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Autor Thema: GEZ bezahlen, trotz Befreiung?!  (Gelesen 4502 mal)

t
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GEZ bezahlen, trotz Befreiung?!
Autor: 25. November 2013, 22:08
Hallo,

Student A bezieht Bafög und bekommt somit eine Befreiung für die GEZ.
Befreiung wurde durch nicht wissen, zu spät zur GEZ geschickt und nun muss der Student A ganze 9 Monate Beitrag begleichen.
Student A hat einen Widerspruch eingelegt, wurde aber von der GEZ abgelehnt, mit der Begründung der Frist, diese Befreiung 2 Monate nach Erhalt ein zu reichen hat!

Hat der Student A eine Möglichkeit einen weiteren Einspruch ein zu legen?
Student A hat auch eine Aussetzung der Vollziehung beantragt, wurde aber genauso abgelehnt!

Mfg


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Re: GEZ bezahlen, trotz Befreiung?!
#1: 26. November 2013, 06:40
Hat Student A schon mal in Erwägung gezogen, das ganze Rundfunkbeitragsgesetzgebilde in Frage zu stellen und sich überhaupt nicht auf die Abzocke einzulassen?

Ist es nicht unlogisch und unverständlich, dass jemand, der zu spät die Unterlagen abgibt, trotz nachweisbarem Zeitraum nicht rückwirkend befreit wird? Wo soll denn dafür das Geld herkommen?

Bafög ist eine Förderung zum Herstellen einer Chancengleichheit zwischen finanziell unterschiedlich gestellten Studenten. Warum werden diese dadurch Gleichgestellten trotzdem unterschiedlich behandelt? Ist ein Student ohne Bafög in der Regel reich?

Nur weil es in einem Gesetz steht, ist es weder richtig noch unantastbar.



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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Re: GEZ bezahlen, trotz Befreiung?!
#2: 26. November 2013, 19:24
Student A hält nichts von diesem Rundfunkbeitragsgesetzgebilde, da er selbst keine Interesse an deren Inhalte hat!

Student A stimmt dir zu, weiß aber in erster Linie keinen Ausweg, wie man der Forderung aus dem weg gehen kann! Student A bezweifelt, dass ein weiterer Brief die GEZ interessieren würde.
Rechtliche Wege zu gehen, würden in erster Linie nicht die Forderung aussetzen lassen.
Außerdem fehlen die finanziellen Mittel, einen Anwalt zu nehmen um gegen eine solche Abzocker Politik vor zu gehen.

Student A fragt sich nun, wie man mit dem "wenigen" Bafög, 9 Monate Rundfunkbeitragsabzocke bezahlen soll, obwohl man eine Befreiung hat, die aber nicht anerkannt wird!


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Re: GEZ bezahlen, trotz Befreiung?!
#3: 26. November 2013, 21:49
Student A fragt sich nun, wie man mit dem "wenigen" Bafög, 9 Monate Rundfunkbeitragsabzocke bezahlen soll, obwohl man eine Befreiung hat, die aber nicht anerkannt wird!
Student A könnte doch noch mal, anstatt SICH, den Beitragsservice fragen, wie das gehen soll. Hat Student A sich die Härtefallregelung angeschaut? Der Gesetzgeber hat unter "besondere Härtefälle" die Möglichkeit eingeräumt, auch nicht erwähnte Härtefälle zur Überprüfung einreichen zu können.
Nicht dass ich so blauäugig bin, dass ich glaube, dass es Aussicht auf Erfolg hätte... Aber einfach so sich deren unmögliche Forderung evtl. sogar vom Mund absparen zu müssen, geht auch nicht.

Person B hat bis Ende 2012 immer brav Gebühren gezahlt und dann abrupt mit dem neuen Zwangsverfahren die Zahlung eingestellt, 2 Beitragsbescheiden ernsthaft (und zwar aus Gewissensgründen) widersprochen und das wars bis dato. Kein Widerspruchsbescheid bis jetzt!
Person B findet es erstmal wichtiger, dass das Geld nicht dort hinkommt, wo der BS es haben möchte. Nichtzahlen ist Kernbestandteil seines Protests und er denkt dabei nicht an Kosten oder Ärger, der eventuell irgendwann mal auftreten könnten.
Person B kann nur empfehlen, mit voller Kraft gegen den Unrechtsbeitrag anzugehen... oder zu zahlen - Ratenzahlung wird vom Service angeboten.


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jetzt_reicht_es

Re: GEZ bezahlen, trotz Befreiung?!
#4: 27. November 2013, 12:53
Wenn Student A vorher nicht angemeldet war, könnte er sich darauf berufen, dass er von der neuen Regelung nichts gewusst habe. Nichwissen schützt zwar vor Strafe nicht, aber es besteht auch ein Recht auf Gewohnheit. Sprich: der Gesetzgeber kann nicht einfach beschließen, dass das Halten im Halteverbot ab morgen 10000 EUR pro Verstoß kostet ohne eine Übergangsphase einzurichten. Wenn du vorher keine Geräte hattest, hätte man dich zu minderst informieren müssen, dass du demnächst zahlen musst, wenn du dich nicht befreien lässt. Aber daran denken sie nichtmal. Das ist ja auch das Perverse an dem System. Ich habe nie verstanden warum Menschen, die per Definition befreit sind (sprich: Bafög empfänger und H4 Bezieher) zusätzlich Befreiungsanträge stellen müssen. Sie müssten nur regelmäßig ihre Bedüftigkeit an dem Beitragsservice nachweisen. Man hat doch dieses System mit Befreiung nur deshalb erfundenm um die bedüftigen Menschen zusätzlich abzuzocken. Denn obwohl man befreit ist, muss man alle Paar Monate etwas per Einschreiben an diesem Verein schicken und weh man vergisst das Einschreiben: dann kommt es plötzlich nicht an!
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Student A im Falle des Falles auch Prozesskostenhilfe beantragen könnte!
Er sollte dies auch tun und dagegen vorgehen. Bloß nicht einfach nachgeben, weil etwas im Gesetz steht!


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n
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Re: GEZ bezahlen, trotz Befreiung?!
#5: 01. Dezember 2015, 21:15
Zitat
muss man alle Paar Monate etwas per Einschreiben an diesem Verein schicken und weh man vergisst das Einschreiben: dann kommt es plötzlich nicht an!
Ich empfehle Fax mit Sendebericht: günstig, schnell und rechtssicher.


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