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Autor Thema: Mit modernen Kommunikationsmedien gegen die ARD-ZDF-GEZ-Belästigung  (Gelesen 7165 mal)

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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Mit modernen Kommunikationsmedien gegen die ARD-ZDF-GEZ-Belästigung
Aktion über Twitter, WhatsApp, SMS & Co. gegen die Nimmersatten


Erschienen am 22.08.2015 auf unserem Portal Online-Boykott.de




WhatsApp, Twitter, SMS & Co. – Nachricht zum Teilen


GEZ-ARD-ZDF
21 Mio. €/Tag! Wofür?
Freiheit statt Zwang!
Helfen Sie und leiten Sie diese Info weiter.
www.rundfunk-protest.de


Das bloße Wohnen als ein Grundbedürfnis des menschlichen Daseins darf von Verfassungs wegen nicht mit einer Abgabe belegt werden. Ohne das Innehaben einer Wohnung kann kein Mensch leben und ein menschenwürdiges Dasein führen. Deswegen darf das bloße Wohnen ohne die Nutzung einer bestimmten Medienquelle aus dem weltweiten redundanten Informations- und Unterhaltungspool nicht als Anknüpfungspunkt für eine Abgabe bestimmt werden. Dadurch, dass nunmehr bereits das bloße Wohnen als unverzichtbare Grundlage eines menschenwürdigen Daseins mit einer Abgabe belegt wird, findet ein unbegrenzter Zugriff auf unsere finanziellen Ressourcen statt.

Es mag sein, dass zwischen dem Wohnen und dem Rundfunkprogramm eine bloße allgemeine Beziehung besteht, weil in Wohnungen u.a. Rundfunkprogramme empfangen werden. Es besteht aber keine Beziehung von besonderer Art zwischen dem Wohnen und dem Rundfunkprogramm und insbesondere nicht bezüglich einer Medien-Option. Denn in einer Wohnung kann man vieles tun, eine Zeitung, Zeitschrift oder Buch lesen, eine DVD, Familienfotos, Leihfilm auf dem Multifunktionsbildschirm sehen oder auf der Konsole spielen. Eine dieser vielen Tätigkeiten könnte das Empfangen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogrammen sein. Da es aber eine von vielen Tätigkeiten ist, besteht zwischen dieser Tätigkeit und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramm als einer Option keine Beziehung von besonderer Art. Es gibt keinen sach- und systemgerechten Zusammenhang zwischen der Wohnungsabgabe und dem Zweck (öffentlich-rechtlichem Rundfunk). Der Rundfunkbeitrag pro Wohnung gleicht einer Hundesteuer für die Haltung von Katzen.

Die Belastung des Grundbedürfnisses "Wohnen" ist verfassungswidrig. Die gerechte Abrechnung und Typisierung nach Nutzung der mehrfach redundanten öffentlich-rechtlichen Medienoption erfordert keine Diskriminierung und Nötigung der Nichtnutzer dieser Option.

Zeigen WIR den Politikern mit dieser WhatsApp-, Twitter-, SMS- & Co.-Aktion, dass wir uns das nicht mehr länger bieten lassen!

Mit jeder Unterschrift entziehen WIR dem Rundfunkbeitrag die Legitimation.

WIR wehren uns jetzt und versenden die nachfolgende Nachricht an unsere Familie, Freunde und Bekannte, um die 89.000 Unterschriften auf 1 Million und mehr anwachsen zu lassen.

WhatsApp, Twitter, SMS & Co. – Nachricht zum Teilen


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Helfen Sie und leiten Sie diese Nachricht an Freunde und Bekannte weiter. Unterstützen Sie unser aller Anliegen mit Ihrer Unterschrift bei www.rundfunk-protest.de

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Video auf youtube ansehen.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2015, 11:13 von René«

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Mit WhatsApp, Twitter, SMS
bieten wir der ARD-ZDF-GEZ Belästigung den Stress.


Nutzen wir die Kettenreaktion für unseren friedlichen Zweck.

Wenn jeweils 10 Personen aus der Familie, den Bekannten durch eine Info über WhatsApp, Twitter, SMS & Co. an der Aktion teilnehmen, haben wir nach 7 Schritten mehrere Mio. Mitbürger erreicht!

Die MITMACHAKTION lebt von unserer Aktivität ab. Wir haben es in der Hand!

Teilen, teilen, teilen …

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