Nur mal so die Meinung von einem fiktiven Mr.X.
Das sind so die üblichen Schreiben, die eben nicht exakt sind, aber dennoch vom BGH anerkannt werden.
Mr.X hat vor Kurzem ein ähnl. Schreiben zurückgewiesen. (hilfsweise den Widerspruch erklärt)
"c/o", - Wie soll ds gehen? Ein nicht rechtsfähiger Verein will die rechtliche Vertretung übernehmen? --- = grundlegend falsch! Es geht um rechtliche Sachen und nicht um Beitragseinzug.
Gläubiger kann immer nur Einer, eine Firma sein. Diese muss ganz exakt benannt werden mit den Daten dieser Gläubigerfirma, damit es nicht zu Verwechslungen kommt.
Hierbei handelt es sich um zwei getrennte Firmen. BR und BS. Was hat rechtlich gesehen Köln mit dem Freistaat Bayern zu schaffen? --- Nichts.
In dem Falle müsstest du ja bei Rechtsstreitigkeiten gegen den BS vorgehen, der den BR angeblich vertritt (was rechtlich jedoch gar nicht möglich ist) .
Das ist nicht möglich, wird aber vom BGH akzeptiert.
Wenn du ein kleines Fehlerchen machst, dann ist das immer zu deinem Nachteil, hierbei aber spielt das keine Rolle, dass da fehlerbehaftete Schreiben
vom BS und vom GV kommen.
Das Schreiben kommt eindeutig vom BS. Die LRA hat damit nichts zu tun.
Der BR mit ner 0221-er Nummer?
Seit wann gehört die 01806-er Nummer dem BR? Wenn man diese Nummer anruft, landet man größtenteils in einem call-center, da der BS das als Ausschreibung an call-center vergeben hat. Man landet weder bei seiner LRA noch beim BS. Es ist schon mal nicht zielführend dort anzurufen.
Immer schön zurückweisen, sobald ein Fehler zu sehen ist und ansonsten Widerspruch ist die Devise eines Fiktiven.