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Autor Thema: Festsetzungsbescheid ignoriert > 1 Jahr Ruhe > was passiert/ wie weiter?  (Gelesen 2980 mal)

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  • Beiträge: 1
Hallo zusammen,

habe im Forum schon mehrmals lange gelesen, konnte aber keine Antworten auf meine hypothetischen Fragen zu Person A finden.

Eine fiktive Person A hat 2014 etwa 4 Briefe als nicht zustellbar zurückgeschickt, ab und zu kamen sie nach wenigen Tagen zurück, andere Male erst nach ca. einem Monat - obwohl lange der Name von A nicht an Klingel und Briefkasten stand. Der BS hat von A niemals einen Brief bekommen.

Der Lebenspartner von A ist seit 2 Jahren bei A offiziell angemeldet. Ein ehemaliger Mitbewohner ist ins Ausland gezogen, ist aber angemeldet geblieben. Beide sind mit "c/o" angemeldet und bekommen Post z.B. von der Stadt für Wahlen aber dagegen nie Post vom BS.

2015 wurden 2 Briefe zurückgeschickt, aber durch anderweitigen Stress wurde A unvorsichtig und hat die Briefe nicht mehr zurückgeschickt.

Folgende Briefe sind hypothetischen letztendlich bei A zuhause liegen geblieben:
Anfang 2014 kam die sogenannte "Bestätigung der Anmeldung"
Anfang 2015 kam dann in Monatsabständen "Mahnung", "Zahlung der Rundfunkbeiträge" und "Festsetzungsbescheid"

Aus dem Forum lese ich, dass A auf den letzten Brief hätte reagieren müssen?

1) Wurde A vom BS vergessen oder warum bekommt sie keine Post mehr?
2) Kommt die Zwangsvollstreckung i.d.R. nicht zeitnahe?
3) Ein Widerspruch ist nicht mehr möglich?
4) Andere Ideen zum hypothetischen weiteren Vorgehen?
5) Warum bekommen der Freund von A und der ehemalige Mitbewohner keine Post vom BS?

Schon mal vielen Dank im Voraus für Eure Ideen
Schönen Gruß


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Februar 2016, 14:18 von Bürger«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
[...]
2014 etwa 4 Briefe als nicht zustellbar zurückgeschickt
[...]
2015 wurden 2 Briefe zurückgeschickt
[...]
Folgende Briefe sind hypothetischen letztendlich bei A zuhause liegen geblieben:
Anfang 2014 kam die sogenannte "Bestätigung der Anmeldung"
Anfang 2015 kam dann in Monatsabständen "Mahnung", "Zahlung der Rundfunkbeiträge" und "Festsetzungsbescheid"
Eine "Mahnung" kommt üblicherweise erst nach einem FestsetzungsBESCHEID.
Da vorherige Schreiben von fiktiver Person A offenkundig zurückgesendet wurden, ist demzufolge naheliegend, dass jene "Mahnung" bereits vorherige FestsetzungsBESCHEIDe enthält. Dies sollte leicht nachvollzogen werden können, wenn die darin gelisteten Bescheide und deren Zeiträume mal geprüft werden.

Aus dem Forum lese ich, dass A auf den letzten Brief hätte reagieren müssen?
Nun, eine Nichtreaktion hat i.d.R. die Vollstreckung zur Folge.
Jedoch könnte Person A nochmals eingehend prüfen, ob es tatsächlich ein "FestsetzungsBESCHEID" ist oder sie dies nich möglicherweise verwechselt und ihr bislang möglicherweise doch noch kein Bescheid zugestellt wurde...
Dies gegenüber ARD-ZDF-GEZ entsprechend frühzeitig und plausibel zu "verklickern" ist allerdings auch nicht so einfach, wie an den mannigfaltigen Beiträgen im Forum erkennbar. Es ist aber auch nicht vollkokmmen aussichtslos.

1) Wurde A vom BS vergessen oder warum bekommt sie keine Post mehr?
Schiere Arbeitsüberlastung vom Beitragsservice. "Vergessen" wird dort niemand ;)

2) Kommt die Zwangsvollstreckung i.d.R. nicht zeitnahe?
Auch hier: Je nachdem wo der Vorgang im Stapel zu liegen gekommen ist ;)
Da i.d.R. vor der tatsächlichen Einleitung einer Vollstreckung eine Mahnung versendet wird, sollte Person A sich besser schon mal eingehend mit diesem Thema beschäftigen - u.a. unter
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835

3) Ein Widerspruch ist nicht mehr möglich?
...nach Ablauf der 1-Monats-Frist nach Zustellung/ Bekanntgabe eigentlich nicht mehr.
Jetzt die Zustellung auf z.B. gestern zu legen dürfte Person A schwerfallen, gegenüber dem Gericht wirklich plausibel und substantiiert zu begründen.
Da könnte es schon besser sein, doch noch mal zu prüfen, ob es sich denn tatsächlich um einen FestsetzungsBESCHEID gehandelt hat, oder ob Person A das nicht doch möglicherweise verwechselt (s. oben)

4) Andere Ideen zum hypothetischen weiteren Vorgehen?
Auf die nächste "Mahnung" reagieren (siehe oben) - und auch auf zukünftige FestsetzungsBESCHEIDe...

Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420

Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421

5) Warum bekommen der Freund von A und der ehemalige Mitbewohner keine Post vom BS?
Weil schon ein Beitragskonto für die Wohnung existiert und ARD-ZDF-GEZ sich vorerst nicht bemüßigt sehen, daran irgendetwas zu ändern ;)
Das schließt aber nicht aus, dass auch Personen B-Z zukünftig Post bekommen.


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um
welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h.
wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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