Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Antwort zum Widerspruch + neuer Festsetzungsbescheid > Wie reagieren?  (Gelesen 2197 mal)

n
  • Beiträge: 10
Hallo Leute.

im diesem fiktiven Fall hat Person A Anfang Januar 2015 Widerspruch gegen Festsetzungsbescheid erhoben.
Dieses Schreiben bestand aus sage und schreibe 3 Seiten.

Inhalt des Widerspruchsschreiben von Person A war u.a.  der Angriff zur Religion mit bestimmten Tv Sendungen und eines der Hauptagrumente ein Gutachten vom wissenschaftlichen Beirat, dass die Rundfunkengebühren eine Zwecksteuer darstellen (sinngemäß).

Mitte August 2015, ganze 7.5 Monate später, hat sich der Beitragsservice dem 3 seitigen Widerspruchsschreiben von Person A mit 1 ganzen Seite nur zum Bruchteil geäußert.
Dieses Schreiben hat Person A hier angehängt.

Inhaltlich lehnt der Beitragsservice dieses Gutachten ab da "dies nicht offiziell ist".

Diese Woche 19.10.15 hat Person A wieder einen Festsetzungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten.

Nun die Frage an die Profis:

Wie kann und wie muss Person A nun reagieren? Kann Person A erneut Widerspruch einlegen und auf das Widerspruchsschreiben von Anfang Januar 2015 verweisen?

Muss Person A auf das Antwort-Schreiben des Beitragsservice von Mitte August inhaltlich drauf eingehen?

Danke.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2015, 22:18 von Bürger«

d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung
Auf jeden Fall erneut Widerspruch einlegen, die Kopie aus der Vorlage vom Januar 2015 reicht. Das Antwortschreiben kann abgeheftet werden, weil keine Rechtsbelehrung vorhanden ist. Die Reaktion ist nicht notwendig.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2015, 22:18 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.599
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Wie kann und wie muss Person A nun reagieren? Kann Person A erneut Widerspruch einlegen und auf das Widerspruchsschreiben von Anfang Januar 2015 verweisen?

Muss Person A auf das Antwort-Schreiben des Beitragsservice von Mitte August inhaltlich drauf eingehen?

Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen.

Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie "Antwort auf Widerspruch", "Festsetzungsbescheid" etc. bereits ausreichend Ergebnisse.

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort und über die Suchfunktion finden sich einschlägige Beiträge wie diese

Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420

Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421


Vorab - allgemein

Gegen jeden einzelnen = eigenständigen Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID = Verwaltungsakt müssten gemäß der beinhalteten Rechtsbehelfsbelehrung bei Bedarf die dort angegebenen Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch) innerhalb der ebenfalls dort angegebenen Frist (i.d.R. 1 Monat nach Zustellung = Bekanntgabe) eingelegt und an die ebenfalls dort angegebene Stelle (i.d.R. die jeweilige Landesrundfunkanstalt oder/ und auch den sog. "Beitragsservice") gerichtet werden - vorzugsweise immer *nachweislich*, d.h. z.B. per Fax vorab mit Sendeprotokoll (somit i.d.R. auch bei knapper Frist noch fristwahrend, da abgesendet = eingegangen).

Ab dem zweiten Widerspruch könnte entweder auf die Begründung des ersten verwiesen werden...
(dann sollte aber auch dessen Zustellung bei ARD-ZDF-GEZ abgesichert sein!)
...oder aber die gleiche Begründung nochmals beigefügt bzw. verfasst werden.
Um den Arbeitsaufwand für die Gegenseite zu erhöhen könnte dabei die Reihenfolge variiert oder/ und auch der Inhalt variiert oder ergänzt werden.

Wichtig hierbei wäre:
Mit jedem eigenständigen Widerspruch wäre i.d.R. auch jeweils ein Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" zu stellen.
Dieser (wichtige!) Antrag sollte wohl auch in jedem Falle gut erkennbar und klar formuliert gleich am Anfang eingebunden werden, damit dieser auch tatsächlich Beachtung findet, denn das wäre ja das Ziel.


Für maximalen Arbeitsaufwand und somit maximale  Bearbeitungsdauer gilt vermutlich:
am besten handschriftlich, Schachtelsätze, "ohne Punkt und Komma", ohne Absätze, viele individuelle Gründe, usw.
...gern bis zu 8 Din A4 Seiten oder mehr ;)

Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422



Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Da Mehrfachdiskussionen allgemeiner Grundsatzfragen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
[/i][/color]


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2015, 22:36 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben