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Autor Thema: Beim Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein wurde Feststellungsklage eingereicht  (Gelesen 2804 mal)

H
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Ein Kläger hat Anfang Januar eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein eingereicht (SH 4A5/13).
Er will prüfen lassen, ob der Wohnungsbeitrag gundgesetzkonform ausgestaltet wurde.


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Ich hoffe, es wird nicht zu schnell entschieden. Je mehr Klagen, desto besser. Denn ich vermute, die Verwaltungsgerichte werden sich eine Einscheidung  vom Bundesverfassungsgericht nach \S 100 GG einholen. Je mehr Klagen mit guten Argumenten, desto besser könnte die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht sein. Leider haben die Meisten der potentiellen Kläger noch nicht den Anlass zur Klage: den angemessenen Bescheid des "Betragservices". Wahrscheinlich werden die Rundfunkanstalten sich Zeit nehmen, denn in zwei Jahren soll die neue Regelung geprüft werden: sie verzichten vorübergehend auf das Geld derjenigen, die nicht konsumieren oder nur Radio konsumieren, sie bekommen dazu das Recht der Zwangsabzocke.


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Die Klage umfasst über 100 Seiten, da wird einiges auseinander genommen.
Ich werde sie aber verständlicherweise nicht veröffentlichen.

Das ganze läuft als Feststellungsklage, da braucht es keinen Bescheid.


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Das Problem liegt darin, dass wir in der legislativen, exekutiven, judikativen und selbstverständlich in der informativen Staatsgewalt Leute haben, die stundenlang glotzen, die Radio- und Fernsehgerät während der Arbeit, des Essens, ihrer Angelegenheiten in der Toilette, teilweise während des Schlafens, und auch wenn sie unterwegs sind, an haben. Das spiegelt sich auch im Rundfunkbeitrag: Betriebe sollen zahlen, weil angeblich Mitarbeiter während der Arbeit Rundfunk konsumieren, auch für die Fahrzeuge, allein die Existenz einer Wohnung bedeutet Rundfunkkonsum. Für sie ist Rundfunkkonsum eine Selbstverständlichkeit, ein Grundbedürfnis, genauso wie die Droge für den Drogensüchtigen. Diese Leute zu überzeugen, dass das, was sie machen, ein himmelschreiendes Unrecht ist, ist sehr schwer. Deswegen sind viele Klagen, vielleicht mit Wiederholungen der Argumente auch dann notwendig, wenn man in 100 Seiten alle Argumente erschöpft. Wahrscheinlich genügen nicht Worte, um solche Leute zu überzeugen, eine Demo vor dem Bundesverfassungsgericht könnte vielleicht ihrem Verstand helfen.


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Gibt es zu SH 4A5/13 schon was neues?

Ich überlege nämlich ebenfalls, mich meiner LRA mit einer Feststellungsklage freundschaftlich zu nähern.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Stimmt der Aufbau des Aktenzeichens?????


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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