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Autor Thema: Eilantrag: Rundfunkanstalt will Kostenpauschale  (Gelesen 2764 mal)

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Eilantrag: Rundfunkanstalt will Kostenpauschale
Autor: 17. Januar 2016, 11:11
Rundfunkanstalt stellt Kostenausgleichungsantrag

Von einer Person A wurde ich gefragt wie das gehandhabt wird:
Eilantrag: Rundfunkanstalt will Kostenpauschale von ca 20 Eur nach §106 ZPO.
Es gibt keine Aufstellung der Kosten.

Person A kann ggf. eine Stellungnahme zum Kostenfestsetzungsantrag abgeben.

Was kann da Person A schreiben? Person A findet 20 Eur für Porto zu hoch.


Edit DumbTV:
Siehe dazu auch:
NDR verlangt nach §§ 103 ff ZPO 20,00 €
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23513.0

Post vom Verwaltungsgericht - Auslagen §162 Abs.2 VwG i.V.m. 7002 VV RVG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9799.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. März 2019, 15:54 von DumbTV«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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Das ist die übliche pauschale Kostennote für Porto, Telefon, Briefpapier.
Die wird aber erst mit Urteil fällig.


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  • Beiträge: 3.270
Person A hat die Pauschale nicht bezahlt, weil sie aus Gewissensgründen jegliche Zahlung an die Landesrundfunkanstalt verweigert. Dies wurde der LRA so auch offen schriftlich mitgeteilt. Die LRA hat, trotz gerichtlicher Festsetzung, bisher nicht versucht die Kosten beizutreiben.

Ansonsten ist die pauschale Summe korrekt. Es wird aber vom Gericht festgelegt, wieviel an wen zu zahlen ist.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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