Ob Eilrechtschutz möglich ist kann nicht beurteilt werden. Aber möglich sein sollte das Konto nach Kenntnis über die Pfändung in ein P-Konto zu wandeln. Das sollte trotz Pfändung 4Wochen lang möglich sein. Prüfen das die noch nicht rum sind. Das geht aber nur, wenn es kein Gemeinschaftskonto ist. Ansonsten P-Konto bei anderer Bank eröffnen, zur Not direkt ein Normales und nach Eröffnung direkt wandeln. Alle Geldeingänge so reduzieren das über die Grenze nichts drüber geht. Gehalt zur Not bar auszahlen lassen. Die aktuelle Pfändung betrifft doch soweit verstanden nur das aktuelle Konto.
Zusätzlich Klärung an streben, das die Bank den Vorgang zurück gibt. Öffentlich rechtlichen Unterlassungsanspruch geltend machen gegen die Stadt.