Hallo ,
folgender Fall:
Person A hat einen Hauptwohnsitz, dort werden Rundfunkgebühren von der Lebensgefährtin für den gemeinsamen Haushalt entrichtet.
Parallel zum Hauptwohnsitz hat Person A eine Zweitwohnung, die er mit dem Kollegen B bewohnt.
Für diesen Haushalt werden keine Beiträge entrichtet
- mit Datum 2.10.15 hat Person A einen Festsetzungsbescheid erhalten. Dort wird ein offenener Betrag i.H.V. 720 Euro gefordert. Bei Kontoauszug steht: 1 Wohnung - der Hauptwohnsitz von A.
- Person A legt Widerspruch ein und meldet dass für den Hauptwohnsitz die Beträge bereits entrichtet werden.
- Daraufhin schreibt der Beitragsservice dass es um die Zweitwohnung ginge - und es werden die Beiträge seit 1.1.13 gefordert, Bei Kontoauszug steht: 1 Wohnung - der Hauptwohnsitz von A.
Beseht für Person A die Möglichkeit, aufgrund des fehlerhaften Festsetzungsbescheids vorzugehen, dass er als unwirksam erklärt werden kann?