann weitere Rechtsmittel, d.h. u.a.
direkte Klage sowie Antrag auf "Eilrechtsschutz" etc. prüfen.
Dies hier jedoch zu erörtern würde zu weit führen und wäre zudem uzm jetzigen Zeitpunkt viel zu spekulativ.
Im Fall 2) sprechen wir also ebenfalls von ca. 1 Monat bis mglw. mehreren Monaten bis zur Erfordernis einer Klageeinreichung.
Bitte weiter mit dem regulären (und teilweise "irregulären) Ablauf vertraut machen unter
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klagehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.htmlAblauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416Im Weiteren bitte unbedingt noch weiter generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.htmlDa Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine derlei allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für die Berücksichtigung.