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Autor Thema: Besuch vom GV - Klappe die 2.  (Gelesen 3914 mal)

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Besuch vom GV - Klappe die 2.
Autor: 23. April 2016, 17:02
Hallo,

Person XY konnte mit Hilfe des Forums bereits eine Zwangsvollstreckung durch Erinnerung beim zuständigen Amtsgericht abwehren, diese liegt fiktiv etwa 9 Monate zurück.
Die Erinnerung vom Person XY wurde damals zwar abgelehnt und auch die Kosten für diese musste besagte Person tragen, jedoch wurde das Vollstreckungsersuchen vom GV an den Beitragsservice
rückversandt - seither war der GV nicht wieder zu Besuch.

Person XY hatte in der Zwischenzeit immer wieder Bettelbriefe vom Beitragsservice erhalten, jedoch stets ohne Rechtsbehelfsbelehrung.

Nehmen wir an, besagte Person ist Rentner und war zum Zeitpunkt als der GV das Grundstück betreten hatte anwesend.
Der GV klingelt nicht und wirft das Schriftstück samt Umschlag in den Briefkasten. Der Inhalt des Anschreibens erinnert im Wortlaut bereits an die erste Zwangsvollstreckung.

Person XY ist nun unschlüssig, ob eine erneute Erinnerung am Amtsgericht wegen der Höhe der Forderung ( knapp 600€ ) nochmals zum erfolg führt, oder ob an dieser Stelle Schluss und
der Betrag zu bezahlen ist?


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Re: Besuch vom GV - Klappe die 2.
#1: 23. April 2016, 17:06
anbei das Vollstreckungsersuchen vom Bayrischen Rundfunk!



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Re: Besuch vom GV - Klappe die 2.
#2: 24. April 2016, 19:24
Mir fällt dabei auf, daß es im Vollstreckungsersuchen des BR heißt:
Zitat
Ein Haftbefehl gem. § 802g Abs. 1 ZPO wird vorerst nicht beantragt.

während der GV droht:
Zitat
Falls Sie zu dem Termin nicht erscheinen oder wenn Sie sich grundlos weigern, die Vermögensauskunft abzugeben, wird auf Antrag d. Gläubig[ers] Haftbefehl gegen Sie erlassen.

Wie darf er das, wenn in diesem Fall die LRA selbst keinen Haftbefehl beantragt? Er macht hier offensichtlich eine falsche Angabe, bloß um einzuschüchtern.


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Re: Besuch vom GV - Klappe die 2.
#3: 25. April 2016, 11:11
Ob sich dies dem GV nachteilig auslegen lässt?

Was Person XY auffällt, ist die Benennung des Gläubigers angegeben mit c/o. Reicht das tatsächlich so aus?

Im Vollstreckungsersuchen ist lediglich "Der Intendant" genannt. Keine Unterschrift..

Kann Person XY beim Amtsgericht nachfragen, ob tatsächlich etwas vorliegt?


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Re: Besuch vom GV - Klappe die 2.
#4: 27. April 2016, 10:49
Nur mal so die Meinung von einem fiktiven Mr.X.

Das sind so die üblichen Schreiben, die eben nicht exakt sind, aber dennoch vom BGH anerkannt werden.

Mr.X hat vor Kurzem ein ähnl. Schreiben zurückgewiesen. (hilfsweise den Widerspruch erklärt)
"c/o", - Wie soll ds gehen? Ein nicht rechtsfähiger Verein will die rechtliche Vertretung übernehmen?  --- = grundlegend falsch! Es geht um rechtliche Sachen und nicht um Beitragseinzug.

Gläubiger kann immer nur Einer, eine Firma sein. Diese muss ganz exakt benannt werden mit den Daten dieser Gläubigerfirma, damit es nicht zu Verwechslungen kommt.
Hierbei handelt es sich um zwei getrennte Firmen. BR und BS. Was hat rechtlich gesehen Köln mit dem Freistaat Bayern zu schaffen? --- Nichts.

