Hallo, ChrisLPZ, aus meiner Sicht macht das keinen Sinn, denn es geht ja primär um Landesgesetze. Es wird kein MP eines Bundeslandes kündigen, was einer seiner Vorgänger unterschrieben hat - die Rundfunk- und Fernsehbeiräte sind ja bereits so voller gut versorgter Politiker, daß das BundesVG bereits eine Verminderung dieser Zahlen angemahnt hat.
Ich sehe größere Chancen in einem Volksbegehren: Wikipedia - "Das Volksbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Es ermöglicht Bürgern die Einbringung eines politischen Gegenstandes oder eines Gesetzesentwurfes in ein Parlament. Um ein Volksbegehren zum Erfolg – sprich zu einer Behandlung im Deutschen Bundestag oder einem Landesparlament – zu führen, müssen die Initiatoren in einer bestimmten Frist eine festgelegte Zahl an Unterschriften Wahlberechtigter vorlegen. Das Parlament bleibt zwar in seiner Entscheidung über Annahme oder Ablehnung frei, allerdings besteht für die Bürger nach einer verworfenen Vorlage die Möglichkeit einen Volksentscheid zu verlangen. In Deutschland ist das Volksbegehren damit immer der notwendige letzte Schritt zur Herbeiführung eines von der Bevölkerung initiierten Volksentscheids."
Und so etwas gibt es ja auch auf Länderebene.
Da hier über das Einkommen der Bürger verfügt wird, ist jeder Haushaltsvorstand persönlich betroffen. 60 000Mahnbescheide pro Monat, vom Beitragsservice serviert, sprechen eine deutliche Sprache. Jeder spürt den "nervus rerum"!
Wenn sich mehrere Wellen vereinigen, entstehen unter den entprechenden Bedingungen diese Monsterwellen - wie heißen sie doch noch?
Grüße
Karl