Direkte Demokratie ist an und für sich eine gute Sache. Plebiszite sind heute in allen Länderverfassungen verankert. Zu unterscheiden sind konsultative und dezisive Plebiszite.
Ein konsultatives Plebiszit ergibt ein Stimmungsbild des Wahlvolkes, das aber keine (!) verbindliche Wirkung entfaltet. Die Entscheidung eines dezisiven Plebiszits hat bindende Wirkung und mündet in einen politischen Beschluss. Bei konsultativen Referenden bzw. Volksbegehren/ -entscheiden steht es der Länderregierung oder dem Länderparlament frei, das Ergebnis der Abstimmung politisch umzusetzen. Eine Volksabstimmung, deren Ergebnis in jedem Fall befolgt werden MUSS, ist ein dezisives Plebiszit.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat dezisive Plebiszite in die Hamburgische Verfassung aufgenommen (Art. 50 IVa, Art. 50 IVb HmbVerf.). Um die Fehler der Vergangenheit zu vermeiden, wurde im Vorfeld des geplanten Bürgerschaftsreferendums über die geplante Olympia-Bewerbung Hamburgs (08.11.2015) die Hamburgische Verfassung durch Gesetz vom 01.06.2015 (HmbGVBl. 2015, S. 102) entsprechend geändert und die Bindung an das Abstimmungsergebnis des Volksentscheides festgeschrieben. Die Folgen sind bekannt: Die Hamburger Bevölkerung hatte sich gegen eine Olympia-Bewerbung Hamburgs ausgesprochen.
Ein derartiges Plebiszit hätte daher nur in Hamburg Erfolg, da in keinem anderen Bundesland diese Möglichkeit der Bürgerbeteiligung gegeben ist. Allerdings hätte ein positives Abstimmungsergebnis in Hamburg KEINE bundesweite Wirkung. Eine Aufnahme von Plebisziten in das Grundgesetz scheiterte 2002. Auch sind die zeitlich vorgegebenen Fristen von der Volksinitiative zum Volksentscheid zu beachten. Beim Rückkauf des Stromnetzes in Hamburg hat dies drei Jahre gedauert bis die Hamburger Bevölkerung dem Rückkauf zugestimmt hat.
So etwas kann vom Verein “Rundfunkbeitragsfreies Wohnen und Wirtschaften e.V.“ ins Rollen gebracht werden. Wäre eine spannende Angelegenheit, wenn der Hamburger Senat gezwungen wäre, den NDR-Staatsvertrag aufgrund eines positiven Abstimmungsergebnisses zu kündigen.
Grüße aus Hamburg
"Ein guter Jurist kann nur der werden, der mit einem schlechten Gewissen Jurist ist." (Gustav Radbruch, deutscher Rechtsphilosoph, 1878-1949)