Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Bescheid nicht zugestellt und die Sache mit dem Anscheinsbeweis  (Gelesen 5518 mal)

B
  • Beiträge: 7
Folgendes Szenario:

Person A erhielt eine Mahnung von einem Märchenservice weil Sie auf einen angeblichen Gebühren-/Beitragsbescheid nicht reagiert hat.
Da Person ein Hilfsbereiter Mensch ist, verfasste Person A also ein Schreiben um den Sachverhalt zu klären.
- Person A wies den Märchenservice freundlicherweise daraufhin, dass diese Mahnung gegenstandslos ist, da kein irgendwie gearteter Gebühren-/Beitragsbescheid zugestellt wurde.
- Ferner erinnerte Person A den Märchenservice daran, das die Beweispflicht der Zustellung beim Märchenservice liegt.
- Person A war sogar so nett dem Märchenservice das entsprechende Urteil des BGH über die Heranziehung von Anscheinsbeweisen zu nennen aus dem die Unzulässigkeit eben dieser hervorgeht.

Es verging eine geraume Zeit und Person A erhielt wieder Post vom Märchenservice. Nach dem lesen des Schreibens war Person A etwas geknickt. Es schien als habe man seinen Brief garnicht richtig gelesen! Es wurde in diesem Schreiben mitgeteilt als einfacher Brief versandte Bescheide nach irgendwelchen Landeszustellungsgesetzen am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als zugegangen gelten. Angeblich sei auch eine förmliche Zustellung von Verwaltungsakten nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit selbiger.
Der Märchenservice lies sich sogar zur irrigen Annahme verleiten, es bestünde kein Zweifel über die Zusendung, da man angebliche Bescheide nicht mit "unzustellbar" zurückerhalten habe. Darüber hinaus noch eine angebliche Kopie dieses ominösen Bescheids.

Person A ist nun etwas irritiert. Offensichtlich hat der Märchenservice das Schreiben erhalten aber allem Anschein wohl weder richtig gelesen, geschweige denn verstanden. Person A hat doch explizit dargelegt, dass Sie das Schreiben nicht erhalten hat und der Anscheinsbeweis unzulässig ist.

Person A ist nun ratlos. Soll Person A nochmals auf die Unzulässigkeit dieses Papierwustes hinweisen? Oder sollte sie besser garnichts tun da ja scheinbar alles was dieses Märchenservice schreibt auf Mutmaßungen basiert?
________

Ein schwieriges Rätsel. Was wäre wohl das klügste was Person A tun könnte?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.596
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Person A ist nun etwas irritiert. Offensichtlich hat der Märchenservice das Schreiben erhalten aber allem Anschein wohl weder richtig gelesen, geschweige denn verstanden. Person A hat doch explizit dargelegt, dass Sie das Schreiben nicht erhalten hat und der Anscheinsbeweis unzulässig ist.
Die haben sehr wohl verstanden... ;)
Da denen aber jeder Cent lieb und teuer ist und sie sich offensichtlich an jedem Einknicker ergötzen wie die Waldfee, senden sie Briefe raus, die nicht unbedingt direkt als "falsch" gewertet werden können, jedoch die Information verkürzt wiedergeben - somit aber dem Betroffenen deren Überlegenheit und damit die angebliche Aussichtslosigkeit seines Unterfangens suggerieren sollen.

Person A ist nun ratlos. Soll Person A nochmals auf die Unzulässigkeit dieses Papierwustes hinweisen? Oder sollte sie besser garnichts tun da ja scheinbar alles was dieses Märchenservice schreibt auf Mutmaßungen basiert?

Meine Meinung:
Person A hat erst mal getan, was sie konnte, in "gütlicher Absicht" darauf hinzuweisen...
...sie hätte vielleicht schon explizit darauf hinweisen können, dass sie "bei eventuellem Einleiten einer Vollstreckung diese jene selbstverständlich und zu Kosten von ARD-ZDF-GEZ abwehren" wird.

Aber getreu dem Motto "Wer nicht hören will, muss fühlen", könnte Person A es dabei bewenden lassen, die Schreiben alle gut sortiert als Beweismittel aufbewahren und einfach erst mal der Dinge harren, die da kommen mögen.

Die volltönenden Worte von ARD-ZDF-GEZ verkommen zu einem kläglichen Wispern angesichts dieser
Beschlüsse/Urteile gegen ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.0.html

und insbesondere dieser
Hochinstanzlichen Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html


Sofern Person A der ARD-ZDF-GEZ-Truppe noch eine letzte Chance bieten (und erneut etwas Aufwand und Beschäftigung erzeugen) wollte, könnte sie ggf. - aber auch dann wohl eher kürzer als länger - noch ein letztes Mal darauf hinweisen, dass sie "in vollem Bewusstsein der Rechtslage eine eventuell eingeleitete Zwangsvollstreckung ohne existierenden vollstreckbaren Titel sehr wohl, mit allem Nachdruck und vollumfänglich auf Kosten von ARD-ZDF-GEZ abwehren" wird - und sie (ein kleiner lustiger, beliebter Satz) "der Auseinandersetzung insofern gelassen entgegensehe"... ;)


Wie immer gilt:
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juni 2015, 00:37 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

G
  • Beiträge: 1.548
Zitat
Darüber hinaus noch eine angebliche Kopie dieses ominösen Bescheids.
Vorsicht! Wenn Person A jetzt antwortet, gibt sie zu, den Bescheid in Kopie erhalten zu haben. Dann beginnt mit dem Erhalt dieses Schreibens die Widerspruchsfrist.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.596
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zitat
Darüber hinaus noch eine angebliche Kopie dieses ominösen Bescheids.
Vorsicht! Wenn Person A jetzt antwortet, gibt sie zu, den Bescheid in Kopie erhalten zu haben. Dann beginnt mit dem Erhalt dieses Schreibens die Widerspruchsfrist.

