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Autor Thema: Mahnung mit Drohung der Zwangsvollstreckung - Widerspruchsschreiben ignoriert?  (Gelesen 2215 mal)

r
  • Beiträge: 6
Hi

wie auf dem Bild zu sehen; hat die fiktive Person A eine Mahnung erhalten mit Drohung der Zwangsvollstreckung, obwohl Person A immer ein Widerspruchsschreiben per Einschreiben bei einem Beitragsbescheid verschickt hat. Auf diese Widerspruchsschreiben wurde nie reagiert. Person A ist zur Zeit befreit, bei den genannten Monaten jedoch nicht. Eine Rechtshilfsbelehrung lag bei dem Mahnschreiben nicht bei. Man achte auch auf die Rechtschreibfehler in dem Schreiben.

Wie soll Person A nun vorgehen? Einfach ein Schreiben mit dem Verweis auf die bereits eingegangen Widersprüche zusenden, einen weiteren Widerspruch einlegen oder sogar mit rechtlichen Mitteln drohen? (Da der umfassende Widerspruch wohl einfach ignoriert wird)

Grüße

Erster Post war wohl im falschen Unterforum, hier passt es wohl besser.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. November 2015, 21:59 von René«

n
  • Beiträge: 1.452
Ja das ist die neue Masche vom BS: keine lästigen Widerspruche ausstellen, einfach Zwangsvollstrecken.

Einfach mit der Suchfunktion des Forums suchen nach "Zwangsvollstrecken trotz Widerspruch" oder so ähnlich z.B
Mahnung/ Vollstreckungs"ankündigung" trotz Widerspruch/ ggf. Befreiungsmögl.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16055.msg107102.html#msg107102

Wurde AdV (=Aussetzung vom Vollzug) beantragt? Wenn nicht umbedingt nachholen.

Bei User Bürger kann man ein Schreiben finden das man der LRA schicken kann.
Hier unter 3.c schauen:
Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid - wie vorgehen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15771.msg105401.html#msg105401
Person A kann eventuell noch noch deutlicher Schlusssatz verwenden:
Zitat
Sollte mein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist entschieden oder vor Verfahrensende Vollstreckung eingeleitet werden, werde ich umgehend und zu Ihren Kosten Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht beantragen.
(Das Vwg Darmstadt hat schonmal der LRA die Kosten aufgedrückt, d.h. aber nicht dass das alle Gerichte machen ...)
Das per Fax mit Sendebestätigung an die LRA und eventuell BS (ist der günstigste und sicherste Weg den Zugang nachzuweisen).

Die Person A sollte aber schonmal hier suchen wie man eine Klage schreibt.
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
Wenn sie es eilig hat kann sie schon jetzt klagen, wenn nicht dann ein Fax vorbereiten, mit dem eine
Klage schnell eingereicht werden kann (keine Ahnung ob die Kosten der ZV nach einer verlohrenden Klage dem Beklagten aufgebrummt werden).

Denn wie kann es dann weitergehen:
Bei meinem Schwager kam trotzdem nach ein paar Monaten der GV mit dem Zwangsvollstereckungsersuchen.
Also nicht wundern wenn der Brief vom Gerichtsvollzieher, Stadt, Finanzamt oä. kommt.
Aber keine Panik, der Ablauf kann wie folgt sein:
1. eine Frist von 1-2 zur gütlichen Einigung -> GV darauf hinweisen dass Widerspruch (+ Aussetzung der Vollziehung) eingelegt wurde
     (bei meinem Schwager war denn 2 Monate Ruhe, dann:)
2. Ladung zur Vermögensauskunft
   -> hier kann man Erinnerung einlegen

Mein Schwager meinte dann dass der beste Zeitpunkt die Klage einzureichen nach (1) ist weil dann die ZV definitiv beantragt wurde.
Dann kann man, wenn es zu (2) kommt, in der Erinnerung schon auf die Klage verweisen. Dann wird der Erinnerung ev. stattgegeben,
sonst wird sie immer abgwiesen (ausser beim LG Tüingen, siehe http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=19803)
Mit der Klage werden dann normalerweise die Vollstreckungsmassnahmen zeitweilig eingestellt.

(keine juristische Beratung, nur meine Meinung)


Edit "Bürger":
Ausführungen geringfügig ergänzt/ modifiziert.
Danke @noGez99 für die aktive Mitwirkung und Unterstützung.
@ragmonke und alle ähnlich Betroffenen:
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Da Mehrfachdiskussionen allgemeiner, schon ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte im Weiteren keine allgemeinen Fragen sondern allenfalls spezielle Fragen des fiktiven Falls behandeln.
Danke für die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. November 2015, 21:58 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

 
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