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Autor Thema: Pfändungsankündigung vs Gemeinde vs AG  (Gelesen 2424 mal)

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Pfändungsankündigung vs Gemeinde vs AG
Autor: 31. Oktober 2015, 17:12
Guten Tag,

nehmen wir an Person A hat keine Bescheide erhalten oder Sie ignoriert.
Person A erhält eine Pfändungsankündigung durch die Gemeinde.
Person A kontaktiert darauf in 5 facher Ausführung die Gemeinde und teilt mit, keine Rechnungen oder Bescheide erhalten zuhaben.

Die Gemeinde geht aber hin und gibt kein Gehör und erwirkt stattdessen einfach eine Kontopfändung.
Person A kontaktiert dass AG die Vollstreckung zurückzuweisen bzw. reicht Erinnerung ein, da Person A nichtmal ein Bescheid oder sonstiges erhalten hat um überhaupt Einspruch od vll Widerspruch einlegen zukönnen.

Dass AG argumentiert, die Einlage die eingereicht wurde , muss an die Gemeinde gestellt werden.

Wie wir nun aber feststellen konnten, hat Person A dieses vor Kontaktaufnahme mit dem AG getan!

Muss Person A nun dass Verwaltungsgericht anschreiben?

Vielen Dank für Ihre Antwort


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Re: Pfändungsankündigung vs Gemeinde vs AG
#1: 02. November 2015, 12:06
Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.html

dort lesen, ausführlich, und dann bei Punkt 3 wäre vielleicht ein Beispiel

Linkinfo
Zitat
Diese Seite dient der Vorbereitung einer gemeinschaftlichen Klage von Grundrechtsträgern gegen den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag. Diese wird entweder als Verbandsklage oder im Rahmen einer Streitgenossenschaft erhoben. Wir klagen erst dann, wenn 10.000 Mitstreiter sich verbindlich mit Namen und Adresse registriert haben. Wenn wir gemeinsam klagen, dann bitten wir um Spenden in maximaler Höhe von 10 Euro pro Mitstreiter zur Finanzierung der dann entstehenden Organisationskosten.

http://rundfunkbeitragsklage.de/info/


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