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Autor Thema: Kann wegen der Quelle der Klagebegründung eine Klage abgewiesen werden?  (Gelesen 3633 mal)

T
  • Beiträge: 12
 Sachlage : Jemand verklagt den ÖR- Beitragssevis vor Gericht.
                  Der ÖR Schreibt daraufhin dem VG dieses :

                  Die Klage wird abgewiesen ..............
                  Alerdings ist die Klage unbegründet. Die aus dem Internet kopierten
                  Ausfürungen  liegen neben der Sache .

Frage :        Kann wegen der Herkunft eine Klagebegründung abgelehnt werden ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2015, 01:59 von Bürger«

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Das kann ich mir kaum vorstellen, da ja meiner Meinung nach auch in den Widerspruchsbescheiden der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten voneinander kopiert wird ohne Ende, und in den Urteilsbegründungen der Verwaltungsgerichte ebenfalls, manchmal sogar so schlecht dass vom VG im Urteil Dinge abgewiesen werden die in der Klage gar nicht enthalten waren, oder dort auf die Neuregelung des Rundfunkbeitrags nicht zutreffende Entscheidungen des Europarechts von 2007 oder 2009 (?) zitiert werden... >:D

Frei  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2015, 02:00 von Bürger«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

e
  • Beiträge: 811
Zitat:
Alerdings ist die Klage unbegründet. Die aus dem Internet kopierten
                  Ausfürungen  liegen neben der Sache . Ende

Ha, das ärgert ja richtig.....

Gut so. Neben der Sache liegen sie  nie, da es immer um die gleichen Inhalte geht, mehr oder weniger.

Gut das es dieses Forum gibt und andere, die sich damit im Sinne der Nichtnutzer der aufgedrängten Option befassen.

Ob kopiert oder nicht, spielt doch keine Rolle. Wir sind eben alle keine Juristen, und trauen uns trotzdem.

Zivilcourage ist angesagt >:D




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2015, 02:00 von Bürger«
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

  • Moderator
  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Sachlage : Jemand verklagt den ÖR- Beitragssevis vor Gericht.
                  Der ÖR Schreibt daraufhin dem VG dieses :

                  Die Klage wird abgewiesen ..............
                  Alerdings ist die Klage unbegründet. Die aus dem Internet kopierten
                  Ausfürungen  liegen neben der Sache
.

Erstens schreibt dies nur der ÖR in juristisch-überzeugter (aber nicht überzeugender) Weise:
"Die Klage wird abgewiesen .............."
...was ja nur dem Antrag des beklagten ÖR entsprechen dürfte, d.h. es wird lediglich beantragt, dass die Klage abgewiesen wird.

Im Übrigen steht ja auch nicht da, dass diese abgeweisen werden soll, weil die Ausführungen "aus dem Internet kopiert" sind, sondern weil die ("aus dem Internet kopierten") "Ausführungen neben der Sache liegen"...

...d.h. nach deren Auffassung "neben der Sache" liegen.

Es bleibt insofern die Frage, welche Inhalte ggf. eine fiktive Person aus dem fiktiven Internet "kopiert" haben könnte und ob diese tatsächlich so "neben der Sache liegen"... ;)


In kurz:
Die Quelle ist nicht entscheidend, sondern der Inhalt.


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.275
Die Erwähnung des Kopierens aus dem Internet  soll vor dem Gericht wohl nur diffamierend wirken. SACHLICH ist da ja nichts dran auszusetzen. Begründung für das Kopieren wäre vielleicht: "Ich habe den Text übernommen, da ich mich juristisch nicht so sicher artikulieren kann und den Sachverhalt rechtsverständlich und -beständig darstellen wollte. Dies bedeutet nicht, dass der geschilderte Sachverhalt nicht zutrifft, bzw. nicht meiner Rechtsauffassung entspricht." (Die Idee kommt übrigens von einer Antwort auf die Frage an den Beitragsservice (die "Meister des Kopierens") warum fast nur Textbausteine in den Widerspruchsbescheiden verwendet werden  ;))


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2015, 10:05 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 7.406
Das Problem wird wohl darin zu suchen sein, daß etwas bloß bspw. kopiert wird, ohne auf den konkret eigenen Sachverhalt individualisiert zu werden, was gegebenenfalles halt auch bedeutet, Text anders neu zu fassen, ohne daß sein beabsichtigter Inhalt abhanden kommt.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Beiträge: 5
Der gleiche "Mist" steht bei Person A aus folgendem fiktiven Fall auch drin.... nur doof das Person A seine persönliche Betroffenheit sogar mit entsprechenden Geldbeträgen und deren Forderungsgrundlage hinterlegt hat

Fazit: Nicht davon beeindrucken lassen, wo sonst soll man als juristischer Laie allein schon die Ausführungen zum Europarecht bzw. diverse Kommentierungen des Grundgesetzes herbekommen, die scharfe Literatur werden sicher nur die Wenigsten bis wahrscheinlich Niemand daheim im Bücherregal haben. Alternativ könnte man ja nachfragen ob der nette Jurist sich auch sicher ist, nicht den Autor der Quelle vor sich zu haben  >:D


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  • Beiträge: 403
Die Erwähnung des Kopierens aus dem Internet  soll vor dem Gericht wohl nur diffamierend wirken.[...]

Es ist schon erbärmlich, wenn sich sogar Juristen solcher Mittel bedienen. Bei einem unvoreingenommenen Richter sollte sowas eher nach hinten losgehen, denn eine derartige Unterstellung könnte auch als Beleidigung (StGB § 185, § 186, § 187) aufgefasst werden.

[...]
Fazit: Nicht davon beeindrucken lassen, wo sonst soll man als juristischer Laie allein schon die Ausführungen zum Europarecht bzw. diverse Kommentierungen des Grundgesetzes herbekommen, die scharfe Literatur werden sicher nur die Wenigsten bis wahrscheinlich Niemand daheim im Bücherregal haben. Alternativ könnte man ja nachfragen ob der nette Jurist sich auch sicher ist, nicht den Autor der Quelle vor sich zu haben  >:D

Da es insbesondere im Internet üblich ist innerhalb einer Community gewisse Themen zu diskutieren und gemeinsam Lösungsansätze zu gewissen Problemstellungen zu erarbeiten, ist eine gewisse Wahrscheinlichkeit, im realen Leben auf einen Co-Autor zu treffen, durchaus gegeben. D.h. der Diffamierende bewegt sich mit einer derartigen Unterstellung auf ziemlich dünnem Eis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2015, 21:24 von Shuzi«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

 
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