Allgemeine Info:
Eine Klage kostet 105 Euro. So wie es von Person A geschildert wird, ist der BS schuld an der Klage. Denn Person A hat vermutlich Recht, muss es sich aber einklagen. Also wird die LRA die Gerichtskosten zahlen müssen - vielleicht.
Den fehlerhaften Widerspruchsbescheid sollte man erwähnen, wenn da schon so viele Fehler drin sind.
Da kann man ruhig drauf rumreiten.
Ansonsten ist dieses Forum nur für allgemeine Fragen offen, Rechtsberatung ist hier natürlich verboten...
Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.