Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Frankfurt am Main, Brief"Vollstreckung" im Stil eines Strafzettels/Bußgeld  (Gelesen 4343 mal)

I
  • Beiträge: 2
Guten Abend allerseits,

ich möchte hier kurz einen fiktiven Fall der Person X schildern.

Person X. hat vor über 5 Jahren ihren beruf bei einer privaten Fernsehanstalt aus ideologischen Gründen beendet. Darüber hinaus hat Person X. zum damaligen Zeitpunkt (aus den selben Gründen) den einzigen Fernseher im Haus abgeschafft. Auf Grund des daraus entstandenen Plus an Lebensqualität beabsichtig Person X. auch in Zukunft auf das Fernsehen zu verzichten, sowie sämtliche Online-Angebote der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten als auch der Privaten Sender dankend abzulehen. Das gleiche gillt für Radiogeräte und den Hörfunk. Als bekenneder Tech-Nerd sowieso eine Erfindung, die Person X. nur noch aus Kinderzeiten kennt.   

Wie alle freien Bürger der Bundesrepublik bekam auch Person X. ab einem bestimmten Zeitpunkt dann und wann mal Post von einem Unternehmen mit häufig wechselndem Namen, dass in seinen Schreiben immer wieder Geld für Beiträge einfordern wollte. Da Person X. mit diesem niemals einen Vertrag eingegangen ist und von dessen Dienstleistung keinerlei Gebrauch macht, ist Person X. davon ausgegangen, dass es sich nur um einen Irtum handeln kann. Man liest ja öfter mal von dubiosen Machenschaften ausgebuffter Unternehmer. Als freier Bürger eines Rechtsstaates hielt es Person X. für vernünftig, auf derlei Schreiben nicht einzugehen und dies Verhalten schien auch Wirkung zu zeigen, denn die Drohbriefe blieben für einen sehr langen Zeitraum aus. Doch plötzlich meldete sich das dubiose Unternehmen erneut, diesmal allerdings über einen "Vollziehungsbeamten". Person X. entdeckte am 4.12.2015 einen unscheinbaren Brief (weißer Fensterumschlag, automatisch frankiert) in ihrem Briefkasten. Als sie in öffnete, enthielt dieser ein zum 24.11.2015 datiertes Schreiben mit der Überschrifft "Vollstreckung" im Stil eines Strafzettels, wie man ihn gewöhnlich vom Falschparken her kennt. Darin heisst es,

Zitat
Vollstreckung
Sehr geehrter Person X.

nachdem Sie die unten bezeichneten Forderungen trotz Mahnung nicht bezahlt haben, ist das Kassen- und Steueramt als Vollsteckungsbehörde des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main beauftragt, gegen Sie zu vollstrecken. In Ausführung dieses Auftrages wurden Sie heute aufgesucht und leider nicht angetroffen :-(

Gläubiger:Hessischer Rundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts Abt. Beitragsservice, 60320 Frankfurt am Main
Darunter wird in einer Tabelle die Art der Forderung mit Fälligkeitsdatum genannt. Hinzu kommen Vollstreckunsskosten mit Auslagen in Höhe von 37 Euro.

Unterhalb der Tabelle steht folgender Text:

Weitere Vollstreckungsmaßnahmen können Sie nur durch sofortige Zahlung des Gesamtrückstandes abwenden. Benutzen Sie hierzu den beiliegenden Überweisungsträger. Andernfalls werden sie am 9.12.2015 zwischen x und y Uhr erneut zur Durchführung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen aufgesucht. In Ihrem Interesse werden Sie gebeten, persönlich anwesend zu sein. Wenn Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Sonst müssen Sie damit rechnen, dass wir beim Amtsgerciht eine richterliche Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung/ des Geschäftsraumes oder die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung über Ihr Vermögen gemäß § 807 ZPO beantragen oder auch z.B. sofort Ihr Arbeitseinkommen bzw. Ihr Bankkonto pfänden. Wenn Sie die Zahlung von Bußgeldern verweigern, kann Erzwingungshaft angeordnet werden.

Hochachtungsvoll
Im Auftrag
Fingermann123
Vollziehungsbeamter

Folgende Punkte kommen Person X. sehr merkwürdig vor:

- Der Brief sieht eins zu eins aus wie ein Bußgeldbescheid durch z.B. Flaschparken, geblitzt worden, etc.
- Wenn der "Vollziehungsbeamte" angeblich bereits schon einmal am 24.11. vor verschlossener Türe stand, warum hat er den Brief dann nicht damals bereits persönlich eingeworfen?
- Vollstreckung ist datiert auf 24.11., Poststempel datiert auf 2.12.
- Die Adresse des mutmaßlichen Gläubigers besteht lediglich aus einer Ortsangabe (Frankfurt) und einer Postleitzahl. Eine Straße oder dergleichen wird nicht angegeben.
- Es ist zuvor kein Schreiben einer Behörde, geschweige denn ein Mahnbescheid an Person X. versandt worden
- Person X. hat heute sofort nach erhalt des Briefes versucht den "Vollziehungsbeamten" auf seiner Mobilfunknummer zu erreichen, ohne Erfolg (Mailbox)
- Es ist weder Dienstsiegel noch richterliche Unterschrift auf dem Schreiben vorhanden
- Der Satz "Wenn Sie die Zahlung von Bußgeldern verweigern, kann Erzwingungshaft angeordnet werden." verwirrt Person X. sehr, da ein Bußgeld doch eine Straftat oder Ordnungswiedrigkeit vorraussetzt.

Person X. freut sich sehr über intelligente Antworten der hier ansässigen, belesenen Community-Mitglieder und bedankt sich schon jetzt für Eure Hilfe.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Dezember 2015, 04:36 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.745
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Es dürfte sich um Vorlage-Dokumente handeln, die für allerlei Arten von einzutreibenden Forderungen formularmäßig aufbereitet sind - und daher eine entsprechende "Fülle" an irritierenden Angaben enthalten.

Allgemein gilt:

Es hat nichts mit "Vertrag" zu tun...
...sondern ist (leider) geltendes LandesGESETZ - bis dessen Verfassungswidrigkeit nachgewiesen/ anerkannt ist
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html

Bitte in diesem Zusammenhang auf vertraut machen mit
"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.html


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

...dort finden sich dann auch Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine derlei allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

L
  • Beiträge: 118
- Wenn der "Vollziehungsbeamte" angeblich bereits schon einmal am 24.11. vor verschlossener Türe stand, warum hat er den Brief dann nicht damals bereits persönlich eingeworfen?
- Vollstreckung ist datiert auf 24.11., Poststempel datiert auf 2.12.
Den Punkt kann ich Dir beantworten.

Wird der Schuldner nicht angetroffen, so kann der GV schneller einen Durchsuchungsbeschluss erwirken.
Zum anderen spart er sich Zeit und kann dafür Wegegeld kassieren. (siehe Auslagen 37 Euro)
Die meisten Menschen sind dann eingeschüchtert und gehen zum GV (was u.U. ein Vorteil sein kann) und somit hat er wieder Zeit gespart.

Weitere Infos
http://richter.lohkamp.info/pages/zivilprozessordnung/zpo-8.-buch/zwangsvollstreckung/durchsuchung.php

Kleiner Hinweis am Rande: ohne Durchsuchungsbeschluss darf auch ein GV nicht in die Wohnung. Deshalb wird vom GV gefragt: "Darf ich reinkommen?".
Wird diese Frage bejaht, so ist ein Durchsuchungsbeschluss hinfällig und der GV kann schalten und walten, wie er möchte.
Bei einem Nein wird er einen Beschluss erwirken und u.U. etwas verärgert durch den Mehraufwand sein.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia

99,9% aller Urteile zur GEZ bezeugen den Copy&Paste-Einheitsjuristen.

Deutsche Gerichte: Pay 2 Win
Rundfunkbeitrag: Urteile im Namen des GOLDES!

 
Nach oben