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Autor Thema: Wurde ohne Chance zwangsvollstreckt... Erinnerung nach §766 ZPO sinnvoll?  (Gelesen 14298 mal)

b
  • Beiträge: 21
Hallo,

Persson A wurde nun von dem Beitragsservice / Stadtkasse Zwangsvollstreckt.
Alle wiedersprüche / Einsprüche auch der Stadt gegenüber haben nichts geholfen. Die letzten eineinhalb Jahre Kampf waren scheinbar umsonst. A hat alle Rechtlichen tricks aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz bishin zum Bürgerlichem Gesetzbuch angewandt. Am ende teilte man A heute mit: uns egal, wir vollstrecken. Es gibt zwar gesetzte und Urteile aber die seien nicht Rechtskräftig und am ende auch völlig egal. Der Beitragsservice würde im Auftrag des Rundfunkes aggieren und somit wäre selbst das Vollstreckungsersuchen auch ohne Unterschrift gültig.

A ist echt am ende Leute. Man bot A an: Ratenzahlung oder wird eh vom Konto gepfändet. Sein Konto ist bereits eingefroren.

Habt ihr irgendeine Idee?A ist kurz davor zu Zahlen da er komplett die Nase voll davon hat wie unrecht zu recht gedreht wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juli 2015, 02:09 von Bürger«

s
  • Beiträge: 173
Als erste Handlung, falls momentan keine großartigen Dispo oder sonstigen Kredite benötigt werden wäre die Umwandlung des Kontos in ein P-Konto Pfändungsschutz-Konto)... Einfach mal hier suchen im Forum. Das geht auch rückwirkend um 4 Wochen und der Freibetrag von ca. 1000-1100 Euro verbleibt unangetastet auf dem Konto. Sollten dort natürlich größere Geldsummen lagern, ist das sinnlos...

Ansonsten sind zuwenig Details zu Diesem Fall bekannt... z.B. genauer Ablauf der geschichte, welche Dokumente existieren, welche Rechtsmittel wurden wie und wann eingelegt.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juli 2015, 02:09 von Bürger«

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  • Beiträge: 21
A hat jetzt Erinnerung beim Gericht eingelegt. Mal sehen was passiert. Ein P Konto hat A auf Grund dessen schon.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juli 2015, 02:18 von Bürger«

  • Beiträge: 63
  • GEZ nein Danke
Es ist wirklich erbrämlich sowas lesen zu müssen.

Wofür haben wir denn in Deutschland Rechtsmittel?
Hat der kleine Bürger keine Rechte mehr?

Ich finde es gut, dass Person A sich zur Wehr gesetzt hat, und erschreckend, wie das anscheinend zu Nichte gemacht worden ist.

Bitte, bitte weiter machen.

Wenn ich Person A auch hier zu einer Beschwerde bei der EU-Kommission in Brüssel wegen Verletzung von EU Recht raten dürfte:

Falls Person A mal schauen möchte, hier gibt es die Ausführung von Person A: http://www.docdroid.net/K4WAzJQ/eu-beschwerde-300615-geschwrzt.pdf.html

Eine Anleitung zum Einlegen der Beschwerde gibt es hier:
Ordungswidrigkeiten (...) einmal anders betrachtet!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14787.msg98773.html#msg98773


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juli 2015, 02:18 von Bürger«
Ich bin dafür, dass wir dagegen sind. GEZ nein Danke.

Klagen und sich wehren statt zahlen, für unser aller Recht.

b
  • Beiträge: 21
Vielen dank dafür. Es ist echt ein harter und absolut unfairer Kampf. Behörden und Banken machen was sie wollen, weil sie es schon immer so machen. A als Kunde der Bank und als Bürger wird komplett mit Füßen getreten und A wird unmissverständlich klar gemacht was A als Bürger und als Kunde wert ist.

Wann hört das endlich auf?! Es ist grausam anzusehen wie unrecht zu recht gemacht wird. Im zweifelsfall heißt es immer: das ist Ihre Rechtsauffassung  :-\

Selbst Sternenklare hinweise auf Formfehler die zur Nichtigkeit führen wurden direkt ignoriert. Klasse oder?
A hofft das die erinnerung etwas bringt. Wobei die gute Frau beim Amtsgericht schon richtig mies drauf war.....ich sehe langsam schwarz


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  • Beiträge: 21
heute hat A Antwort vom Amtsgericht:
Dieses meint das die erinnerung unzulässig sein dürfte da die Vollstreckung nach den Vorschriften des VwVVG Bgb beschieden wird.

Was genau soll das heißen? Das das Amtsgericht nicht zuständig ist und A das an das Verwaltungsgericht senden muss?
ab dann wird es doch richtig teuer oder  :-\


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  • Beiträge: 21
A sendet das selbe schreiben an das Verwaltungsgericht am Montag. Was meint ihr dazu?


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  • Beiträge: 21
gibt es denn niemanden der eine Antwort für A hat? Hat das noch niemand gemacht?


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Die Erinnerung muss an das Amtsgericht gehen. Ist diese fiktive Erinnerung schon beschieden worden? Also ein Urteil gefällt? Oder war der obige Satz nur eine Anmerkung eines Mitarbeiters des AG?


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  • Beiträge: 21
A hat Post bekommen. Darin steht :

in der zwangsvollstreckungssache Stadtkasse ****** gegen Sie liegt hier Ihre Vollstreckungserinnerung vor. Diese dürfte jedoch unzulässig sein, da die Vollstreckung hier nach den Vorschriften des VwVVG Bgb beschieden wird. Wird der Antrag zurückgenommen?

Mit freundlichen Grüßen
*****
Richter am AMtsgericht

Beglaubigt

****
Justizbeschäftigte.


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Das kennt Person Z leider nicht. Hier war es die Vollstreckung laut ZPO. Komisch, dass hier das VwVVG greift.
Evtl.mal am Amtsgericht nachfragen, warum das denn so ist.


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Amtsgericht gibt keine auskünfte  8)


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  • Beiträge: 21
Lass gut sein, und zahl den Mist. Ist den Ärger nicht wirklich wert...wenn die Rechtslage sich mal dreht, kannst das Geld wieder einfordern. Wenn der BGH die Rundfunkgebühren bestätigt, musst spätestens dann zahlen. Und Zwangsvollstreckung inkl. Schufa-Einträge...das hängt Dir u.U. jahrelang nach.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Juli 2015, 02:16 von Bürger«

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  • Beiträge: 21
Verwirrt am Kopf kratz  :-[
Watn jetzt los???
Aber lass mal.....An dem selben Punkt bin ich jetzt auch gerade. :police:
A er ist das der Sinn des Lebens sich alles vordiktieren lassen zu müssen? Und sich willenlos vergewaltigen zu lassen vom System?


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  • Beiträge: 17
Wie beginnt denn die Geschichte von A?
Zur richtigen Zeit dem richtigen Schreiben Widersprochen oder alles bis zuletzt ignoriert und dann erst tätig geworden?
Dem kompletten Verlauf ist schwer zu folgen - viel geschrieben - wenig gesagt....alles sehr allgemein.

Gruß Thomas


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