Das Widerspruchsverfahren nebst Klage hindert nicht daran die Maßnahme durchzuführen.
Das Gesetz sagt dazu, dass man das mit dem Gläubiger klären soll. Denn (angeblich) liege ja ein vollstreckbarer Titel vor.
Den Titel müssen die Ämter nicht auf Richtigkeit prüfen, ihnen reicht die Behauptung der ersuchenden Stelle.
Allerdings könnten sie bei Zweifeln die Vollstreckung ablehnen. In Berlin gibt es aber (nach Forenberichten) eine Anordnung des Senates, wonach vollstreckt werden muss. Dass wird sicher in jedem Bundesland so sein.
Auch das Bundesinnenministerium hat wohl nach einer Beschwerde des WDR ? eine Weisung rausgegeben wonach die Kommunen zu vollstrecken haben. Die würden dass nämlich sonst vielerorts gar nicht machen. Die FA denke ich auch nicht, die wissen doch was Phase ist, sind ja Fachleute im Abgabenrecht und erstellen Jährlich zig Millionen wasserdichte Bescheide.
Man kann Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung (beim Finanzamt) stellen oder
Antrag auf einstweilige Anordnung bei Gericht.
Nicht in Foren aufregen sondern sich an die Verursacher wenden. An die Parteien, Fraktionen, Politiker, Institutionen... Unbequeme Fragen stellen, Antworten verlangen. Webauftritte, Facebook, Kontaktformulare, Abgeordnetenwatch.. Die Fragen sollen für alle sichtbar sein. Niemand soll behaupten können, er hätte ja von nix gewusst.