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Autor Thema: Warum gibt es immer noch keine Volksbegehren gegen die GEZ?  (Gelesen 2988 mal)

L
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Die direkte Demokratie eine bundesweiten Volksbegehrens entzieht man uns ja weiterhin.

Aber warum ist es bei soviel Gegener dieser Mediensteuer nicht möglich, in jedem Bundesland zur gleichen Zeit ein Volksbegehren auf die Beine zu stellen.
Tatsächlich ist es ja sogar Ländersache, weil der Rundfunkgebührenstaatsvertrag ja von allen Bundesländern unterschrieben wurde.

Hier mal ein Kurztip dazu:
https://www.mehr-demokratie.de/volksentscheid.html

Sollte man nicht ein verschärftes Augenmerk auf diese Sache legen?


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a

azdb-opfer

Aber warum ist es bei soviel Gegener dieser Mediensteuer nicht möglich, in jedem Bundesland zur gleichen Zeit ein Volksbegehren auf die Beine zu stellen.

Eigentlich reicht dafür ein Bundesland. Dann ist der Beitragseinzug bundesweit tot. Das sollte man im Idealfall mit einer Landtagswahl zusammenlegen.

Man könnte auch den Staatsvertrag der eigenen LRA angreifen. Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben den NDR-Staatsvertrag früher (1978/1979) schon einmal gekündigt.


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L
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.........

Eigentlich reicht dafür ein Bundesland. Dann ist der Beitragseinzug bundesweit tot. Das sollte man im Idealfall mit einer Landtagswahl zusammenlegen.

.....

Ob es so einfach geht, kann ich jetzt nicht sagen.
Aber wenn dem wirklich so ist, sollte man sich das Bundesland mit den bislang meisten Gegner herausfiltern und dann mal etwas anleihern.
Angeblich ist Deutschland doch ein demokratisches Land. Dann müssen wir auch mitbestimmen, wenn wir etwas nicht wollen.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ich bin zwar ein Neuling hier aber finde die Idee gut.
Wenn in Baden-Württemberg indirekt über einen Bahnhof per Volksentscheid abgestimmt werden kann, sollte doch eine Abstimmung über Rundfunkgebühren, die fast jeden betreffen, möglich sein?



Klage SWR


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

H
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  • Richterliche Unabhängigkeit ist Wunschdenken
Direkte Demokratie ist an und für sich eine gute Sache. Plebiszite sind heute in allen Länderverfassungen verankert. Zu unterscheiden sind konsultative und dezisive Plebiszite.

Ein konsultatives Plebiszit ergibt ein Stimmungsbild des Wahlvolkes, das aber keine (!) verbindliche Wirkung entfaltet. Die Entscheidung eines dezisiven Plebiszits hat bindende Wirkung und mündet in einen politischen Beschluss. Bei konsultativen Referenden bzw. Volksbegehren/ -entscheiden steht es der Länderregierung oder dem Länderparlament frei, das Ergebnis der Abstimmung politisch umzusetzen. Eine Volksabstimmung, deren Ergebnis in jedem Fall befolgt werden MUSS, ist ein dezisives Plebiszit.   

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat dezisive Plebiszite in die Hamburgische Verfassung aufgenommen (Art. 50 IVa, Art. 50 IVb HmbVerf.). Um die Fehler der Vergangenheit zu vermeiden, wurde im Vorfeld des geplanten Bürgerschaftsreferendums über die geplante Olympia-Bewerbung Hamburgs (08.11.2015) die Hamburgische Verfassung durch Gesetz vom 01.06.2015 (HmbGVBl. 2015, S. 102) entsprechend geändert und die Bindung an das Abstimmungsergebnis des Volksentscheides festgeschrieben. Die Folgen sind bekannt: Die Hamburger Bevölkerung hatte sich gegen eine Olympia-Bewerbung Hamburgs ausgesprochen.

Ein derartiges Plebiszit hätte daher nur in Hamburg Erfolg, da in keinem anderen Bundesland diese Möglichkeit der Bürgerbeteiligung gegeben ist. Allerdings hätte ein positives Abstimmungsergebnis in Hamburg KEINE bundesweite Wirkung. Eine Aufnahme von Plebisziten in das Grundgesetz scheiterte 2002. Auch sind die zeitlich vorgegebenen Fristen von der Volksinitiative zum Volksentscheid zu beachten. Beim Rückkauf des Stromnetzes in Hamburg hat dies drei Jahre gedauert bis die Hamburger Bevölkerung dem Rückkauf zugestimmt hat.

So etwas kann vom Verein “Rundfunkbeitragsfreies Wohnen und Wirtschaften e.V.“ ins Rollen gebracht werden. Wäre eine spannende Angelegenheit, wenn der Hamburger Senat gezwungen wäre, den NDR-Staatsvertrag aufgrund eines positiven Abstimmungsergebnisses zu kündigen.

Grüße aus Hamburg


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"Ein guter Jurist kann nur der werden, der mit einem schlechten Gewissen Jurist ist." (Gustav Radbruch, deutscher Rechtsphilosoph, 1878-1949)

C
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Ein derartiges Plebiszit hätte daher nur in Hamburg Erfolg, da in keinem anderen Bundesland diese Möglichkeit der Bürgerbeteiligung gegeben ist. Allerdings hätte ein positives Abstimmungsergebnis in Hamburg KEINE bundesweite Wirkung. Eine Aufnahme von Plebisziten in das Grundgesetz scheiterte 2002. Auch sind die zeitlich vorgegebenen Fristen von der Volksinitiative zum Volksentscheid zu beachten. Beim Rückkauf des Stromnetzes in Hamburg hat dies drei Jahre gedauert bis die Hamburger Bevölkerung dem Rückkauf zugestimmt hat.

So etwas kann vom Verein “Rundfunkbeitragsfreies Wohnen und Wirtschaften e.V.“ ins Rollen gebracht werden. Wäre eine spannende Angelegenheit, wenn der Hamburger Senat gezwungen wäre, den NDR-Staatsvertrag aufgrund eines positiven Abstimmungsergebnisses zu kündigen.

Ich halte das auch für eine gute Idee. Auch wenn der Aufwand beträchtlich und die Hürden doch ziemlich hoch zu sein scheinen. Doch wer weiss...
Das Hamburger Olympia Referendum letztes Jahr hatte ja gezeigt, dass es auch gegen erhebliche wirtschaftliche Lobbyinteressen zu einem Erfolg führen kann.

Lesenswerte Veröffentlich vom 3.3.2016 mit einigen nützlichen Informationen:
Erfahrungsbericht des Landesabstimmungsleiters, der Bezirksabstimmungsleitungen und des Statistischen Amts für Hamburg und Schleswig-Holstein zum Bürgerschaftsreferendum zur Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 am 29. November 2015
https://www.hamburg.de/contentblob/5456574/4798e7c85a74fd64feaed2b03368069f/data/erfahrungsbericht-olympia-referendum-dl.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. April 2016, 16:43 von ChrisLPZ«
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