Danke für den durchaus wichtigen Hinweis - hatte ich wohl überlesen.. ::)
...mieser Trick, wieder mal >:(

Dann könnte Person A dies als Anlass nehmen, "vorsorglich" auf diese "Kopie dieses ominösen Bescheids" regulär Widerspruch einzulegen, da diese nun "erstmals Kenntnis von diesem erhalten" habe....
...incl. Antrag auf Aussetzung und allem, was dazugehört.

Weiteres Ignorieren würde es vermutlich nicht einfacher machen...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juni 2015, 11:39 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

B
  • Beiträge: 7
Wenn ich das richtig zusammenfasse wäre es gut, wenn Person A sowohl Widerspruch gegen die Kopie einlegt als auch darauf hinweist
Zitat
in vollem Bewusstsein der Rechtslage eine eventuell eingeleitete Zwangsvollstreckung ohne existierenden vollstreckbaren Titel sehr wohl, mit allem Nachdruck und vollumfänglich auf Kosten von ARD-ZDF-GEZ abwehren
.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

G
  • Beiträge: 1.548
Widerspruch gegen den am (Datum der Zustellung der Kopie) zugestellten Bescheid mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, wie hier schon ausgiebig beschrieben. Da es nur eine Mahnung ist, droht noch keine Zwangsmaßnahme.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.596
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Da es nur eine Mahnung ist, droht noch keine Zwangsmaßnahme.
..."noch", bedeutet aber auch, dass nicht klar ist, wann genau ;)
Vorbeugend hielte ich daher obige "prophylaktische" Gegen-"Ankündigung" einer mit allem Nachdruck betriebenen Abwehr einer evtl. beabsichtigten Zwangsvollstreckung eher für unschädlich... und bestenfalls hilfreich ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

B
  • Beiträge: 7
Um den Fall mal weiterzuspinnen.

Person A hat damals Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt (inkl. Begründungen).

Der Märchenservice hat nun Person A, neben üblichen Erinnerungen mit 3 Schreiben in vergleichsweise kurzer Abfolge belästigt, die Person A ein paar Fragen aufwerfen:

Zum einen ein Antwortschreiben auf den Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, welches ich zur allgemeinen Erheiterung anhänge(oder auch nicht, denn selbst ein PDF mit lediglich 150 dpi hat immernoch wesendlich mehr als die maximalen 200KB).
Grob gesagt bestätigt man ihr, dass man Widerspruch einlegen kann, was Person A ja bereits getan habe.
In Punkt 2 ist uninteressant, da Person A bislang nicht einen Cent an den Märchenservice gezahlt hat.

Das nächste Schreiben ist ein sogenannter "Festsetzungsbescheid" auf dem eine Teilsumme angegeben ist, welche in einem bestimmten Jahreszeitraum angeblich angefallen ist.
Das ganze garniert mit einer Rechtsbehelfsbelehrung. Erwähnt wird auch, dass dieser Bescheid ein vollstreckbarer Titel sei und damit sei auch eine Vorraussetzung für die Zulässigkeit der Zwangsvollsteckung gegeben.

Das letzte Schreiben ist eine Zahlungserinnerung, die Person A von seiner Stadt bekommen hat. In der allerdings auch die Zwangsvollstreckung angedroht wird, falls Person A nicht zahlt.

Person A ist wieder einmal etwas ratlos, lässt sich eventuell auch etwas von den Schreiben verunsichern.

Bislang hat doch noch niemand über den Widerspruch entschieden...
muss Person A nun erneut Widerspruch einlegen auch wenn der erste nicht geklärt wurde?

Oder ist nicht vielmehr der Festsetzungsbescheid gegenstandslos, da er sich ja auf etwas bezieht was noch offen ist?

Sollte Person A nun wirklich Tatenlos die Zwangsvollstreckung abwarten, welcher Aufgrund der Vorgeschichte die Vollstreckungsgrundlage fehlt?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2015, 00:33 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.596
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion nutzen.

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort finden sich dann auch zu allen oben genannten Schreiben die entsprechenden Einträge - einschl. Optionen, was ggf. getan werden könnte/ sollte.


...zum "Antwortschreiben auf den Widerspruch"
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422


...zum neuen "FestsetzungsBESCHEID"
("gleiche Prozedur")
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421


...und auch zur "Vollstreckung" - in diversen Variationen
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html



Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine derlei allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Hier bitte der Thementreue wegen auch nicht weiter auf "Antwort auf Widerspruch" und den neuen "FestsetzungsBESCHEID" eingehen, sondern bitte am Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Bescheid nicht zugestellt und die Sache mit dem Anscheinsbeweis
Danke für die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben