Guten Tag,
nehmen wir an Person A hat keine Bescheide erhalten oder Sie ignoriert.
Person A erhält eine Pfändungsankündigung durch die Gemeinde.
Person A kontaktiert darauf in 5 facher Ausführung die Gemeinde und teilt mit, keine Rechnungen oder Bescheide erhalten zuhaben.
Die Gemeinde geht aber hin und gibt kein Gehör und erwirkt stattdessen einfach eine Kontopfändung.
Person A kontaktiert dass AG die Vollstreckung zurückzuweisen bzw. reicht Erinnerung ein, da Person A nichtmal ein Bescheid oder sonstiges erhalten hat um überhaupt Einspruch od vll Widerspruch einlegen zukönnen.
Dass AG argumentiert, die Einlage die eingereicht wurde , muss an die Gemeinde gestellt werden.
Wie wir nun aber feststellen konnten, hat Person A dieses vor Kontaktaufnahme mit dem AG getan!
Muss Person A nun dass Verwaltungsgericht anschreiben?
Vielen Dank für Ihre Antwort