In dem Falle müsstest du ja bei Rechtsstreitigkeiten gegen den BS vorgehen, der den BR angeblich vertritt (was rechtlich jedoch gar nicht möglich ist) .
Das ist nicht möglich, wird aber vom BGH akzeptiert.
Wenn du ein kleines Fehlerchen machst, dann ist das immer zu deinem Nachteil, hierbei aber spielt das keine Rolle, dass da fehlerbehaftete Schreiben
vom BS und vom GV kommen.
Das Schreiben kommt eindeutig vom BS. Die LRA hat damit nichts zu tun.
Der BR mit ner 0221-er Nummer?
Seit wann gehört die 01806-er Nummer dem BR? Wenn man diese Nummer anruft, landet man größtenteils in einem call-center, da der BS das als Ausschreibung an call-center vergeben hat. Man landet weder bei seiner LRA noch beim BS. Es ist schon mal nicht zielführend dort anzurufen.
Immer schön zurückweisen, sobald ein Fehler zu sehen ist und ansonsten Widerspruch ist die Devise eines Fiktiven.



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Re: Besuch vom GV - Klappe die 2.
#5: 27. April 2016, 21:19
Das ist in der Tat interessant, auch Person XY ist etwas verwirrt über das Schreiben vom GV in welchem direkt nach der Anrede wie folgt steht:

Zitat
in oben genannter Sache hat d. Gläubig. wegen des Vollstrechungsers. d. Gläubigerin vom .... die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt.

Wie jetzt? Das klingt, als gäbe es zwei Gläubiger?
Zudem, warum kann man nicht einfach Klarheit schaffen ob es ein Gläubiger oder eine Gläubigerin ist? Mit derartigen Abkürzungen und einem Undurchsichtigen zusammengestrickten
Vollstreckungsschreiben sollte man direkt hinter Gitter wandern.


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Re: Besuch vom GV - Klappe die 2.
#6: 27. April 2016, 21:53
http://www.br.de/static/pda/bayerntext.html?vtxpage=491_1

Auf der Website steht es eindeutig:
"vertreten durch den Intendanten"  -- und gut ist.  Aber doch nicht durch den BS. Der BS ist eine rechtliche Luftnummer. Mr.X erkennt sowas eben nicht an und muss er auch nicht.

Abkopieren und vorlegen, damit der GV sieht, was richtig ist. Der GV weiß es ja auch nicht besser. Woher auch. Ist ja nur einer, der keinen Ärger haben will. Auf das angebliche Recht kommt es dabei nicht an. Man kann ihn ja mal ein wenig bei der Wahrheitsfindung unterstützen.

c/o :  „unter Obhut von“
 Der BR  „unter Obhut von“ BS ???  --  schlichtweg ein Unding. Aber bei denen ist alles Unmögliche eben möglich. Die stellen die Welt auf den Kopf.


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Re: Besuch vom GV - Klappe die 2.
#7: 11. Mai 2016, 08:58
Person XY hat nun Rückmeldung vom Amtsgericht erhalten.
Dieses verweist nun auf eine Entscheidung vom 1. Vollstreckungsversuch aus dem Jahre 2015!

Das 1. Vollstreckungsersuchen konnte Person XY durch Erinnerung beim Amtsgericht wie man sieht für knapp ein Jahr stoppen.

Völlig Unklar ist, wer nun Gläubiger sein soll. Das Amtsgericht spricht lediglich von ARD ZDF Beitragsservice, der GV von Bayerischer Rundfunk c/o ARD ZDF Beitragsservice. Was stimmt nun? Hat hier jemand einen Tipp, wie man dem Richter am Amtsgericht entgegnen soll?
Wie immer ist alles ohne Unterschrift gültig.



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Re: Besuch vom GV - Klappe die 2.
#8: 11. Mai 2016, 09:35
Die korrekte Bezeichnung des Gläubigers:

Bayerischer Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Rundfunkplatz 1
80335 München
Telefon: 089 / 59 00-01

Gesetzlicher Vertreter:
Intendant Ulrich Wilhelm


Quelle: http://www.br.de/unternehmen/service/impressum/index.html

Alles andere würde ich zurückweisen.

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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