@Daniel61
Es gibt keine "Pauschale für Spenden von € 200,-" !!!
Vielleicht meinst Du den sog. Sonderausgaben-Pauschbetrag von € 108,- bei Ledigen bzw. € 216,- bei Verheirateten, der automatisch berücksichtigt wird, wenn nicht höhere Sonderausgaben, wie z.B. Spenden geltend gemacht werden.
Oder Du hast vielleicht mal € 200,- Spenden geltend gemacht und in die ESt-Erklärung eingetragen, ohne dass Du diese tatsächlich gezahlt hattest oder vielleicht in den Klingelbeutel o.ä gezahlt hattest und somit aber keinen ordnungsgemäßen Zahlungsnachweis bzw. Spendenbescheinigung hattest, weil Du dachtest, man könnte eine "Pauschale" für Spenden geltend machen. Sollte das zuständige Finanzamt dies tatsächlich berücksichtigt haben, heißt das nicht, dass diese Berücksichtigung einkommensteuerrechtlich korrekt ist.