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Autor Thema: Androhung von Zwangsvollstreckung > offener Betrag nicht nachvollziehbar  (Gelesen 2283 mal)

R
  • Beiträge: 3
Hallo,

lange hat Person A die Schreiben der GEZ ignoriert.

Nun hat sie die Androhung von Zwangsvollsteckung erhalten. Nur was Person A unerklärlich ist:

Der Beitragsservice schreibt ihr, er hätte ihr vom 1.1.13 bis 30.10.15 ein Beitragskonto eingerichtet - möchte aber dafür 716,21 Euro.

Nach meiner Rechnung wäre 33 x 17,98 = 593.

Könnt ihr euch das erklären?

Wie der Betrag zustande kommt, bzw. eine Ausstellung des Beitragskontos liegt der Person A nicht vor

Danke


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Zu anonyomisieren sind somit Unterschriften, Namen, Adressen, Tel/Fax/Email, Beitragsnummern usw.
Beachte dabei, dass diese mitunter auch mehrfach auf einer Seite eines Dokuments auftauchen können.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2015, 04:25 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.692
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Nur allgemein:
Eine Fallbeschreibung ist trotz Anonymisierung immer möglichst präzise zu geben.
Es ist generell zu unterscheiden zwischen "festgesetzten" (und somit "vollstreckbaren") Kosten einerseits für zurückliegende Zeiträume
und einem lediglich informativen Gesamt-Kontostand einschl. aktueller, ggf. noch nicht festgesetzter Kosten, meist mit Formulierungen wie "Zu Ihrer Information beträgt Ihr Kontostand..." oder so ähnlich.

Möglicherweise wären in den Gesamt-Kosten bereits volle 36 Monate berücksichtigt sowie diverse Säumniszuschläge (pro Bescheid 8€) und Mahngebühren, deren Kenntnis sich aber aufgrund der sehr mageren Datenlage in diesem fiktiven Fall entzieht.

Welche Form der "Androhung von Zwangsvollsteckung" hat Person A denn von wem erhalten?


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R
  • Beiträge: 3
Angenommen die Situation ist so: Person A bewohnt eine Zweitwohnung gemeinsam mit einem Kollegen B. Aufgrund von Jobwechsel hat Person A sich aus der Wohnung abgemeldet. Kollege B bewohnt die Wohnung weiterhin. Aufgrund der  Abmeldung Person A, hat das Einwohnermeldeamt die Abmeldung an die gez übermittelt. die gez  fordert von Person A den Gesamtbetrag, von 1.1.2013 bis heute.

 Fragen: kann person A sich darauf berufen und dass Kollege B weiterhin die Wohnung bewohnt und das Beitragskonto somit noch läuft  noch nicht gekündigt werden müsste?
 Kann person A argumentieren oder einen Deal aushandeln, dass aufgrund von  Wohngemeinschaft person A nur 50 % des monatlichen Betrag bezahlen muss und die GEZ gibt die damit zufrieden und treibt die andern finden Sie unten beim Kollegen B ein?
 Was würdet ihr person A empfehlen?
 Kollege B, der weiterhin die Wohnung bewohnt, zeigt sich sehr unkooperativ und möchte nicht reagieren


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Z
  • Beiträge: 1.552
Handeln lassen die Jungs und Mädels nicht mit sich.
Hier hilft nur, sich den Umfang seiner Verweigerungsstrategie zu überlegen und sich durch Lesen im Forum schlau zu machen, welche Stragegie für den Fall am erfolgreichsten für das vorgenommene Handlungsziel sein könnte.
Wenn die Abmeldung des Wohnsitzes beim EMA nachweisbar ist und weiter Festsetzungsbescheide für diese Wohnung kommen, dann wäre das immerhin schon Munition für eine Klage.


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