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Autor Thema: GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlin  (Gelesen 112749 mal)

P
  • Beiträge: 377
Wenn nicht fristgerecht widersprochen wurde hilft nur zahlen und beim nächsten Mal besser aufpassen, wenn ein Bescheid eingetroffen ist.
Gehe ich recht in der Annahme, dass dem Beitragsbescheid nicht widersprochen wurde?


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A
  • Beiträge: 2
Hallo, danke für deine Antwort!

Ja, richtiger Annahme. Person A hat alle die Bescheide von GEZ nicht widersprochen. Die einzige Rückmeldung war genau die Antwort an Finanzamt zu gegeben.
Da FA jetzt Person A bittet umgehend die RBB zu kontaktieren, was soll eigentlich passieren wenn A einfach nicht mehr Bescheid sagt?


Und evt., sollte A in Zukunft bezahlen, hätte er die Möglichkeit in jeder Moment den Beitrag wiederzusprechen?



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o
  • Beiträge: 2
Wenn ich mal zusammenfassen darf, wie ich das bis jetzt, nach 2 Tagen lesen, verstanden habe:

- man kann sich nicht auf das Nichterhalt der Bescheide berufen -- dies wird mit 27-K-0211-12 gekontert
- vom rumhacken an Formalitäten wird ehe abgeraten (andererseits Bekannte des Bekannten weiss z.B. nicht ein mal, ob der Bearbeiter eine Frau oder ein Mann ist, Siegel fehlt auch)
- wenn kein Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme des FA ausgesprogen wird, wird das Verfahren fortgesetzt und der Einspruch abgelehnt
- der Staatsvertrag ist in B. Landesgesez (Gesetz- und Verordnungsblatt 2011, S. 211ff)
- Tübingen fällt aus. (Allerdings gab's da auch wieder neue Beschlüße, die vlt. relavant sind. z.B. 9.9.2015, 5 T 162/15)
- der Beitrag ist der Steuer gleichzusetzen

Bezüglich des letzten Punktes wäre da 'ne Frage: im AO $ 77 (Duldungsplicht) ist expizit von Steuer (AO $ 3 Abs 1)  die Rede. Auf diesen Paragraphen bezieht sich $ 5 Abs. 1, welcher als Grundlage des Handelns von FA genannt wird. Wie aber oben bereits erwehnt ist, kann AO auch auf nicht-Steuer-Delikte angewant werden? Also stimmt die Behauptung?

Und nun, was bleibt somit am Schluß? Nix?

Macht es noch Sinn ganz von hinten zu satteln und mit ähnlich dem http://rundfunkbeitragsklage.de/info/androhung-der-zwangsvollstreckung-1/ auszuholen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2016, 20:55 von otto.groschenbuegel«

s
  • Beiträge: 14
Zitat
Macht es noch Sinn ganz von hinten zu satteln und mit ähnlich dem http://rundfunkbeitragsklage.de/info/androhung-der-zwangsvollstreckung-1/ auszuholen?

Ich denke _JA_.
Antworten auf diese Aufforderung an die Finanzämter Berlins habe ich noch nicht lesen können, ergo wird es Zeit.


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  • Beiträge: 14
@MMichael
Zitat
...zum Absender der Vollstreckungsankündigung (oder Zahlungsaufforderung durch FA) schicken?!

Ich hatte es bisher so verstanden das ich es an das FA schicken muss.
Jetzt lese ich im forum bei <rundfunkbeitragsklage.de>, dass es an den BS geschickt wurde.
[http://rundfunkbeitragsklage.de/forum/ Beitrag von 'modus vivendi' am 19. Januar 2016 · 12:44 ]



Oder wie verstehen andere das?


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Der Bekannte des Bekannten würde nun folgende Antwort erhalten:

Zitat
Für Einwände, die das Bestehen oder die Höhe der Rundfunkbeiträge betreffen, ist bzw. bleibt ausschilißlich die ersuchende Stelle zusändig (§§ 250, 256 AO). Ihre Einwendungen sind daher beim rbb bzw. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice geltend zu machen.

Soweit Sie der Auffassung sind, Ihren bekannt gegebenen Verwaltungsakte seinen rechtswidrig oder nichtig, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt sind allerdings außerhalb des Vollstreckungsverfahrens mit den hierfür zugelassenen Rechtsbehelfen zu verfolgen (§256 AO).

Da keine Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Maßnahmen des Finanzamtes begründet worden sind, wird das Vollstreckungsverfahren fortgesetzt. Ich bitte zu Vermeidung von Vollstreckungsmaßnahmen um Zahlung des rückständigen Betrages auf eines der genannten Konten. Künftige Schreiben gleichen Inhalts werde ich unbeantwortet zu den Akten nehmen.

Nun weiß er auch nicht mehr weiter.


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@otto.groschenbuegel
Was hat fiktive Person an wen geschrieben?

Ach, heute - zur Zeit deines Beitrages-  war runder Tisch!
Runder Tisch Berlin, Mi. 03.02.16, 18 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17112.msg112937.html#msg112937

Rege Beteiligung und nette Atmosphäre. Es war für alle gut.


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heute bekam Person X auch Post vom Finanzamt Treptow/Köpenick mit einer Zahlungsaufforderung
Problem ist nunmehr das es sich um Forderungen handelt wo bisher weder Bescheid noch Festsetzungsbescheid bei der Person X eingegangen sind. Erst in 2015 kamen solche Briefe welchen dann auch fristgerecht widersprochen worin auch vorrangegangenen Bescheiden widersprochen wurde.
Außerdem ist Person X über die Unterschrift etwas verwundert, dort würde man eher Weinicke statt Heinicke lesen und erkennen, arbeitet das FA etwa auch mit anonymen Sachbearbeitern?

Was wäre nun die beste Lösung und was soll Person X dem FA antworten?
Bereit zur Zahlung ist Person X nicht
Person X hat da schon einen Text vorbereitet, kann dieser so zum FA geschickt werden oder sollte man ihn noch abändern, wenn ja wie?

Zitat
Diese Forderung können wir leider so nicht anerkennen da es keine rechtliche bzw. gesetzliche Grundlage gibt seitens der ersuchenden Stelle da jegliche Forderungen per Widerspruch (zugesandt per Einschreiben) unsererseits zurückgewiesen wurden und es bis zum heutigen Tage von Seiten der ersuchenden Stelle keine rechtsgültige Entscheidung bzw. einen gültigen Widerspruchsbescheid gibt.
Daher bitten wir Sie zur weiteren Klärung um Zusendung des rechtsgültigen Amtshilfeersuchens und um die Zustell-Nachweise für die von Ihnen genannten Bescheide auf postalischem Wege und gleichzeitig um Rückgabe des Amtshilfeersuchens bis ein rechtsgültiger Widerspruchsbescheid seitens der ersuchenden Stelle vorliegt.
Gleichzeitig weisen wir die Forderung zurück und legen Widerspruch wegen fehlender Vollstreckungsvoraussetzungen ein.
Des Weiteren wurde auch die ersuchende Stelle bereits aufgefordert uns einen rechtsgültigen Widerspruchsbescheid zu fertigen und zuzusenden was bisher ebenfalls ausgeblieben ist.


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hier noch die Anlage mit dem Anschreiben vom FA


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  • Beiträge: 1
Hallo Leute,

bis vor kurzem, war ich ein stiller Leser dieses Forums.

Person A verweigert seit der Einführung der "Zwangsabgabe" die Zahlungen an den Rundfunkbeitragsservice.
Nun hat ein Vollziehungsbeamter Person A angeschrieben, dass er Rundfunkgebühren eintreiben möchte. Allerdings ist A über den Aufbau eines solchen Dokumentes irritiert.

Sollte dort nicht stehen, um welchen Zeitraum und um welchen "Bescheid" des Rundfunkbeitragsservice es geht? Außerdem fehlt ein Amtssiegel und die Zahlungsaufforderung wurde nur in einem einfachen Brief versendet.

Mit besten Grüßen.
rundfunknope


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s
  • Beiträge: 14
Die fiktive Person hat auf ihr Schreiben ans FA zur 'Überpüfung der Übereinstimmung der im Schreiben angekündigten hoheitlichen Handlung'
siehe
Zitat
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/androhung-der-zwangsvollstreckung-1/

keine Antwort erhalten.



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