Hallo JochenO,
willkommen im Forum.
Ich habe den Beitrag
ausschließlich deswegen
ausnahmsweise freigeschaltet, weil dieser in geradezu
vorbildlicher Weise kurz, klar, übersichtlich und leicht verständlich den Fall beschreibt.
Dafür ein ausdrückliches
Lob - verbunden mit der Hoffnung, dass dies auch anderen ein gutes Beispiel ist und sich gern im leider doch sehr "inhomogenen" Forum immer mehr durchsetzen möge.
Üblicherweise hätten wir als Moderatoren den Beitrag - abgesehen von der bereits erfolgten Anpassung -
nicht freigeschaltet, da dieser
allgemeine und im Forum schon ausgiebig behandelte Grundsatzfragen stellt. Eine Mehrfachdiskussion ist jedoch aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen.
Bitte generell vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Mahnung" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse.
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.
Dort findet sich dann u.a. auch ansatzweise Optionen gegen eine "Mahnung"/ "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" von ARD-ZDF-GEZ - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte unter:
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835
Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836
Person A könnte zwar auch weiter
"ignorieren", was jedoch der Erfahrung und dem Prozedere nach in aller Regel in einer
Zwangsvollstreckung mündet und es damit
nicht gerade einfacher macht.
Person A sollte
prüfen, ob es sich bei den vermeintlichen
"FestsetzungsBESCHEIDen" - sofern diese
nicht nachweislich zugestellt wurden - tatsächlich um
"FestsetzungsBESCHEIDe" handelt...
...oder Person A das nicht vielleicht verwechselt?
Sind ihr nämlich
keine Bescheide zugestellt und bekanntgegeben worden, wären diese
nicht vollstreckbar (da quasi nicht existent).
Person A könnte also ggf. das
Fehlen dieser Bescheide geltend machen...
...dies aber vorzugsweise
*bevor* tatsächlich Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Da die fiktive Frist pressiert, könnte Person A in Anlehnung an o.g. Links umgehend ein Schreiben aufsetzen ähnlich diesem...
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Befremden nehme ich Ihr Schreiben "Mahnung" vom ... zur Kenntnis.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass in der "Mahnung" [...] erwähnte/r Bescheid/e vom ... mir nicht bekannt ist/ sind und offensichtlich gar nicht existiert/en - daher konnte ich gegen diese/n angeblichen Bescheid/e bisher auch noch keine Rechtsmittel einlegen.
Daher weise ich auch die in der "Mahnung" enthaltene/n Mahngebühr/en in Gänze zurück.
Ohne vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung jedoch gar nicht möglich.
Eine von Ihnen etwaig eingeleitete Zwangsvollstreckung werde ich daher mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.
Mit freundlichen Grüßen
Dies am besten schnellstmöglich per FAX vorab mit Sendeprotokoll
nachweislich versenden...
...und etwas hoffen.
Sofern ARD-ZDF-GEZ eine (im Falle des nicht nachweislichen Versands eventueller Bescheide durchaus gewagte) Auseinandersetzung bzgl. einer mglw. nicht rechtmäßigen Vollstreckung riskieren, würden diese bestenfalls die
Bescheide einfach noch einmal neu (dann ggf. nachweislich) zustellen...
...ggf. auch nur in Kopie - was zwar auch angreifbar wäre, man dann aber in einem regulären Widerspruch thematisieren könnte.
Das Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) bestünde insofern mit der erstmaligen tatsächlichen Zustellung und Bekanntgabe des Bescheids incl. dessen Rechtsbehelfsbelehrung - und sollte dann auch genutzt werden.Zukünftig bzw. generell beachten:
Wer nicht reagiert und also nicht gegen den FestsetzungsBESCHEID
- die in der schwer leserlichen hellgrauen Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch)
- in der ebenfalls dort angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat, d.h. ab Zustellung/ Bekanntgabe)
- an die ebenfalls dort angegebene Stelle (Beitragsservice oder Landesrundfunkanstalt mit der jeweiligen Adresse)
einlegt, lässt diesen Bescheid bestandskräftig und in Folge prinzipiell vollstreckbar werden...
KEINE gute Idee...
RECHTSWEG gegen den FestsetzungsBESCHEID, d.h. gegen die FORDERUNG dem GRUNDE nach:
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.htmlDa Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.