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Autor Thema: Ablauf 2, und GEZ fordert falschen Betrag  (Gelesen 1498 mal)

F
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Ablauf 2, und GEZ fordert falschen Betrag
Autor: 31. Oktober 2015, 16:52
Hallo,

Person A ist Student. Ablauf 2 "Zahlungserinnerung v. Beitragsservice" hat statt gefunden.

Person A hat das erste Jahr im Nebenwohnsitz BaFöG erhalten -> musste keine GEZ zahlen.
Person A hat sich danach umgemeldet in einen anderen Ort (war dort für nur 4 Monate angemeldet) und hat in dieser Zeit dann kein BaFöG mehr erhalten.
"Muss" sozusagen 4 Monate bezahlen.

Die Behörde hat das ummelden vermasselt und schließlich war Person A am ersten Ort immer noch 1 Jahr lang gemeldet.
Nun möchte GEZ von Person A über 200€ (Ablauf 2), obwohl es regulär "nur" 68€ wären. Person A hat die Abmeldebescheinigung der Behörde nachträglich bekommen können, so dass er den Nachweis hat wirklich nur 4 Monate gemeldet gewesen zu sein. Die Eltern von Person A bezahlen die Rundfunkgebühr. Person A wohnt wieder bei den Eltern.

Was kann Person A nun tun? Einen Brief schreiben, dass der Rundfunkbeitragservice die falschen Daten hat? Wie kann die Zahlung verweigert werden?

Viele Grüße und besten Dank vorab!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. November 2015, 23:36 von Bürger«

  • Beiträge: 3.235
Re: Ablauf 2, und GEZ fordert falschen Betrag
#1: 02. November 2015, 10:17
Alles schriftlich machen, alle Schreiben aufbewahren, gegen Festsetzungsbescheide entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung reagieren, also Widerspruch einlegen. Da BS auf Briefe normalerweise nicht reagiert, ist dieser Weg nötig.


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  • Beiträge: 3.998
Re: Ablauf 2, und GEZ fordert falschen Betrag
#2: 02. November 2015, 10:54
Zitat
Person A hat das erste Jahr im Nebenwohnsitz BaFöG erhalten -> musste keine GEZ zahlen.
Person A hat sich danach umgemeldet in einen anderen Ort (war dort für nur 4 Monate angemeldet) und hat in dieser Zeit dann kein BaFöG mehr erhalten.
"Muss" sozusagen 4 Monate bezahlen.

Am Arsch Person A ist, weil sicherlich nicht Person A sich beim BS abgemeldet hat, sondern nur bei einer Meldebehörde. Das ein Fehler sei aus Sicht von BS, aus Fehler jetzt BS Kapital schlagen kann, wegen Regelungen, welche in Satzungen komische Vorschriften haben, dass eine Abmeldung erst gelten soll, wenn BS davon erfährt, und dann auch nur 2 Monate rückwärts.

Also mal unabhängig vom Fehler einer Meldebehörde, hier bereits ein vermuteter Fehler bei Person A vorliegt. Die Meldebehörde trifft wahrscheinlich keine Schuld.

Und weil das so ist, hilft nur Widerspruch und Klage, mit der Ziel der Feststellung der Tatsachen, Person A wäre nur dann für eine Wohnung beitragspflichtig, wenn die Person A auch Inhaber der Wohnung ist, respektive war. Für eine Wohnung wäre zudem nur ein Beitrag fällig.

Aber wahrscheinlich ist doch das ganze Gesetz direkt nichtig. Für weitere Information dazu
kann eine Leseempfehlung gelten. z.B.

Linkinformation

Zitat
Diese Seite dient der Vorbereitung einer gemeinschaftlichen Klage von Grundrechtsträgern gegen den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag. Diese wird entweder als Verbandsklage oder im Rahmen einer Streitgenossenschaft erhoben. Wir klagen erst dann, wenn 10.000 Mitstreiter sich verbindlich mit Namen und Adresse registriert haben. Wenn wir gemeinsam klagen, dann bitten wir um Spenden in maximaler Höhe von 10 Euro pro Mitstreiter zur Finanzierung der dann entstehenden Organisationskosten.

http://rundfunkbeitragsklage.de/info/ 


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