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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung FA Prenzl'berg -überfällig!  (Gelesen 2061 mal)

P
  • Beiträge: 1
Alles fiktiv!

Guten Abend!

Person x öffnet seine Briefe nur noch unregelmässig und hat daher einen auf den 02.03. datierten Brief, ist sich jedoch sicher deiser erst erheblich später einging,  vom FA erst am letzten WE entdeckt.
Die Frist betrug 10 Tage und beläuft sich auf €237,36 -ungeprüft-. Ein Name /Ansprechpartner ist nicht erkennbar!

Da zwei unterschiedliche Verfahren gleichzeitig existieren ist nicht klar ob diese hier vermischt wurden.

Person x möchte auf gar keinen Fall einen Gvz i.Hs. haben! Explizit angekreuzt wurde der Bereich: "Falls Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, müssen Sie mit der Durchführung kostenpflichtiger Vollstreckungsmaßnahmen rechnen"  u.s.w.!


Erbitte Vorschläge!

Vielen Dank!

PBerlin!


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. April 2016, 07:16 von René«

Z
  • Beiträge: 1.526
Es könnte ja hilfreich sein, dem FA mitzuteilen, daß man sich mit der RA noch im Widerspruchsverfahren/Rechtsstreit befindet.
Zwar scheint das manchen Finanzämtern egal zu sein, aber einen Versuch ist es wert.


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a
  • Beiträge: 148
Das Widerspruchsverfahren nebst Klage hindert nicht daran die Maßnahme durchzuführen.
Das Gesetz sagt dazu, dass man das mit dem Gläubiger klären soll. Denn (angeblich) liege ja ein vollstreckbarer Titel vor.
Den Titel müssen die Ämter nicht auf Richtigkeit prüfen, ihnen reicht die Behauptung der ersuchenden Stelle.
Allerdings könnten sie bei Zweifeln die Vollstreckung ablehnen. In Berlin gibt es aber (nach Forenberichten) eine Anordnung des Senates, wonach vollstreckt werden muss. Dass wird sicher in jedem Bundesland so sein.
Auch das Bundesinnenministerium hat wohl nach einer Beschwerde des WDR ? eine Weisung rausgegeben wonach die Kommunen zu vollstrecken haben. Die würden dass nämlich sonst vielerorts gar nicht machen. Die FA denke ich auch nicht, die wissen doch was Phase ist, sind ja Fachleute im Abgabenrecht und erstellen Jährlich zig Millionen wasserdichte Bescheide.

Man kann Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung (beim Finanzamt) stellen oder

Antrag auf einstweilige Anordnung bei Gericht.


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Nicht in Foren aufregen sondern sich an die Verursacher wenden. An die Parteien, Fraktionen, Politiker, Institutionen... Unbequeme Fragen stellen, Antworten verlangen. Webauftritte, Facebook, Kontaktformulare, Abgeordnetenwatch.. Die Fragen sollen für alle sichtbar sein. Niemand soll behaupten können, er hätte ja von nix gewusst.

 
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