Hallo Leute.
im diesem fiktiven Fall hat Person A Anfang Januar 2015 Widerspruch gegen Festsetzungsbescheid erhoben.
Dieses Schreiben bestand aus sage und schreibe 3 Seiten.
Inhalt des Widerspruchsschreiben von Person A war u.a. der Angriff zur Religion mit bestimmten Tv Sendungen und eines der Hauptagrumente ein Gutachten vom wissenschaftlichen Beirat, dass die Rundfunkengebühren eine Zwecksteuer darstellen (sinngemäß).
Mitte August 2015, ganze 7.5 Monate später, hat sich der Beitragsservice dem 3 seitigen Widerspruchsschreiben von Person A mit 1 ganzen Seite nur zum Bruchteil geäußert.
Dieses Schreiben hat Person A hier angehängt.
Inhaltlich lehnt der Beitragsservice dieses Gutachten ab da "dies nicht offiziell ist".
Diese Woche 19.10.15 hat Person A wieder einen Festsetzungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung erhalten.
Nun die Frage an die Profis:
Wie kann und wie muss Person A nun reagieren? Kann Person A erneut Widerspruch einlegen und auf das Widerspruchsschreiben von Anfang Januar 2015 verweisen?
Muss Person A auf das Antwort-Schreiben des Beitragsservice von Mitte August inhaltlich drauf eingehen?
Danke.