Guten Abend in die Runde!
Nach mittlerweile 2-wöchiger intensiver Recherche - vor allem in diesem (sehr guten!) Forum - ist sich eine fiktive Person A der Möglichkeiten, auf das Schreiben eines fiktiven OGV am AG Dresden zu reagieren, leider noch nicht wirklich gänzlich bewusst. Person A ist sich noch nicht einmal sicher, ob
auf das Schreiben des OGV geantwortet, oder gleich direkt ein Schreiben mit Erinnerung an das Amtsgericht geschickt werden sollte.
Fiktiver Fall mit fiktiven Fakten (alles bereits im Forum in gleicher oder ähnlicher Weise vorhanden) liegt vor (komplettes Schreiben des OGV in angehängten Dateien).
Da dieses Schreiben weder ein Amtssiegel (der vollstreckenden Behörde - ist ja der OGV nicht), noch eine Originalunterschrift des OGV (nur kopiert und eingefügt), geschweige denn die in der Vollstreckungssache zugrundeliegenden Leistungsbescheide enthalten, ist sich fiktive Person A nun nicht sicher, wie sie vorgehen soll.
Ihr Ziel ist (wie sollte es anders sein), die Vollstreckung abzuwenden (bislang auf keine Bescheide reagiert -> sind wohl nicht angekommen
) und den Vollstreckungsakt solange anzuzweifeln, bis der dafür notwendige Verwaltungsakt nachgewiesen wurde.
Die Frage ist nun, bei wem Person A dies macht - OGV oder gleich Amtsgericht?Ich hoffe, ich bin hier überhaupt richtig - mir raucht schon der Schädel vom Thread-Hopping - und dass in diesem fiktiven Fall jemand weiterhelfen kann...
Edit "Bürger":
Die Anonymisierung des Beitrags und der ersten Dokumentseite mussten noch ergänzt werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Dies gilt auch für eventuelle Beitragsnummern usw.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.